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Version vom 7. Februar 2022, 00:18 Uhr
Im Fürstbistum Osnabrück entwickelten sich Behörden der landesherrlichen Verwaltung seit dem 16. Jahrhundert. Die erste und zunächst einzige Zentralbehörde war die sogenannte Kanzlei (auch Regierung genannt), die sowohl Regierungs- als auch Justizbehörde war. Die früheste Regierungsordnung stammt vom 15. Februar 1585.
Neben und über der Kanzlei, bildete sich im 17. Jahrhundert ein engerer Rat des Fürsten heraus, der neben den wichtigeren Regierungsgeschäften auch die Kammerverwaltung wahrnahm und seit den 1660er Jahren als Geheimer Rat institutionalisiert wurde. Dadurch wurde die alte Kanzlei damit zur Land- und Justizkanzlei.
Da der Geheime Rat aufgrund der Alternation zwischen katholischen und evangelischen Bischöfen stets an die Person des Fürsten gebunden blieb und einem ständigen Wechsel unterworfen war, wurde die Land- und Justizkanzlei als bleibende, vom Wechsel des Landesherrn unabhängige Landesbehörde festgeschrieben.
Neben dem Geheimen Rat und der Land- und Justizkanzlei gab es seit 1651 ein Evangelisches Konsistorium, sowie als weitere zentrale Sonderbehörden das Oberaufseheramt (ab 1728) und das Hofmarschallamt (als Institution eingerichtet 1783), die beide allerdings ausschließlich Braunschweig-lüneburgische Ämter waren. Dem Oberaufseheramt war die Oberaufsicht über den welfischen Allodialbesitz im Fürstbistum übertragen, dem Hofmarschallamt die Oberaufsicht über Schloss und Petersburg zu Osnabrück, sowie über die fürstliche Hofhaltung.
Auf der unteren Ebene waren Verwaltung und Gerichtsbarkeit getrennt. Die Verwaltung lag bei den Ämtern. Unter den Drosten und Rentmeistern standen die Vögte als reine Exekutivbeamte.
Die Ämter im Fürstbistum Osnabrück: Amt Fürstenau · Amt Grönenberg · Amt Hunteburg · Amt Iburg · Amt Reckenberg · Amt Vörden · Amt Wittlage