Forstläufer: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Mai 2016, 11:29 Uhr

Berufsbezeichnung

Der Forstläufer stand nach hessischem Recht dem Förster als Aufsichtsperson zur Seite. Eine Gemeinde konnte auch einen Forstläufer vorschlagen, der dann in herrschaftliche Dienste genommen wurde.

Siehe auch Flurschütz