GOV-Daten Lippe: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn daher ab 1932 bis 1969 offizielle Schreiben vorkommen mit dem Briefkopf z.B. "Der Amtmann in Blomberg", handelt es sich um ein Organ des Kreises. Die Regelung ist mit § 12 des Gesetzes zur Neuregelung des Kreises Detmold vom 2.12.1969 (SGV NRW) bzw. § 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Kreises Lemgo vom 5.11.1968 (SGV NRW) aufgehoben worden. | Wenn daher ab 1932 bis 1969 offizielle Schreiben vorkommen mit dem Briefkopf z.B. "Der Amtmann in Blomberg", handelt es sich um ein Organ des Kreises. Die Regelung ist mit § 12 des Gesetzes zur Neuregelung des Kreises Detmold vom 2.12.1969 (SGV NRW) bzw. § 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Kreises Lemgo vom 5.11.1968 (SGV NRW) aufgehoben worden. | ||
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** [[Amt Oerlinghausen (Lippe)|Amt Oerlinghausen]] | ** [[Amt Oerlinghausen (Lippe)|Amt Oerlinghausen]] [[Bild:Symbol OK.svg|15px]] Gemeinden und Wohnplätze zugeordnet 16.01.2012 | ||
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Version vom 17. Januar 2012, 06:08 Uhr
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GenWiki & GOV
Geschichtliche Entwicklung
bitte nachlesen in:
Modellierung im GOV
Modellierung der staatlichen Organisation
Hinweis zur Modellierung der Ämter:
Die Ämter in Lippe sind bis 1879 kreisähnlich. Mit dem 1. Oktober 1879 wurden jeweils 2 bis 3 Ämter in größeren Verwaltungsbezirken zusammengefaßt. Damit verloren die Ämter ihre kreisähnliche Stellung. Nach der Bildung der beiden Landkreise Detmold und Lemgo am 1. April 1932 gab es zwar auch noch Ämter, sie hatten aber nur noch eingeschränkte Aufgaben, waren insbesondere keine selbstständigen Kommunalverbände mehr.
Im Gesetzeswortlaut: Nach § 6 der 3. Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Landespräsidiums vom 14. Oktober 1931 zur Sicherung des Landeshaushalts und der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (L.-B. Bd. 31 S. 393) vom 30. Januar 1932 (Lippische Gesetz-Sammlung Nr. 4/1932 S. 443) werden
(1) die Verwaltungsbezirke der bisherigen Ämter Blomberg, Brake, Detmold und Schötmar, ohne selbstständige Kommunalverbände zu bilden, in dem nachfolgend bestimmten Umfange durch je einen Amtmann als Organ des Kreises verwaltet. ..
(2) Die Kosten der Verwaltung der Amtsbezirke trägt der Kreis.
Zwei Abdrucke des Amtssiegels nach § 8 der Verordnung werden nachstehend dargestellt:
Wenn daher ab 1932 bis 1969 offizielle Schreiben vorkommen mit dem Briefkopf z.B. "Der Amtmann in Blomberg", handelt es sich um ein Organ des Kreises. Die Regelung ist mit § 12 des Gesetzes zur Neuregelung des Kreises Detmold vom 2.12.1969 (SGV NRW) bzw. § 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Kreises Lemgo vom 5.11.1968 (SGV NRW) aufgehoben worden.
Im GOV wird daher die Ämterstruktur nur bis zur Bildung der beiden Kreise Detmold und Lemgo modelliert.
Gesetze
- lippische Dorfgemeindeordnung vom 18.4.1893
- Vorläufige Gemeindeverfassung vom 28. März 1919 (Lippische Gesetz-Sammlung Nr. 13/1919 S. 929)
- Gemeindeverfassungsgesetz vom 1. Dezember 1927 (Lippische Gesetz-Sammlung Nr. 27/1927 S. 303) Inkrafttreten 1. April 1928
Datenerfassung
- Grafschaft
- Fürstentum
- Freistaat
- Kreis Detmold (1932 - 1972)
Gemeinden zugeordnet
- Kreis Lemgo (1932 - 1972)
- Kreis Lippe (ab 1973)
Gemeinden zugeordnet
Koordination
Hilfsmittel
- Ortschaftsverzeichnis des Fürstentums Lippe geordnet nach der politischen Einteilung mit den hauptsächlichen Ergebnissen der Volkszählung vom 1. Dezember 1910
- Kreis Lippe/Adressbuch 1926
- Stephanie Reekers, Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817-1967, Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für westfälische Landes- und Volksforschung, Münster 1977 (als GOV-Quelle source_390129)
- Historische Landkarten in GoogleEarth - historische Meßtischblätter 1:25.000
- CD Top50 NRW, amtliche topographische Karten vom Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
- Tim-Online in Verbindung mit der Deutschen Grundkarte 1:5000
Bearbeitungsstand
Ämter, Städte, Güter, Bauerschaften
Städte
Verwaltungsämter ab 1879/ Ämter bis 1932
- Verwaltungsamt Blomberg
- Amt Blomberg
Gemeinden und Wohnplätze zugeordnet
- Amt Schieder
Gemeinden und Wohnplätze zugeordnet
- Amt Schwalenberg
Gemeinden und Wohnplätze zugeordnet
- Amt Blomberg
- Verwaltungsamt Brake
- Verwaltungsamt Detmold
- Amt Detmold
Gemeinden und Wohnplätze zugeordnet 09.01.2012
- Amt Horn
Gemeinden und Wohnplätze zugeordnet 09.01.2012
- Amt Lage
Gemeinden und Wohnplätze zugeordnet 11.01.2012
- Amt Detmold
- Verwaltungsamt Lipperode-Cappel
- Verwaltungsamt Schötmar
- Amt Oerlinghausen
Gemeinden und Wohnplätze zugeordnet 16.01.2012
- Amt Schötmar
- Amt Oerlinghausen
Kreise 1932 - 1969
Amt Detmold-Land
Bauerschaften
Bei der Bearbeitung der Kreise Detmold und Lemgo (heute Kreis Lippe) suche ich eine Rechtsquelle, um den Zeitpunkt festzulegen, ab wann der Begriff der "Bauerschaften" durch den Begriff "Gemeinde" ersetzt wurde.
Bisherige Erkenntnisse:
- Ortschaftsverzeichnis des Fürstentums Lippe vom 1. Dezember 1910 -> Bauerschaft (Dorfsgemeinde)
- Vorläufige Gemeindeverfassung von 1919 -> Gemeinde -> Bauerschaft kommt nicht vor!
- Roland Linde, Münster (Historiker und Publizist) über Herbert Penke: "Interessante Frage, muss ich allerdings auch erst recherchieren. Ab 1919 war der Begriff "Bauerschaft" nach meiner Quellenkenntnis sicher nicht mehr offizieller Sprachgebrauch - dass er in der Vorläufigen Gemeindeverfassung von 1919 nicht mehr vorkommt, ist doch schon eine eindeutige Aussage. Ob es irgendwann eine entsprechende Verordnung gegeben hat, wäre zu prüfen. Der Begriff "Bauerschaft" war natürlich schon lange vor der Dorgemeindeordnung von 1893 in Gebrauch. Er taucht schon im Landschatzregister von 1467 als "burschup" auf.
- Kreis Lippe/Adressbuch 1926 -> es wird immer noch der Begriff der Bauerschaft verwendet! Auf Seite 21 der Erläuterungen wird jedoch folgendes ausgeführt: "Wir blieben hier bei der alten Bezeichnung "Bauerschaft", da die nach der Gemeindeordnung offizielle Bezeichnung "Dorfgemeinde" nicht eingebürgert ist."
- Gemeindeverfassungsgesetz vom 1. Dezember 1927 (Lippische Gesetz-Sammlung Nr. 27/1927 S. 303) Inkrafttreten 1. April 1928 -> Gemeinde (Stadt- und Dorfgemeinden)
- 1935 wurde im Deutschen Reich eine neue Gemeindeordnung eingeführt. Sie dürfte zu diesem Thema für Lippe nicht mehr relevant sein.