GOV/Fehler im Programm: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Heuer (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Heuer (Diskussion • Beiträge) (Fehler behoben) |
||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
* Kommas in Quellennotizen sind derzeit nicht zulässig, | * Kommas in Quellennotizen sind derzeit nicht zulässig, | ||
Beispiel: sagt Quelle1 (gilt ab 16.7.1938, Eingemeindung von Ort 1, Ort 2) | Beispiel: sagt Quelle1 (gilt ab 16.7.1938, Eingemeindung von Ort 1, Ort 2) | ||
Version vom 17. November 2004, 11:04 Uhr
Hier bitte Fehler im GOV-Programm (keine Fehler im Datenbestand) eingtragen. Wenn ich Einträge lösche, dann habe ich den Fehler behoben. (Gelegentlich ist es ein Doppelfehler, so daß ich nur meine, ich hätte es geschafft.) Kann toll wären Beispiele mit URL oder GOV-Id.
- Bei der Anzeige der technischen Ansicht werden 2 Felder mit "gehört zu" angezeigt, einmal alle höheren Ebenen, einmal nur die nächsthöhere Ebene. Die 2. Ausgabe ist überflüssig. --kpw 22:18, 27. Oct 2004 (CEST)
- Der Link auf der Seite GOV-Objekttypen http://gov-neu.genealogy.net/admin/ShowQuicktextRules.do, der die Objekttypen anzeigen soll führt nicht zu sinnvollen Inhalten:
Quicktext-Regeln für Objekte Nothing found to display. Quicktext-Regeln für Quellen Nothing found to display. Quicktext-Regeln für Akten Nothing found to display. Quicktext-Regeln für Archive Nothing found to display.
--WGRichter 20:54, 30. Oct 2004 (CEST)
- Kirchspiele können nicht zu einander gehören. Beispiel: object_156078 gehörte bis 1842 zu object_156100. Parser zeigt bei Eingabe "gehört bis 1842 zu object_156100," einen Fehler.
--heuer
--PLingnau 18:10, 5. Nov 2004 (CEST)
- Bei der Ausgabe einer Webseite sollte die URL als Link anklickbar sein. --kpw 09:32, 10. Nov 2004 (CET)
- Mehrere Quellen zu einem Objekt im Quicktext. Nur erste Quelle wird mit Link angezeigt.
Beispiel: Seefelden (SEEDENKO14JJ)
- Kommas in Quellennotizen sind derzeit nicht zulässig,
Beispiel: sagt Quelle1 (gilt ab 16.7.1938, Eingemeindung von Ort 1, Ort 2)