Urbar (Verzeichnis): Unterschied zwischen den Versionen

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(+ WikiLink)
Zeile 17: Zeile 17:


In diesen Verzeichnissen werden neben den Grundstücken selbst die darauf ruhenden Abgaben und Dienste gegenüber dem Herrschaftsinhaber genau festgehalten. Sie sind Vorläufer der [[Grundbuch|Grundbücher]] und [[Kataster]].
In diesen Verzeichnissen werden neben den Grundstücken selbst die darauf ruhenden Abgaben und Dienste gegenüber dem Herrschaftsinhaber genau festgehalten. Sie sind Vorläufer der [[Grundbuch|Grundbücher]] und [[Kataster]].
==Schlesien==
[[Oberschlesische Urbare]]





Version vom 8. Mai 2007, 05:26 Uhr

Mit Urbar wird oft das Verzeichnis des eigentlichen Urbars gemeint.

Der Begriff

Das Urbar selbst ist zunächst allgemein ein Grundstück, auch ein Hof, besonders aber eine Guts- oder Grundherrschaft.

Andere Bezeichnungen für das Verzeichnis eines Urbars sind:

  • Berain
  • Berein
  • Lagerbuch
  • Rechtung
  • Rodel
  • Salbuch
  • Stockurbar
  • Urbarbuch
  • liber praedialis
  • urbarium

In diesen Verzeichnissen werden neben den Grundstücken selbst die darauf ruhenden Abgaben und Dienste gegenüber dem Herrschaftsinhaber genau festgehalten. Sie sind Vorläufer der Grundbücher und Kataster.


Schlesien

Oberschlesische Urbare


Literatur

  • ORZECHOESKI, Kazimierz; SZKURLATOWSKI, Zygmunt "Urbarze Slaskie z konca XVIII wieku", Wroclaw, 1961 (Schlesische Urbare des ausgehenden 18. Jahrhunderts)
Register zu diesem Buch von Bernhard Josko