Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/006: Unterschied zwischen den Versionen

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884|005|7|007|unvollständig}}</noinclude>
<noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884|005|7|007|korrigiert}}</noinclude>
<br /><br />
<center>'''Nr. 1.'''</center>
<br />
</center>§ 14.</center>
{{NE}}Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Vollziehung gegenwärtiger Verordnung beauftragt.
:{{Sperrschrift |Darmstadt}}, den 29. December 1883.
<center>'''LUDWIG.'''</center>
(L.S.)
<div align="right">v. Starck.</div>

Aktuelle Version vom 4. März 2013, 05:43 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
<<<Vorherige Seite
[005]
Nächste Seite>>>
[007]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.




Nr. 1.


§ 14.

      Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Vollziehung gegenwärtiger Verordnung beauftragt.

Darmstadt, den 29. December 1883.
LUDWIG.

(L.S.)

v. Starck.