Versterbbuch: Unterschied zwischen den Versionen

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
'''Versterbbuch'''
'''Versterbbuch'''


In Versterbbüchern erfasst wurden zunächst die Namen und Daten verstorbener Erbaufsitzer oder Administratoren, später auch die Namen von noch lebenden Erbaufsitzern oder Administratoren, wenn diese im Vorhinein das zu erwartende und an den Grundherrn abzuführende Versterbgeld im Rahmen eines Kontraktes an den Grundherrn abgeführt hatten. Durch diese Vorabregelung war die Belastung des Hofes noch moderater, da es etwa ab 1700 im Münsterland üblich wurde, daß zu erwartende Versterbgeld der noch lebenden Vorbesitzer gleichzeitig mit dem Gewinngeld des Erbgewinns zu regeln.  
In Versterbbüchern erfasst wurden zunächst die Namen und Daten verstorbener Erbaufsitzer oder Administratoren von Erbgütern, später auch die Namen von noch lebenden Erbaufsitzern oder Administratoren von Erbgütern, wenn diese im Vorhinein das zu erwartende und an den Grundherrn abzuführende Versterbgeld im Rahmen eines Kontraktes mit dem Grundherrn vereinbarten. Bei der Bemessung wurde selbstverständlich insgesamt immer die zeitliche Ertragskraft und gleichzeitig die jeweilige sonstige Belastung des einzelnen Erbgutes berücksichtigt.


Selbstverständlich wurde insgesamt immer die zeitliche Ertragskraft und Belastung des einzelnen Erbgutes berücksichtigt.
Durch die Vorabregelung war das auch in Raten an den Grundherrn abzuführende Versterbgeld des Hofes noch moderater, da es etwa ab 1700 im Münsterland üblich wurde, daß zu erwartende Versterbgeld der noch lebenden Vorbesitzer gleichzeitig mit dem Gewinngeld des Erbgewinns zu regeln.  


--[[Benutzer:bodo-stratmann|bodo-stratmann]] 22:57, 12. Jun 2005 (CEST)
--[[Benutzer:bodo-stratmann|bodo-stratmann]] 22:57, 12. Jun 2005 (CEST)

Version vom 12. Juni 2005, 21:03 Uhr


Versterbbuch

In Versterbbüchern erfasst wurden zunächst die Namen und Daten verstorbener Erbaufsitzer oder Administratoren von Erbgütern, später auch die Namen von noch lebenden Erbaufsitzern oder Administratoren von Erbgütern, wenn diese im Vorhinein das zu erwartende und an den Grundherrn abzuführende Versterbgeld im Rahmen eines Kontraktes mit dem Grundherrn vereinbarten. Bei der Bemessung wurde selbstverständlich insgesamt immer die zeitliche Ertragskraft und gleichzeitig die jeweilige sonstige Belastung des einzelnen Erbgutes berücksichtigt.

Durch die Vorabregelung war das auch in Raten an den Grundherrn abzuführende Versterbgeld des Hofes noch moderater, da es etwa ab 1700 im Münsterland üblich wurde, daß zu erwartende Versterbgeld der noch lebenden Vorbesitzer gleichzeitig mit dem Gewinngeld des Erbgewinns zu regeln.

--bodo-stratmann 22:57, 12. Jun 2005 (CEST)