Geschichte der Stadt Northeim/020: Unterschied zwischen den Versionen

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mit unterschriebenes Document ist in Domeiers Mor. Gesch. S. 176. abgedruckt.<br>
mit unterschriebenes Document ist in Domeiers Mor. Gesch. S. 176. abgedruckt.
 
1143 nahm die Graffschaft Northeim durch Absterben des Grafen ein Ende.
1143 nahm die Graffschaft Northeim durch Absterben des Grafen ein Ende.
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{{NE}}Auch in Domeiers Moring. Gesch. S. 162. edit. 1753. wird gesagt: daß die Grafen von Bomeneburg eine abgetheilte Linie derer Grafen von Northeim gewesen, welche ihren Nahmen von ihrem ohnweit der Stadt Northeim belegenen Residenz-Schlosse Bohmerburg geführet, und daß solche im Jahr 1144 ausgestorben wären. Es finden sich aber in dem Verzeichnisse dererjenigen, welche bey denen im Jahr 1370 zu Göttingen gehaltenen Freudenfesten zugegen gewesen, als Heiso von Bortfeld, Heinrich von Gittelde, auch zwey Grafen von Bomeneburg. Uebrigens wird das Geschlecht derer von Homburg von denen Grafen von Bomeneburg abgeleitet. Gött. Beschr. I. Th. S. 25. 3. Th. S. 105. Unter den Zeugen, welche vorgedachtes Document von 1141 mit unterschrieben haben, waren auch die Grafen Hermann und Barthold von Homburg.
 
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Version vom 7. September 2012, 09:28 Uhr

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Geschichte der Stadt Northeim
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mit unterschriebenes Document ist in Domeiers Mor. Gesch. S. 176. abgedruckt.

1143 nahm die Graffschaft Northeim durch Absterben des Grafen ein Ende.

      Auch in Domeiers Moring. Gesch. S. 162. edit. 1753. wird gesagt: daß die Grafen von Bomeneburg eine abgetheilte Linie derer Grafen von Northeim gewesen, welche ihren Nahmen von ihrem ohnweit der Stadt Northeim belegenen Residenz-Schlosse Bohmerburg geführet, und daß solche im Jahr 1144 ausgestorben wären. Es finden sich aber in dem Verzeichnisse dererjenigen, welche bey denen im Jahr 1370 zu Göttingen gehaltenen Freudenfesten zugegen gewesen, als Heiso von Bortfeld, Heinrich von Gittelde, auch zwey Grafen von Bomeneburg. Uebrigens wird das Geschlecht derer von Homburg von denen Grafen von Bomeneburg abgeleitet. Gött. Beschr. I. Th. S. 25. 3. Th. S. 105. Unter den Zeugen, welche vorgedachtes Document von 1141 mit unterschrieben haben, waren auch die Grafen Hermann und Barthold von Homburg.

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