Graf-Dohna-1845: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''29.1.1845, Königsberg:''' ''Bekanntmachung des Königlichen Oberlandesgerichts''
* '''29.1.1845, Königsberg:''' ''Bekanntmachung des Königlichen Oberlandesgerichts''
: Nach der Vereinigung der Gräflich Dohanschen Güter Schlobitten mit Prökelwitz, Lauck, Reichertswalde und Schlodien mit Carwinden zu einer Grafschaft Dohna,
: Nach der Vereinigung der Gräflich Dohanschen Güter Schlobitten mit Prökelwitz, Lauck, Reichertswalde und Schlodien mit Carwinden zu einer Grafschaft Dohna,
: sind den in derselben bestehenden Patrimonial-Gerichten nunmehr folgende resp. Namen beigelegt worden: Gericht der Grafschaft Dohna zu Pröckelwitz (für Prökelwitz),
: sind den in derselben bestehenden [[Patrimonialgericht|Patrimonial-Gerichten]] nunmehr folgende resp. Namen beigelegt worden: Gericht der Grafschaft Dohna zu Pröckelwitz (für Prökelwitz),
: Gericht der Graftschaft Dohna zu Reichertswalde (für Reichertswalde) und Gericht der Grafschaft Dohna zu Deutschendorf (für Schobitten, Lauck, Schlodien und Carwinden),
: Gericht der Graftschaft Dohna zu Reichertswalde (für Reichertswalde) und Gericht der Grafschaft Dohna zu Deutschendorf (für Schobitten, Lauck, Schlodien und Carwinden),
: was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und Beachtung gebracht wird. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.7,1845,Verordnung Nr.25 {{MDZ|bsb10694861|0068}}</ref>
: was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und Beachtung gebracht wird. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.7,1845,Verordnung Nr.25 {{MDZ|bsb10694861|0068}}</ref>

Aktuelle Version vom 18. Juli 2014, 14:43 Uhr

  • 29.1.1845, Königsberg: Bekanntmachung des Königlichen Oberlandesgerichts
Nach der Vereinigung der Gräflich Dohanschen Güter Schlobitten mit Prökelwitz, Lauck, Reichertswalde und Schlodien mit Carwinden zu einer Grafschaft Dohna,
sind den in derselben bestehenden Patrimonial-Gerichten nunmehr folgende resp. Namen beigelegt worden: Gericht der Grafschaft Dohna zu Pröckelwitz (für Prökelwitz),
Gericht der Graftschaft Dohna zu Reichertswalde (für Reichertswalde) und Gericht der Grafschaft Dohna zu Deutschendorf (für Schobitten, Lauck, Schlodien und Carwinden),
was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und Beachtung gebracht wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.7,1845,Verordnung Nr.25 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums