Aachen/Raths- und Staatskalender 1786/065: Unterschied zwischen den Versionen
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<li> Woll- und Gewand-Accise bleibt noch zur Zeit, wie im Jahr 1700 regulirt ist, bis zur fernern Verordnung.</li> | <li> Woll- und Gewand-Accise bleibt noch zur Zeit, wie im Jahr 1700 regulirt ist, bis zur fernern Verordnung.</li> | ||
<li> Schaur- und Pack-Tuch für beide Fabriken, welches die Fabrikanten, so Gewände</li | <li> Schaur- und Pack-Tuch für beide Fabriken, welches die Fabrikanten, so Gewände | ||
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Version vom 23. Januar 2013, 19:33 Uhr
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Aachen/Raths- und Staatskalender 1786 | |
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Z | Gl | M | B. |
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Zey S. Saye | - | - | - |
Zimmer s. Kanell | - | - | - |
Zinn Englischer oder Chür-Zinn 100 lb. | 3 | - | - |
Zitzen, Indianische oder holländische feine Zitzen, von 6 bis 8 und 14 Ehlen per Stück | 1 | 2 | - |
Zucker, Puder-Zucker, Kandel-Zucker, Brust-Zucker 100 lb. | 3 | - | - |
- Ein Faß oder Pack unter 500 Pfund giebt monathlich 3 Mark.
- Ein Faß oder Pack von 500 bis 1000 Pfund giebt monathlich 1 Gulden.
- Was nun hieben nicht benennt, gleichwohl unter die Krämerwaage-Fettwaaren-Accise gehörig ist; und durch fremde dahier nicht einwohnende Bürger zur Stadt herein gebracht wird, giebt nach Verhältniß, wie solches an dem Ort, wo es eingekauft ist, gekostet hat, drey vom hundert: Dergleichen Waren aber (die hiesigen einwohnenden Stadt-Bürgern zugehören, und zur Stadt eingebracht werden) sollen nur geben zwey vom hundert.
- Woll- und Gewand-Accise bleibt noch zur Zeit, wie im Jahr 1700 regulirt ist, bis zur fernern Verordnung.
- Schaur- und Pack-Tuch für beide Fabriken, welches die Fabrikanten, so Gewände