Hessische Familienkunde/Band 01/Heft 01/0015-0016: Unterschied zwischen den Versionen

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 53: Zeile 53:
                   Kassel 9.
                   Kassel 9.


<center>
'''II. Anzahl derer Häußer und darinnen befindlichen Menschen:'''
'''II. Anzahl derer Häußer und darinnen befindlichen Menschen:'''
<center/>
   Bestehet diese Dorfschaft dermahlen excl. des im § 9 gemeldeten Schulhaußes in 88 contribuablen Häußern oder Feuerstätten und wohnen darinnen so würcklich in  
   Bestehet diese Dorfschaft dermahlen excl. des im § 9 gemeldeten Schulhaußes in 88 contribuablen Häußern oder Feuerstätten und wohnen darinnen so würcklich in  
     111 Männer  
     111 Männer  

Version vom 18. März 2012, 00:54 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Hessische Familienkunde/Band 01/Heft 01
Eine Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft der familienkundlichen Gesellschaften in Hessen.
<<<Vorherige Seite
[0013-0014]
Nächste Seite>>>
[0017-0018]
Datei:HFK 01 Heft 01.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



75. Wilhelm Engell, Leineweber                      12  12   4
76. Conrad Dippell, Tagelöhner                      30  14   2
77. David Möller, Leineweber u. Tagelöhner<ref name=Spezialbeschreibung> Der § 34 der „Spezialen Beschreibung“ zählt eine Fülle von gemessenen  und ungemessenen Fahr-, Acker-, Hand- und Gehediensteu auf, zu deren Leistung die Dorfbewohner verpflichtet sind. Ich greife aus den ungemessenen Handdiensten, die die ganze Gemeinde leisten muß, heraus; „Wann auf dem hiesigen Forst ein Hauptjagen gehalten wird, die Jagdtücher zur Waldau aufhängen. N.B. diejenigen aber, welcher ihrer profeßion Schneider sind, thun gar keine Jagddienste, sondern müßen, wann etwas an den Jagdtüchern schadhaftig, daßelbe reparieren“. Unter den gemessenen Handdiensten haften einige lediglich an zwei Häusern: „davon eins David Müller, das 2te Johann Georg Umbach jun. besitzen, und müßten von Petri bis Martinitag alle Woche ein jeder 1 Tag Gartendienst auf dem Weißensteine verrichten, sodann ersterer David Möller Heu und Grummet zu streuen tägl. auf jede Made 1 Person. Letzterer aber Johann Georg Umbach jun. auf jede Made tägl. 2 Personen. Bekommen dagegen auf jede Person allemal 1/2 Leibchen Brod und 1/2 Maaß Bier“. — Im übrigen heißt es in § 38: „Sind die hiesigen Inwohner keiner Leibeigenschaft unterworfen, und wird auch bey Absterben das patris familias das beste Haupt nicht gelöset“.</ref>       29  18   3
78. Joh. Hermann Trinkaus, Leineweber               34  10   6
79. Joh. Henrich Möller, Leineweber u. Tagelöhner   28  16   3
80. Joh. Georg Umbach sen., Leineweber              53  25   3
81. Jost Rudolph, Tagelöhner                        18  22   7
82. Thiele Uloths Erben                             50  20   6
83. Johannes Möller im Gaden, Tagelöhner            25  22   9
84. Hans Henrich Möller, Porteur u. Leineweber      55  25  11
85. Hans George Wilke, Porteur                      30  13   6
86. Joh. George Umbach jun., Porteur<ref name=Spezialbeschreibung />             41  15   7
87. Gottfried Franke, Bergmann                       8  18   1
88. Martin Schmoll, Schweinehirt                    22   9   1
89. Hans Valentin Dippel, Schneider u. Musicant    116  21  10
90. Elisabeth Schmidtin, Tagelöhnerin               14   9   1
91. Andreas Burghard, Wirt8)                        45   1   2
92. Hans George Viehmann, Tagelöhner                22   9   1
93. Jost Henrich Möllers Rel., Tagelöhner           14   9   1
94. Henrich Ullrich, Leineweber                     14   9   1
95. Caspar Möller, Tagelöhner                       14   9   1
96. Conrad Rund, Schneider                          18  17   6
97. Johannes Lauterbach, Schneider                  45  21  11
98. Otto Helmuth, Leineweber                        12   -   -
    Beisitzer:
 1. Conrad Ziegeler, Ackermann5)                    11  16   7
 2. Johannes Lauterbachs Rel., Altmutter            57   5   1
 3. Thiele Möllers Erben                            44   7   5
 3. Hans Nicolaus Möllers Rel., Altmutter           25  26   5
 3. Eulalia Möllerin, Altmutter	                  —   —   —
 4. Nicolaus Dippels Rel.                  	 24  13   6
 5. Johann George Möller, Tagelöhner	          —   —   —
 6. Johannes Kersten, Invalide	                  —   —   —
 7. David Loths Rel., Spinnerin	                  —   —   —
10. Gertrud Dippeln Erben	                          7   3   6
11. Conrad Schweitzer, Schäfer	                  —   —   —
12. Valentin Biete, Schäfer u. Tagelöhner	          —   —   —
13. Adam Leopold, Leineweber u. Tagelöhner           —   —   —
14. Jacob Dippel, Zimmermann	                  —   —	  —
15. Tobias Meybert, Invalide	                  —   —   —
16. Jost Größels Rel., alt u. arm	                  —   —   —
17. Hans Henrich Noll, Altvatter	                  —   —   —
18. Johannes Wilke jun., dient als Knecht beim Vatter8  18   0
19. Johannes Dippell, Musicant                       —   —   — 
    Als Forenses (Grundbesitzer von auswärts) werden aufgezählt von:
                 Weißenstein	 1,
                 Winterkasten	 2,
                 Niederzwehren	 5,
                 Oberzwehren	 1,
                 Welheiden	12,
                 Kassel	 9.

II. Anzahl derer Häußer und darinnen befindlichen Menschen:

  Bestehet diese Dorfschaft dermahlen excl. des im § 9 gemeldeten Schulhaußes in 88 contribuablen Häußern oder Feuerstätten und wohnen darinnen so würcklich in 
   111 Männer 
   138 Weiber 
   114 Söhne 
   126 Töchter 
     4 Knechte 
     6 Mägde
       und folglich in Summa 499 Menschen
 Unter sothaner Anzahl Menschen nun befinden sich an Handtierungstreibenden Personen
 3 Müllerr6)
  2 Brandtweinbrenner7)
  2 Wirthe8)
  2 Zimmerleuthe
  2 Steinhauerr
  5 Schneider<ref name=Spezialbeschreibung />
 27 Leineweberr so Sommerszeit tagelöhnern und des Winters weben
 27 Tagelöhner und
  2 Tagelöhnerinnen, die übrigen nähren sich lediglich vom Ackerbau u. geschirre Wagen sind dermahlen 15, davon
 14	4 |
  1	3 > spänniger sind und
  0	2 |

haben besagte Ackerleuthe neben ihrem Feldbau schlechten Verdienst, und bestehet derselbe darinnen, daß wenn ein Handtierungstreibender etwa ein Fuder Holtz fahren oder einen Acker Land ausstellen läßet, daß sie doch zuweilen des Monaths eine contribution damit verdienen, die Handtierungstreibende und Tagelöhner betreffend, so müssen erstere lediglich in diesem Dorfe, und letztere in der Stadt Caßell ihr Nahrung suchen. So dann befinden sich dahier

1.	in Herrschaftlichen Diensten
       1 Grebe, welcher zugleich Zöllner ist,2)
2.	in Gemeindediensten
       1 Schulmeister1)
       2 Vorsteherr
            1 Köthergrebe oder Dorfsknecht
            2 Nachtwächter und
            2 Feldschützen
              so dann
            1 Landgrenadier<ref> Conrad Möller ist augenscheinlich der in der Uebersicht angeführte Landgrenadier. Die übrigen Vertreter der bewaffneten Macht, je fünf Ausschösser und Nebenmänner, sind vermutlich ebenso wie der Köthergrebe, die Nachtwächter und Feldschützen unter den Tagelöhnern und kleineren Ackerbauern zu suchen. Die Personenliste des „Extraktes“ führt 39 Tagelöhner und 18 Ackerbauern auf, d. h. 12 bzw. 3 mehr als die Uebersicht der „Spezialen Beschreibung“. Bei dieser Annahme kommen also die beiden Zahlenreihen zu genauer Deckung. – Der Kataster vermerkt zu Nr. 74: „Ist Soldat unter S. Durchlaucht Maximilians Regiment“.Da die gleiche Hand die betreffenden Seiten mit „Conrad Möllers Rel.“ überschrieben, den Berufseintrag aber unverändert gelassen hat, ist anzunehmen, daß sich dieser auch auf den Sohn Johann Conrad beziehen ließ und daß der ältere Conrad aus dem holländischen Feldzug von 1747/48 nicht zurückgekehrt ist (vgl. hierzu „Nachr. Ges. Famkd. Kurhess., 2 1938, S. 88)</ref>
            5 Ausschößer und
            5 Nebenmänner

== Pfarrer-Chronik von Sielen ==

Von Hermann Fürer, Eberschütz

Die ersten evangelischen Pfarrer von Sielen nach 1527 sind bisher unbekannt. Dagegen konnten sie von 1556 an vermutlich lückenlos festgestellt werden. 1. Henricus Wienand. Er wird 1546 als Pfarrer von Sielen genannt. Im Visitationsprotokoll von 1556 heißt es, daß er 12 Jahre vorher vom Superintendenten Cymäus ordiniert sei. Vielleicht ist er also schon von 1544 ab Pfarrer in Sielen gewesen. 1568—1573 wird er in den Visitiergeldrechnungen als gewesener Pfarrer von Sielen bezeichnet. 1575 ist er tot. Sein Nachfolger Stephan Mantel erhält in diesem Jahr Visitiergelder, damit er sich „mit Ehren Heinrich Wienands sel. Kinder abfinde“. 2. Stephan Mantel (Mantelius). Er stammte aus Borgentreich im Kreise Warburg. 1559 wurde er in Marburg Student. 1565—67 War er Schulmeister in Grebenstein. Seit 1567 ist er Pfarrer in Sielen. 1581—83 war er Pfarrer in seiner Heimat


<references />