Archidiakonat des Domdechanten: Unterschied zwischen den Versionen
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* Johan Werence gehörte von 1220 / 1266 dem Domkapitel zu Münster an, von 1250 / 63 als Domthesaurar und 1263 / 66 als Domdechant des alten Domes und Archidiakon in Billerbeck, mit den Kirchspielen Billerbeck, Darfeld und Holthausen. Er war Probst in Friesland, Archidiakon von Vreden, mit Ottenstein, und auch der Rekener Amtshof des Hochstiftes Münster trug zu seinem Einkommen bei. | * Johan Werence gehörte von 1220 / 1266 dem Domkapitel zu Münster an, von 1250 / 63 als Domthesaurar und 1263 / 66 als Domdechant des alten Domes und Archidiakon in Billerbeck, mit den Kirchspielen Billerbeck, Darfeld und Holthausen. Er war Probst in Friesland, Archidiakon von Vreden, mit Ottenstein, und auch der Rekener Amtshof des Hochstiftes Münster trug zu seinem Einkommen bei. | ||
* Zur Sicherung des Pfarreinkommens verkündete am 16.10.1290 der Domdechant Brunstenus im [[Bistum Münster]] den von der Herbstsynode des Bistums Münster erlassenen Rechtsspruch, daß jede Hofstätte, Pferdekötter und Kotten dem zuständigen Pfarrer das Missatikum (Meßkorn) zu geben schuldig sei. Ergänzt wurde die Verordnung am 05.03.1296 dadurch, daß bei geteilten Erben zukünftig beide das Meßkorn abzuführen hätten und bei zusammengelegten Erben nur noch einer. Die Einkünfte eines Pfarrers waren im Mittelalter sehr gering. | * Zur Sicherung des Pfarreinkommens verkündete am 16.10.1290 der Domdechant Brunstenus im [[Bistum Münster]] den von der Herbstsynode des Bistums Münster erlassenen Rechtsspruch, daß jede Hofstätte, Pferdekötter und Kotten dem zuständigen Pfarrer das Missatikum (Meßkorn) zu geben schuldig sei. Ergänzt wurde die Verordnung am 05.03.1296 dadurch, daß bei geteilten Erben zukünftig beide das Meßkorn abzuführen hätten und bei zusammengelegten Erben nur noch einer. Die Einkünfte eines Pfarrers waren im Mittelalter sehr gering. | ||
* 1322 Lubbert von Langen, Domdechant und Archidiakon in Bocholt und Oelde | |||
* 1332 Domdechant Godfried als Archidiakon der Bocholter Kirchen | |||
* 1582/86 Domdechant und Archidiakon Gottfried von Raesfeldt | |||
* 1587 Domdechant und Archidiakon Arnold von Büren | |||
* 1800 Domdechant und Archidiakon von Spiegel zum Diesenberg und Canstein | |||
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Version vom 16. August 2005, 14:17 Uhr
Hierarchie
Katholische Kirche in Deutschland > Bistum Münster > Archidiakonat im Bistum Münster > Archidiakonat des Domdechanten
Archidiakonat des Domdechanten
Amtsgebiet
Das ältere Archidiakonat Bocholt gehörte ursprünglich zu den Einküften des Domdechanten. Es umfaßte neben Bocholt auch Dinxperlo, Brodenahle (Anholt), Ramestorpe (Ramsdorf), Velen, Reken und Schermbeck.
Zum Archidiakonat Winterswick gehörten nach der Vereinigung aus dem Westmünsterland um 1660 die Kirchspiele Altschermbeck, Borken, Brünen, Dingden, Erle, Gemen, Groß Reken, Heiden, Holtwick, Klein Reken, Osterwick, Raesfeld, Ramsdorf, Velen und Weseke.(Akten im Bestand St. Remigius zu Borken des Generalvikariats). Das Großkirchspiel Winterswijk selber beinhaltete die Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld mit Silvolde und Dinxperlo und lag damit einerseits in der Herrschaft Bredevoort.
Zum Archidiakonat des Domdechanten gehörten zeitweilig damals auch die Kirchspiele Gescher, Holtwick bei Coesfeld, Osterwick, Burgsteinfurt, Büren und Schepsdorf.
Amtsinhaber
- Johan Werence gehörte von 1220 / 1266 dem Domkapitel zu Münster an, von 1250 / 63 als Domthesaurar und 1263 / 66 als Domdechant des alten Domes und Archidiakon in Billerbeck, mit den Kirchspielen Billerbeck, Darfeld und Holthausen. Er war Probst in Friesland, Archidiakon von Vreden, mit Ottenstein, und auch der Rekener Amtshof des Hochstiftes Münster trug zu seinem Einkommen bei.
- Zur Sicherung des Pfarreinkommens verkündete am 16.10.1290 der Domdechant Brunstenus im Bistum Münster den von der Herbstsynode des Bistums Münster erlassenen Rechtsspruch, daß jede Hofstätte, Pferdekötter und Kotten dem zuständigen Pfarrer das Missatikum (Meßkorn) zu geben schuldig sei. Ergänzt wurde die Verordnung am 05.03.1296 dadurch, daß bei geteilten Erben zukünftig beide das Meßkorn abzuführen hätten und bei zusammengelegten Erben nur noch einer. Die Einkünfte eines Pfarrers waren im Mittelalter sehr gering.
- 1322 Lubbert von Langen, Domdechant und Archidiakon in Bocholt und Oelde
- 1332 Domdechant Godfried als Archidiakon der Bocholter Kirchen
- 1582/86 Domdechant und Archidiakon Gottfried von Raesfeldt
- 1587 Domdechant und Archidiakon Arnold von Büren
- 1800 Domdechant und Archidiakon von Spiegel zum Diesenberg und Canstein
Geschichte
- In diesem südlichen Teil des Westmünsterlandes war im 13. Jahrhundert der adelige Familienverband Werence / Bitter beherrschend. Zumindest seit 1217 war Bernhard Werence Domherr zu Münster. Seine Familie hatte sich um die Stadtwerdung von Bocholt und Borken bemüht und war in der kirchlichen, wie auch in der weltlichen Verwaltung des Hochstiftes Münster gleichermaßen präsent und mit ihr verflochten.
- Aus der Zeit stammt wohl auch der Wer(e)nser – Zehnte, ein kleiner Zehnter und früherer Kirchenzehnter in Teilen des Kirchspiels Lippramsdorf. Der Münsterische Amtshof Reken unterstand zeitweise dem Domkanoniker Johan de Rethe aus der Familie Bitter, dictus de Rethe (1253 / 77), welcher der Werence Sippe entstammte.
Archiv
- Ein Register sämtlicher Urkunden und Akten des Archidiakonats des Domdechanten befindet sich in den Beständen des Bistumarchivs Mümster (BAMS), Generalvikariat, unter Dülmen, Pfarrkirche St. Victor, Pfarre.
Bibliofrafie
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