Herrschaft Wickrath: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis]]
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Aktuelle Version vom 1. April 2025, 16:49 Uhr

Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation > Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis > Herrschaft Wickrath

Herrschaft Wickrath[Bearbeiten]

Name[Bearbeiten]

Wickrath, Wickradt,Wickerad

Status[Bearbeiten]

Herrschaft, freie Reichsherrschaft

Schloß Wickrath[Bearbeiten]

Kurzgeschichte[Bearbeiten]

1068 wird die Burg Wickrath an der oberen Niers, südlich von Mönchengladbach oder auch südwestlich von Düsseldorf, erstmals genannt. Um sie entstand eine kleine Herrschaft der Herren von Wickrath, zu welcher noch die Herrschaft Schwanenberg nordwestlich von Erkelenz zählte.

1310 war sie Lehen Gelderns, welche die Herrschaft als Afterlehen weiter gaben. Geldrischer Lehnsnehmer war um 1490 Everhart Vogt von Bell. Dies Lehen wurde vom Kaiser eingezogen. Seinem Rat Henrich von Hompesch zu Wachendorf. schenkte Kaiser Friedrich III. 1493 für seine Verdienste die eingezogene Herrlichkeit Wickrod (Wickrath) als unmittelbares Reichslehen. Dieses Erbe kam 1502 an dessen Stiefsöhne, zuletzt an Dietrich Quadt.

Die Familie der Freiherrn Quadt wurde 1752 in den Reichsgrafenstand erhoben.

Reformation[Bearbeiten]

Die Reformation drang nicht völlig durch.

Niederrheinisch-westfälischen Reichskreis[Bearbeiten]

1792 gehörte der Graf von Quadt wegen der Herrschaft Wickrath (1,5 Quadratmeilen, rund 3.000 Einwohner) zu den westfälischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates, des Reichstages und zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis. 1794 wurde die Herrschaft von Frankreich besetzt. 1813/5 kam sie an Preußen, 1946 an Nordrhein-Westfalen.

Bibliografie[Bearbeiten]

Zufallsfunde[Bearbeiten]

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