Graf-Dohna-1845: Unterschied zwischen den Versionen
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: Nach der Vereinigung der Gräflich Dohanschen Güter Schlobitten mit Prökelwitz, Lauck, Reichertswalde und Schlodien mit Carwinden zu einer Grafschaft Dohna, | : Nach der Vereinigung der Gräflich Dohanschen Güter Schlobitten mit Prökelwitz, Lauck, Reichertswalde und Schlodien mit Carwinden zu einer Grafschaft Dohna, | ||
: sind den in derselben bestehenden | : sind den in derselben bestehenden [[Patrimonialgericht|Patrimonial-Gerichten]] nunmehr folgende resp. Namen beigelegt worden: Gericht der Grafschaft Dohna zu Pröckelwitz (für Prökelwitz), | ||
: Gericht der Graftschaft Dohna zu Reichertswalde (für Reichertswalde) und Gericht der Grafschaft Dohna zu Deutschendorf (für Schobitten, Lauck, Schlodien und Carwinden), | : Gericht der Graftschaft Dohna zu Reichertswalde (für Reichertswalde) und Gericht der Grafschaft Dohna zu Deutschendorf (für Schobitten, Lauck, Schlodien und Carwinden), | ||
: was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und Beachtung gebracht wird. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.7,1845,Verordnung Nr.25 {{MDZ|bsb10694861|0068}}</ref> | : was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und Beachtung gebracht wird. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.7,1845,Verordnung Nr.25 {{MDZ|bsb10694861|0068}}</ref> |
Aktuelle Version vom 18. Juli 2014, 14:43 Uhr
- 29.1.1845, Königsberg: Bekanntmachung des Königlichen Oberlandesgerichts
- Nach der Vereinigung der Gräflich Dohanschen Güter Schlobitten mit Prökelwitz, Lauck, Reichertswalde und Schlodien mit Carwinden zu einer Grafschaft Dohna,
- sind den in derselben bestehenden Patrimonial-Gerichten nunmehr folgende resp. Namen beigelegt worden: Gericht der Grafschaft Dohna zu Pröckelwitz (für Prökelwitz),
- Gericht der Graftschaft Dohna zu Reichertswalde (für Reichertswalde) und Gericht der Grafschaft Dohna zu Deutschendorf (für Schobitten, Lauck, Schlodien und Carwinden),
- was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und Beachtung gebracht wird. [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.7,1845,Verordnung Nr.25 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums