Diskussion:Schweizerisches Bürgerrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Arend (Diskussion • Beiträge) K (Umbenennung) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
::Es ging mir um das 's' am Ende. Der Artikel heißt jetzt Schweizerisches Bürgerrecht (offenbar gebräuchlich), mit 1 Redirect von Schweizer Redirect. --[[Benutzer:Arend|mario]] 09:42, 10. Jan 2005 (CET) | ::Es ging mir um das 's' am Ende. Der Artikel heißt jetzt Schweizerisches Bürgerrecht (offenbar gebräuchlich), mit 1 Redirect von Schweizer Redirect. --[[Benutzer:Arend|mario]] 09:42, 10. Jan 2005 (CET) | ||
---- | ---- | ||
:Der Name entstand aus | |||
Jeder Schweizer Staatsangehöriger besitzt das Schweizerische Bürgerrecht und ist somit Bürger der Heimatgemeinde | |||
Leider konnte ich danach den Titel nicht mehr umbenennen. Danke --[[Benutzer:Engels-Ernst|Monika CH]] 17:17, 10. Jan 2005 (CET) |
Version vom 10. Januar 2005, 16:17 Uhr
Wie das wohl richtig heißen muß? Ich denke entweder Schweizer B. oder Schweizerisches B. Aber Schweizerische B.? Grüße --mario 12:41, 9. Jan 2005 (CET)
- Ich denke auch "Schweizer B." wäre richtig, habe darum einen entsprechenden Redirect angelegt. --kpw 13:35, 9. Jan 2005 (CET)
- Es ging mir um das 's' am Ende. Der Artikel heißt jetzt Schweizerisches Bürgerrecht (offenbar gebräuchlich), mit 1 Redirect von Schweizer Redirect. --mario 09:42, 10. Jan 2005 (CET)
- Der Name entstand aus
Jeder Schweizer Staatsangehöriger besitzt das Schweizerische Bürgerrecht und ist somit Bürger der Heimatgemeinde
Leider konnte ich danach den Titel nicht mehr umbenennen. Danke --Monika CH 17:17, 10. Jan 2005 (CET)