Diskussion:Schweizerisches Bürgerrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Leider konnte ich danach den Titel nicht mehr umbenennen. Danke --[[Benutzer:Engels-Ernst|Monika CH]] 17:17, 10. Jan 2005 (CET) | Leider konnte ich danach den Titel nicht mehr umbenennen. Danke der jetztige Titel ist ok. --[[Benutzer:Engels-Ernst|Monika CH]] 17:17, 10. Jan 2005 (CET) | ||
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Version vom 10. Januar 2005, 16:19 Uhr
Wie das wohl richtig heißen muß? Ich denke entweder Schweizer B. oder Schweizerisches B. Aber Schweizerische B.? Grüße --mario 12:41, 9. Jan 2005 (CET)
- Ich denke auch "Schweizer B." wäre richtig, habe darum einen entsprechenden Redirect angelegt. --kpw 13:35, 9. Jan 2005 (CET)
- Es ging mir um das 's' am Ende. Der Artikel heißt jetzt Schweizerisches Bürgerrecht (offenbar gebräuchlich), mit 1 Redirect von Schweizer Redirect. --mario 09:42, 10. Jan 2005 (CET)
- Der Name entstand aus
Jeder Schweizer Staatsangehöriger besitzt das Schweizerische Bürgerrecht und ist somit Bürger der Heimatgemeinde Leider konnte ich danach den Titel nicht mehr umbenennen. Danke der jetztige Titel ist ok. --Monika CH 17:17, 10. Jan 2005 (CET)