Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/015: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''No. 3'''</center>
 
<center>'''Bekanntmachung,'''</center>
<center>die Vergütung für die in 1851 in Geld zu berichtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien betreffend.</center>
Die vorgenannte Vergütung beträgt für je 100 Gulden Natural-Besoldung Einhundert fünfzehn Gulden, und für Holz von jedem 100 Gulden Besoldung Ein Gulden sieben Kreuzer, da an den betreffenden Orten:
:28504 1/2 Malter Weitzen im Durchschnitt zu 7 fl. 39 kr.,
:13406 1/2 Malter Korn im Durchschnitt zu 5 fl. 03 1/2 kr.,
:  9628 3/4 Malter Gerste im Durchschnitt zu 4 fl. 16 kr.,
:10264 Malter Hafer im Durchschnitt zu 3 fl. 10 kr.,
 
das Malter verkauft wurden, demnach 100 Gulden solcher Naturalien auf 116 Gulden 51 1/2 Kr. sich berechnet, der tarifmäßige Holzpreis aber unverändert blieb.
:Darmstadt, am 23. Januar 1851
<center>'''Großherzoglich Hessische Rechnungs-Kammer.'''</center>
<center>Ludwig</center>
Heß.
 
<center>'''Ordensverleihungen.'''</center>
: Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu verleihen geruht:
am 11. Januar dem pensionirten Hofkammer-Registrator Heinrich '''Zehfuß''' dahier das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen;
 
am 26. Januar dem Regierungsrath Ernst Wilhelm '''Heim''' dahier das Comthurkreuz 2r Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen.
 
<center>'''Namensveränderungen.'''</center>
:Es wurde gestattet:
1) am 27. November 1850 der Adoptivtochter des Cigarren-Fabrikanten Peter Neubert zu Offenbach, Katharina '''Lanio''' von Obertshausen, künftig den Namen "'''Neubert'''" und
 
2) am 22. Januar dem Emil '''Schmidt''' aus Gießen, künftig den Familiennamen '''Müller''' zu führen.

Version vom 23. Juni 2008, 14:46 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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No. 3
Bekanntmachung,
die Vergütung für die in 1851 in Geld zu berichtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien betreffend.

Die vorgenannte Vergütung beträgt für je 100 Gulden Natural-Besoldung Einhundert fünfzehn Gulden, und für Holz von jedem 100 Gulden Besoldung Ein Gulden sieben Kreuzer, da an den betreffenden Orten:

28504 1/2 Malter Weitzen im Durchschnitt zu 7 fl. 39 kr.,
13406 1/2 Malter Korn im Durchschnitt zu 5 fl. 03 1/2 kr.,
9628 3/4 Malter Gerste im Durchschnitt zu 4 fl. 16 kr.,
10264 Malter Hafer im Durchschnitt zu 3 fl. 10 kr.,

das Malter verkauft wurden, demnach 100 Gulden solcher Naturalien auf 116 Gulden 51 1/2 Kr. sich berechnet, der tarifmäßige Holzpreis aber unverändert blieb.

Darmstadt, am 23. Januar 1851
Großherzoglich Hessische Rechnungs-Kammer.
Ludwig

Heß.

Ordensverleihungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu verleihen geruht:

am 11. Januar dem pensionirten Hofkammer-Registrator Heinrich Zehfuß dahier das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen;

am 26. Januar dem Regierungsrath Ernst Wilhelm Heim dahier das Comthurkreuz 2r Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen.

Namensveränderungen.
Es wurde gestattet:

1) am 27. November 1850 der Adoptivtochter des Cigarren-Fabrikanten Peter Neubert zu Offenbach, Katharina Lanio von Obertshausen, künftig den Namen "Neubert" und

2) am 22. Januar dem Emil Schmidt aus Gießen, künftig den Familiennamen Müller zu führen.