Kämmerer: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Dezember 2005, 18:00 Uhr

Berufsbezeichnung

lat.: camerarius

Bedeutung:

Der Kämmerer im ursprünglichen Sinn war eine Person die bei Hof den Zutritt zur "camera", also zu den Privatgemächern (mit dem Schlafzimmer im Mittelpunkt) des Fürsten oder Regenten hatte.

Vgl. Karin Plodeck: Hofstruktur und Hofzeremoniell in Brandenburg-Ansbach vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, Ansbach 1972, S. 34 ff.