Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/036: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
:5. Jutghen und Hellenberg von Harff Klosterjungfrauen zu St.Marien binnen Cöln: welche beide zusammen im J.1501 von ihrem Bruder Johann von Harff eine Leibrente von 26 Malter Roggen angewiesen erhalten. Es hat allen Anschein, dass Jutghen von Harff das freiweltliche Stift verlassen und in das damals sehr frequentirte Gotteshaus unserer Lieben Frauen Münster zu Heinsberg Prämonstratenser Ordens übergetreten ist. In späteren Urkunden heisst sie Jutta oder Judith, und macht unter diesem Namen und als Nonne zu Heinsberg 1530 ihr Testament. Aus einem Codicill v.J.1531 lernen wir noch eine fernere Schwester Agnes, die wahrscheinlich auch Klosterjungfrau war, kennen. Jutta fundirt nämlich eine Erbmemorie, zu halten mit Vigilie, Commendationen und Messen zum Gedächtniss "myner selen vnd Alderen selen vnd Agnes vnd Hellenberch van Harff selen". | :5. Jutghen und Hellenberg von Harff Klosterjungfrauen zu St.Marien binnen Cöln: welche beide zusammen im J.1501 von ihrem Bruder Johann von Harff eine Leibrente von 26 Malter Roggen angewiesen erhalten. Es hat allen Anschein, dass Jutghen von Harff das freiweltliche Stift verlassen und in das damals sehr frequentirte Gotteshaus unserer Lieben Frauen Münster zu Heinsberg Prämonstratenser Ordens übergetreten ist. In späteren Urkunden heisst sie Jutta oder Judith, und macht unter diesem Namen und als Nonne zu Heinsberg 1530 ihr Testament. Aus einem Codicill v.J.1531 lernen wir noch eine fernere Schwester Agnes, die wahrscheinlich auch Klosterjungfrau war, kennen. Jutta fundirt nämlich eine Erbmemorie, zu halten mit Vigilie, Commendationen und Messen zum Gedächtniss "myner selen vnd Alderen selen vnd Agnes vnd Hellenberch van Harff selen". | ||
:::::'''C.''' | :::::'''C.''' | ||
Johann von Harff Herr zu Alsdorf und Amtmann zu Geilenkirchen. Herzog Wilhelm verpfändete demselben im J.1486 für eine Summe von 4000 Goldgulden Schloss und Amt von Geilenkirchen. Mit jenem ward er im J.1500 belehnt. Unter seinem Sohne Clais von Harff erfolgte zwar die Ablöse | Johann von Harff Herr zu Alsdorf und Amtmann zu Geilenkirchen. Herzog Wilhelm verpfändete demselben im J.1486 für eine Summe von 4000 Goldgulden Schloss und Amt von Geilenkirchen. Mit jenem ward er im J.1500 belehnt. Unter seinem Sohne Clais von Harff erfolgte zwar die Ablöse |
Version vom 25. September 2009, 13:24 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
1 | Heft 2 | 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Inhalt | Beilagen: A B C | Berichtigungen | |
Glossar | |
GenWiki E-Book | |
<<<Vorherige Seite [035] |
Nächste Seite>>> [037] |
Datei:Strange 02.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unvollständig | |
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!
|
- 5. Jutghen und Hellenberg von Harff Klosterjungfrauen zu St.Marien binnen Cöln: welche beide zusammen im J.1501 von ihrem Bruder Johann von Harff eine Leibrente von 26 Malter Roggen angewiesen erhalten. Es hat allen Anschein, dass Jutghen von Harff das freiweltliche Stift verlassen und in das damals sehr frequentirte Gotteshaus unserer Lieben Frauen Münster zu Heinsberg Prämonstratenser Ordens übergetreten ist. In späteren Urkunden heisst sie Jutta oder Judith, und macht unter diesem Namen und als Nonne zu Heinsberg 1530 ihr Testament. Aus einem Codicill v.J.1531 lernen wir noch eine fernere Schwester Agnes, die wahrscheinlich auch Klosterjungfrau war, kennen. Jutta fundirt nämlich eine Erbmemorie, zu halten mit Vigilie, Commendationen und Messen zum Gedächtniss "myner selen vnd Alderen selen vnd Agnes vnd Hellenberch van Harff selen".
- C.
Johann von Harff Herr zu Alsdorf und Amtmann zu Geilenkirchen. Herzog Wilhelm verpfändete demselben im J.1486 für eine Summe von 4000 Goldgulden Schloss und Amt von Geilenkirchen. Mit jenem ward er im J.1500 belehnt. Unter seinem Sohne Clais von Harff erfolgte zwar die Ablöse