Portal:Fürstbistum Münster/Gewerbe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Januar 2010, 16:47 Uhr
Steuer/Schatzung
- Die gewöhnliche Steuer hieß Schatzung und war seit frühesten Zeiten für jede Stadt, jedes Kirchspiel in Summa festgesetzt.
- Wiederum in den Kirchspielen war diese Schatzung auf einzelne Güter in bestimmten Summen verteilt. Es gab nämlich in jedem Kirchspiele schatzfreie Güter, welche zur Schatzung gar nicht beitrugen, und schatzpflichtige Güter, auf welchen die Schatzung haftete. Die Schatzung haftete auf dem ganzen Komplex eines Gutes, und war nicht, wie jetzt die Grundsteuer, auf die einzelnen Pertinenzien oder Parzellen desselben vertheilt (nur im Dorf Greven haftet die Schatzung auf einzelnen Grundstücken).
- Auch aus diesem Grund kam es zum Verbot der Zerstückelung schatzpflichtiger Güter.
- Auf dem Landtage wurde jeweils bestimmt, wieviel Monate Schatzung für das jeweilige Jahr, je nach Finanzbedarf, gehoben werden sollten. In der letzten Zeitspanne des Fürstbistums, etwa seit 1730, war zwölf Monate das Gewöhnliche.