Diskussion:Schweizerisches Bürgerrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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::Es ging mir um das 's' am Ende. Der Artikel heißt jetzt Schweizerisches Bürgerrecht (offenbar gebräuchlich), mit 1 Redirect von Schweizer Redirect. --[[Benutzer:Arend|mario]] 09:42, 10. Jan 2005 (CET) | ::Es ging mir um das 's' am Ende. Der Artikel heißt jetzt Schweizerisches Bürgerrecht (offenbar gebräuchlich), mit 1 Redirect von Schweizer Redirect. --[[Benutzer:Arend|mario]] 09:42, 10. Jan 2005 (CET) | ||
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Jeder Schweizer Staatsangehöriger besitzt das Schweizerische Bürgerrecht und ist somit Bürger der Heimatgemeinde | Jeder Schweizer Staatsangehöriger besitzt das Schweizerische Bürgerrecht und ist somit Bürger der Heimatgemeinde | ||
Leider konnte ich danach den Titel nicht mehr umbenennen. Danke --[[Benutzer:Engels-Ernst|Monika CH]] 17:17, 10. Jan 2005 (CET) | |||
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Version vom 10. Januar 2005, 16:18 Uhr
Wie das wohl richtig heißen muß? Ich denke entweder Schweizer B. oder Schweizerisches B. Aber Schweizerische B.? Grüße --mario 12:41, 9. Jan 2005 (CET)
- Ich denke auch "Schweizer B." wäre richtig, habe darum einen entsprechenden Redirect angelegt. --kpw 13:35, 9. Jan 2005 (CET)
- Es ging mir um das 's' am Ende. Der Artikel heißt jetzt Schweizerisches Bürgerrecht (offenbar gebräuchlich), mit 1 Redirect von Schweizer Redirect. --mario 09:42, 10. Jan 2005 (CET)
- Der Name entstand aus
Jeder Schweizer Staatsangehöriger besitzt das Schweizerische Bürgerrecht und ist somit Bürger der Heimatgemeinde Leider konnte ich danach den Titel nicht mehr umbenennen. Danke --Monika CH 17:17, 10. Jan 2005 (CET)