Aachen/Raths- und Staatskalender 1786/065: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Lager-Geld'''</center>
 
: Ein Faß oder Pack unter 500 Pfund giebt monathlich 3 Mark.
: Ein Faß oder Pack von 500 bis 1000 Pfund giebt monathlich 1 Gulden.
 
<center>'''Nach-Ordnung.'''</center>
 
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<li> Was nun hieben nicht benennt, gleichwohl unter die Krämerwaage-Fettwaaren-Accise gehörig ist; und durch fremde dahier nicht einwohnende Bürger zur Stadt herein gebracht wird, giebt nach Verhältniß, wie solches an dem Ort, wo es eingekauft ist, gekostet hat, drey vom hundert: Dergleichen Waren aber (die hiesigen einwohnenden Stadt-Bürgern zugehören, und zur Stadt eingebracht werden) sollen nur geben zwey vom hundert.
</li>
 
<li> Woll- und Gewand-Accise bleibt noch zur Zeit, wie im Jahr 1700 regulirt ist, bis zur fernern Verordnung.</li>
 
<li> Schaur- und Pack-Tuch für beide Fabriken, welches die Fabrikanten, so Gewände
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Aktuelle Version vom 24. Januar 2013, 16:35 Uhr

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Aachen/Raths- und Staatskalender 1786
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Z Gl M B.
Zey S. Saye - - -
Zimmer s. Kanell - - -
Zinn Englischer oder Chür-Zinn 100 lb. 3 - -
Zitzen, Indianische oder holländische feine Zitzen, von 6 bis 8 und 14 Ehlen per Stück 1 2 -
Zucker, Puder-Zucker, Kandel-Zucker, Brust-Zucker 100 lb. 3 - -
Lager-Geld
Ein Faß oder Pack unter 500 Pfund giebt monathlich 3 Mark.
Ein Faß oder Pack von 500 bis 1000 Pfund giebt monathlich 1 Gulden.
Nach-Ordnung.
  1. Was nun hieben nicht benennt, gleichwohl unter die Krämerwaage-Fettwaaren-Accise gehörig ist; und durch fremde dahier nicht einwohnende Bürger zur Stadt herein gebracht wird, giebt nach Verhältniß, wie solches an dem Ort, wo es eingekauft ist, gekostet hat, drey vom hundert: Dergleichen Waren aber (die hiesigen einwohnenden Stadt-Bürgern zugehören, und zur Stadt eingebracht werden) sollen nur geben zwey vom hundert.
  2. Woll- und Gewand-Accise bleibt noch zur Zeit, wie im Jahr 1700 regulirt ist, bis zur fernern Verordnung.
  3. Schaur- und Pack-Tuch für beide Fabriken, welches die Fabrikanten, so Gewände