1781: Giesenaue: Kolonisten Ansiedlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Februar 2008, 12:06 Uhr
In den Akten des Geheimen Preußischen Staatsarchives fand ich eine Akte von 1781/1782 wo es um die Befreiung der Colonisten aus Giesenaue von den Frondiensten und der erblichen Übertragung der von ihnen genutzten Ländereien auf die Colonisten und deren Kinder. Der königliche Rat Schartow war wohl erst nach einigem Hin und Her zu einem entsprechenden Vertrag bereit. Ein Michael Höpner (dieser Höpner wird in der Quelle auch mal Heppner und auch Hoepner geschrieben.) hat sich direkt in dieser Sache als Vertreter der Colonisten an den König gewandt, und hielt sich wohl auch zu diesem Zweck direkt in Berlin auf.) Colonisten von Giesenaue 1. Michael Waxtraek 2. Christian Futterlieb 3. Gottlieb Peek 4. Walther Sornow 5. Andres Hundt 6. Wilhelm Gundlack 7. Johann Dürre 8. Johann Hoepner 9. Michael Hoepner 10. Andreas Weitere Namen werden in dem Schriftwechsel genannt. Quelle: HAII, Abt. 13a, Neumark, Nachtrag (Colonistensachen), Akte Nr. 22
From: <a href="mailto:gerd@schmerse.de?subject=1788:%20Giesenaue">Gerd Schmerse</a>
Ergänzung: Kaufvertrag von 1788
Actum Landsberg an der Warthe den 27. Mart. 1788 Erschienen vor uns Frau Ernestine Caroline Charlotte Bayern verwitwete Hofrätin Schartow mit Beistand des Herrn Krieges- und Domainen-Rath auch Beamten zu Himmelstädt Herrn Johann Mathias Huch, ingleichen Frau Johanna Henrietta Gottlieb geborenen Schartow verehl. Rouppert, mit Beistand ihres Ehemanns des Lauer(?) Rath Herrn Philipp Joseph August Rouppert, und erklären, daß sie das von dem Hofrath Herrn Nicolaus August Gottlieb Schartow ererbte Gut Giesenaue an nachstehende Leute verkaufen wolten, nemlich dem Friedrich Menge Friedrich Beesecke Adam Lindemann Abraham Schuch aus Cocceji Christoph Fanselow aus Königl. Reetz Johann Klatte Gottlieb Klatte Martin Klatte Martin Runge Friedrich Hagedorn Erdmann Hohensee Martin Dietert aus Lossow Auch diese Personen, so uns als solche bekannt, erschienen, und tragen darauf an, daß zwischen ihnen und den erst bemerckten Verkäufern ein Kauf Contract errichtet werden möge, welchen Geschäfte dann Subscripto sich unterzogen und den Contract selbst nachstehender maßen errichtet haben.
Kontakt: <email>gerd@schmerse.de</email>