Recker (Hof) früher Hallermöller: Unterschied zwischen den Versionen
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Da die Hollager Markgenossen allzu stark unter den beschwerlichen Kosten des Dreißigjährigen Krieges litten, verkaufte die Stadt Osnabrück am 20. August 1628 als Holzgraf der Hollager Mark ein Grundstück an Herman Hallermöller. Diesem wird zudem gestattet auf dem Grund ein Haus zu bauen und zwei Kühe in die Mark zu treiben. Außerdem darf er Plaggen aus der Mark holen, soweit dies zur Düngung des Grundstücks erforderlich ist. Auch Torf darf er stechen, jedoch lediglich zum Hausbrand zur eigenen Nutzung. Andere für Hollager Markgenossen übliche Rechte bleiben ihm aber noch verwehrt (z.B. den Schaftrift oder das Schlagen von Holz).<ref name="Hofgründungen">Albers, Andreas (2016): ''Gründung neuer Höfe in Hollage'' in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): '''Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern'''. Druckhaus Bergmann, Osnabrück.</ref> | Da die Hollager Markgenossen allzu stark unter den beschwerlichen Kosten des Dreißigjährigen Krieges litten, verkaufte die Stadt Osnabrück am 20. August 1628 als Holzgraf der Hollager Mark ein Grundstück an Herman Hallermöller. Diesem wird zudem gestattet auf dem Grund ein Haus zu bauen und zwei Kühe in die Mark zu treiben. Außerdem darf er Plaggen aus der Mark holen, soweit dies zur Düngung des Grundstücks erforderlich ist. Auch Torf darf er stechen, jedoch lediglich zum Hausbrand zur eigenen Nutzung. Andere für Hollager Markgenossen übliche Rechte bleiben ihm aber noch verwehrt (z.B. den Schaftrift oder das Schlagen von Holz).<ref name="Hofgründungen">Albers, Andreas (2016): ''Gründung neuer Höfe in Hollage'' in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): '''Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern'''. Druckhaus Bergmann, Osnabrück.</ref> | ||
Am 31. März 1652, Ostersonntag, nahmen Herman Rediker, dessen Frau, der Sohn Herman und die Tochter Greta an der Osterkommunion in der Alten St. Alexander-Kirche teil. <ref name="NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II">NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II (1652): ''Volkszählung in der Diözese Osnabrück mit besonderer Berücksichtigung der Konfession - Dekanate Fürstenau, Grönenberg, Iburg (Kirchspiel Oesede), Osnabrück und Vörden'', S. 97-101.</ref> | Am 31. März 1652, Ostersonntag, nahmen Herman Rediker, dessen Frau, der Sohn Herman und die Tochter Greta an der Osterkommunion in der Alten St. Alexander-Kirche teil.<ref name="NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II">NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II (1652): '''Volkszählung in der Diözese Osnabrück mit besonderer Berücksichtigung der Konfession - Dekanate Fürstenau, Grönenberg, Iburg (Kirchspiel Oesede), Osnabrück und Vörden''', S. 97-101.</ref> | ||
Mehr als 40 Jahre nach dem Verkauf des Grundstückes an Herman Hallermöller muss die Stadt feststellen, dass dessen Rechtsnachfolger, Herman Redeker und seine Frau Elsche Witte den kleinen Hof doch merklich erweitert hatten. Im Nachhinein genehmigt die Stadt Osnabrück im Jahre 1664 diese Erweiterung und regelt zugleich, dass Redeker die Mark jetzt auch wie jeder andere Markgenosse nutzen darf. | Mehr als 40 Jahre nach dem Verkauf des Grundstückes an Herman Hallermöller muss die Stadt feststellen, dass dessen Rechtsnachfolger, Herman Redeker und seine Frau Elsche Witte den kleinen Hof doch merklich erweitert hatten. Im Nachhinein genehmigt die Stadt Osnabrück im Jahre 1664 diese Erweiterung und regelt zugleich, dass Redeker die Mark jetzt auch wie jeder andere Markgenosse nutzen darf. | ||
Wie Albers (2016) aufzeigt, hatte Recker das Auffahrtsgeld an die Kirche in Wallenhorst zu entrichten.<ref name="Lagerbuch">Albers, Andreas (2016): ''Das Lagerbuch des Pfarrers Johann Friedrich Gosmann'' in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): '''Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern'''. Druckhaus Bergmann, Osnabrück.</ref> Daneben schuldete Recker der Kirche in Wallenhorst einen Canon in Höhe von jährlich 5 Schilling und 3 Pfennig. Außerdem musste er zu Palmsonntag zwei Pfund Wachs, sicher zur Herstellung der Kerzen, liefern. Die im Lagerbuch des Pfarrers Gosmann wiedergegebene Urkunde von 1625 berichtet, dass jährlich ein Osnabrücker Schilling zu entrichten ist, zusätzlich zu zwei Hühnern. Diese Naturalienabgabe fiel später weg und wurde durch eine erhöhte Geldzahlung abgelöst. An allen Hochfesten und darüber hinaus an bestimmten Sonn- und Feiertagen war Recker nach dieser Urkunde zudem dazu verpflichtet, eine Fahne um den Kirchhof (Friedhof) zu tragen.<ref name="Lagerbuch">Albers, Andreas (2016): ''Das Lagerbuch des Pfarrers Johann Friedrich Gosmann'' in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): '''Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern'''. Druckhaus Bergmann, Osnabrück.</ref> Nach Albers (2016) erklärte sich Recker aber lediglich dazu bereit, den sich aus der Urkunde von 1625 ergebenden Verpflichtungen nachzukommen, wohingegen er die Zahlung des Auffahrtgeldes und des Canons aber verweigerte.<ref name="Lagerbuch">Albers, Andreas (2016): ''Das Lagerbuch des Pfarrers Johann Friedrich Gosmann'' in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): '''Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern'''. Druckhaus Bergmann, Osnabrück.</ref> | Wie Albers (2016) aufzeigt, hatte Recker das Auffahrtsgeld an die Kirche in Wallenhorst zu entrichten.<ref name="Lagerbuch">Albers, Andreas (2016): ''Das Lagerbuch des Pfarrers Johann Friedrich Gosmann'' in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): '''Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern'''. Druckhaus Bergmann, Osnabrück.</ref> Daneben schuldete Recker der Kirche in Wallenhorst einen Canon in Höhe von jährlich 5 Schilling und 3 Pfennig. Außerdem musste er zu Palmsonntag zwei Pfund Wachs, sicher zur Herstellung der Kerzen, liefern. Die im Lagerbuch des Pfarrers Gosmann wiedergegebene Urkunde von 1625 berichtet, dass jährlich ein Osnabrücker Schilling zu entrichten ist, zusätzlich zu zwei Hühnern. Diese Naturalienabgabe fiel später weg und wurde durch eine erhöhte Geldzahlung abgelöst. An allen Hochfesten und darüber hinaus an bestimmten Sonn- und Feiertagen war Recker nach dieser Urkunde zudem dazu verpflichtet, eine Fahne um den Kirchhof (Friedhof) zu tragen.<ref name="Lagerbuch">Albers, Andreas (2016): ''Das Lagerbuch des Pfarrers Johann Friedrich Gosmann'' in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): '''Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern'''. Druckhaus Bergmann, Osnabrück.</ref> Nach Albers (2016) erklärte sich Recker aber lediglich dazu bereit, den sich aus der Urkunde von 1625 ergebenden Verpflichtungen nachzukommen, wohingegen er die Zahlung des Auffahrtgeldes und des Canons aber verweigerte.<ref name="Lagerbuch">Albers, Andreas (2016): ''Das Lagerbuch des Pfarrers Johann Friedrich Gosmann'' in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): '''Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern'''. Druckhaus Bergmann, Osnabrück.</ref> | ||
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Im Jahre 1772 war Recker frei. Im Rahmen der Landvermessung des Fürstbistums Osnabrück durch Johann Wilhelm duPlat 1784-1790 wurde der Erbkötter mit 4 Maltern, 1 Scheffel und 53 Qudratruthen vermessen, was einer Fläche von 5,87 Hektar entspricht.<ref name="Hollage 750 Jahre">Pott, Josef (2000): ''Die Landwirtschaft in der Hollager Mark.'' in: Arbeitskreis 750 Jahre Hollage (Hrsg): '''Hollage - so wie es ist und war'''. Weser-Ems-Informationen Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück.</ref> | Im Jahre 1772 war Recker frei. Im Rahmen der Landvermessung des Fürstbistums Osnabrück durch Johann Wilhelm duPlat 1784-1790 wurde der Erbkötter mit 4 Maltern, 1 Scheffel und 53 Qudratruthen vermessen, was einer Fläche von 5,87 Hektar entspricht.<ref name="Hollage 750 Jahre">Pott, Josef (2000): ''Die Landwirtschaft in der Hollager Mark.'' in: Arbeitskreis 750 Jahre Hollage (Hrsg): '''Hollage - so wie es ist und war'''. Weser-Ems-Informationen Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück.</ref> |
Version vom 3. Dezember 2020, 22:16 Uhr
Übersicht
Anschrift: Waldstraße 15 Alte Anschrift: Heutiger Eigentümer: Heutige Nutzung: Namensformen: Redeker Namensursprung: Weitere Hofnamen: Hallermöller, Redeker Erste Erwähnung: 20. August 1638 (Gründung als Markkotten) Früherer Hofstatus: Markkotten Koordinaten N/O:
Entwicklungsgeschichte
Frühe Neuzeit
Da die Hollager Markgenossen allzu stark unter den beschwerlichen Kosten des Dreißigjährigen Krieges litten, verkaufte die Stadt Osnabrück am 20. August 1628 als Holzgraf der Hollager Mark ein Grundstück an Herman Hallermöller. Diesem wird zudem gestattet auf dem Grund ein Haus zu bauen und zwei Kühe in die Mark zu treiben. Außerdem darf er Plaggen aus der Mark holen, soweit dies zur Düngung des Grundstücks erforderlich ist. Auch Torf darf er stechen, jedoch lediglich zum Hausbrand zur eigenen Nutzung. Andere für Hollager Markgenossen übliche Rechte bleiben ihm aber noch verwehrt (z.B. den Schaftrift oder das Schlagen von Holz).[1]
Am 31. März 1652, Ostersonntag, nahmen Herman Rediker, dessen Frau, der Sohn Herman und die Tochter Greta an der Osterkommunion in der Alten St. Alexander-Kirche teil.[2]
Mehr als 40 Jahre nach dem Verkauf des Grundstückes an Herman Hallermöller muss die Stadt feststellen, dass dessen Rechtsnachfolger, Herman Redeker und seine Frau Elsche Witte den kleinen Hof doch merklich erweitert hatten. Im Nachhinein genehmigt die Stadt Osnabrück im Jahre 1664 diese Erweiterung und regelt zugleich, dass Redeker die Mark jetzt auch wie jeder andere Markgenosse nutzen darf.
Wie Albers (2016) aufzeigt, hatte Recker das Auffahrtsgeld an die Kirche in Wallenhorst zu entrichten.[3] Daneben schuldete Recker der Kirche in Wallenhorst einen Canon in Höhe von jährlich 5 Schilling und 3 Pfennig. Außerdem musste er zu Palmsonntag zwei Pfund Wachs, sicher zur Herstellung der Kerzen, liefern. Die im Lagerbuch des Pfarrers Gosmann wiedergegebene Urkunde von 1625 berichtet, dass jährlich ein Osnabrücker Schilling zu entrichten ist, zusätzlich zu zwei Hühnern. Diese Naturalienabgabe fiel später weg und wurde durch eine erhöhte Geldzahlung abgelöst. An allen Hochfesten und darüber hinaus an bestimmten Sonn- und Feiertagen war Recker nach dieser Urkunde zudem dazu verpflichtet, eine Fahne um den Kirchhof (Friedhof) zu tragen.[3] Nach Albers (2016) erklärte sich Recker aber lediglich dazu bereit, den sich aus der Urkunde von 1625 ergebenden Verpflichtungen nachzukommen, wohingegen er die Zahlung des Auffahrtgeldes und des Canons aber verweigerte.[3]
Moderne
Im Jahre 1772 war Recker frei. Im Rahmen der Landvermessung des Fürstbistums Osnabrück durch Johann Wilhelm duPlat 1784-1790 wurde der Erbkötter mit 4 Maltern, 1 Scheffel und 53 Qudratruthen vermessen, was einer Fläche von 5,87 Hektar entspricht.[4]
Gebäude und Bewohner
Ahnengalerie
Quellen
- ↑ Albers, Andreas (2016): Gründung neuer Höfe in Hollage in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern. Druckhaus Bergmann, Osnabrück.
- ↑ NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II (1652): Volkszählung in der Diözese Osnabrück mit besonderer Berücksichtigung der Konfession - Dekanate Fürstenau, Grönenberg, Iburg (Kirchspiel Oesede), Osnabrück und Vörden, S. 97-101.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Albers, Andreas (2016): Das Lagerbuch des Pfarrers Johann Friedrich Gosmann in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern. Druckhaus Bergmann, Osnabrück.
- ↑ Pott, Josef (2000): Die Landwirtschaft in der Hollager Mark. in: Arbeitskreis 750 Jahre Hollage (Hrsg): Hollage - so wie es ist und war. Weser-Ems-Informationen Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück.