Amtsblatt 1824 No.53 Verrord.314: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''1.12.1824, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1824, No.53, Verordnung No.314
* '''1.12.1824, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1824, No.53, Verordnung No.314
:''Abbau Thiergarten I. Abth. 1192/11. betr.''
:''Abbau Stöppen I. Abth.''
:Daß das vom Gutsbesitzer Haack zu Gaffcken auf dem Königl.Bludauschen Forst belegenen Wald-Abfindungs-Terrain des Guts Gaffcken gegründete,<br> gegen Norden mit der Dorfschaft Blumenau, gegen Osten, Süden und Westen mit der Bludauschen Forst grenzende Waldwächterhaus,<br>mit Genehmigung der Königl. Regierung von Ostpreußen, den Namen Thiergarten erhalten hat, wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1824,No.53,Verordnung Nr.316,S.324 {{MDZ|bsb10694840|701}}</ref>
:Das dem Herrn Staats-Minister Grafen zu Dohna-Schlobitten Excellenz eigenthümlich zugehörige, auf dem bei der Regulierung der gutsherrlichen<br> und bäuerlichen Verhältnisse des Dorfs Carwitten, landräthlich Preuß. Holländschen Kreises, erhaltenen Bauerlande abgebaute Vorwerk,<br> mit Genehmigung der Königl. Regierung, den Namen ''Stöppen'' erhalten hat, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1824,No.53,Verordnung Nr.316, S.403 {{MDZ|bsb10694840|701}}</ref>

Aktuelle Version vom 17. Juli 2014, 07:03 Uhr

  • 1.12.1824, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1824, No.53, Verordnung No.314
Abbau Stöppen I. Abth.
Das dem Herrn Staats-Minister Grafen zu Dohna-Schlobitten Excellenz eigenthümlich zugehörige, auf dem bei der Regulierung der gutsherrlichen
und bäuerlichen Verhältnisse des Dorfs Carwitten, landräthlich Preuß. Holländschen Kreises, erhaltenen Bauerlande abgebaute Vorwerk,
mit Genehmigung der Königl. Regierung, den Namen Stöppen erhalten hat, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1824,No.53,Verordnung Nr.316, S.403 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums