Urbar (Verzeichnis): Unterschied zwischen den Versionen
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==Schlesien== | |||
[[Oberschlesische Urbare]] | |||
Version vom 8. Mai 2007, 05:26 Uhr
Mit Urbar wird oft das Verzeichnis des eigentlichen Urbars gemeint.
Der Begriff
Das Urbar selbst ist zunächst allgemein ein Grundstück, auch ein Hof, besonders aber eine Guts- oder Grundherrschaft.
Andere Bezeichnungen für das Verzeichnis eines Urbars sind:
- Berain
- Berein
- Lagerbuch
- Rechtung
- Rodel
- Salbuch
- Stockurbar
- Urbarbuch
- liber praedialis
- urbarium
In diesen Verzeichnissen werden neben den Grundstücken selbst die darauf ruhenden Abgaben und Dienste gegenüber dem Herrschaftsinhaber genau festgehalten. Sie sind Vorläufer der Grundbücher und Kataster.
Schlesien
Literatur
- ORZECHOESKI, Kazimierz; SZKURLATOWSKI, Zygmunt "Urbarze Slaskie z konca XVIII wieku", Wroclaw, 1961 (Schlesische Urbare des ausgehenden 18. Jahrhunderts)
- KLOTZ, Ernst Emil "Die schlesische Gutsherrschaft des ausgehenden 18. Jahrhunderts" (Auf Grund der Friderizianischen Urbare und mit besonderer Berücksichtigung der alten Kreise Breslau und Bolkenhain-Landeshut) Hrsg.: Verein für Geschichte Schlesiens, "Darstellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte" 33. Breslau/Aalen: SCIENTIA Verlag (1932/1978), ISBN 3-511-06333-7.