Mark (Gebiet): Unterschied zwischen den Versionen

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===Markung===
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Für [[Mark (Genossenschaft)Mark]] steht sehr häufig Markung für ein Grenzzeichen, eine [[Schnade]], und die Grenze selbst als
Für [[Mark (Genossenschaft)|Mark]] steht sehr häufig Markung, auch für ein Grenzzeichen, eine [[Schnade]], und die Grenze selbst als
* Feldmarkung
* Feldmarkung
* Holzmarkung
* Holzmarkung

Version vom 11. Februar 2011, 09:53 Uhr

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Wirtschaft > Mark (Gebiet) Vorlage:Begriffserklärungshinweis

Bedeutung

Lokal, regional oder überregional Rand- oder Grenzgebiet eines bestimmten Raumes

Einleitung

Bei der Mark im Sinne der Siedlungsgeschichte und Landwirtschaft handelt es sich um ein Rand- oder Grenzgebiet (Wald- oder Ödland) um die eigentlichen Siedlungsgebiete, mit ungeteiltem Eigentum an Boden und Gewässern, genutzt durch bestimmte bäuerliche und niederadlige Berechtigte einer oder mehrerer Siedlungen , auch durch auswärtige herrschaftliche (hochadlige und geistliche) Berechtigte.

Markung

Für Mark steht sehr häufig Markung, auch für ein Grenzzeichen, eine Schnade, und die Grenze selbst als

  • Feldmarkung
  • Holzmarkung
  • Dorfsmarkung

Der in seinen Grenzen eingeschlossene Bezirk eines Ortes ist hin und wieder (mit lokalen Zusätzen) unter diesem Nahmen bekannt.

Davon abgeleitet ist daher das Markungsbuch (Markenbuch), der Markungsstein (Markstein).

Süd- und Mitteldeutschland

In Süd- und Mitteldeutschland, bei flächenhaft geschlossenem Kulturland, überwiegen abgegrenzte Marken einzelner Siedlungen.

Norddeutschland

In Norddeutschland, bei nur inselhaft kultiviertem Land, sind die Marken innerlich nicht linear aufgeteilt beziehungsweise begrenzt, sondern sind weitflächige, das Ackerland oft um ein vielfaches übertreffende, für den Ackerbau oft nicht zu nutzende, nicht bewohnbare und (als Moore) oft kaum betretbare Gebiete, die von den Siedlungsinseln aus zunächst nur randlich, später aber flächenhaft genutzt wurden und zum Teil bis zur endgültigen Markenteilung seit dem Ende des 18. Jhd.s erhalten geblieben sind.

Markennutzungen

Schon im 12. Jhd. gibt es erste Vereinbarungen über die Nutzung der Marken.

Markenwillküren

Im 14. Jahrh. ist die Ausweitung des Ackerlandes auf Kosten der Mark so weit fortgeschritten, dass dieser Fortschritt als Gefahr erkannt wird und verhindert werden soll (1306). Es entstehen die ersten Willküren, grundsätzliche, allgemeine Regelungen für die Organisation und den Umfang der Markennutzungen. Auch erste Grenzziehungen müssen in jener Zeit stattgefunden haben: Die Ostbeverner Mark (Kreis Warendorf) liegt 1339 innerhalb des Kirchspiels, und Auseinandersetzungen mit Nachbarn werden nicht erwähnt. Die früh übliche Benennung von Marken nach den Einwohnern bestimmter Siedlungen (in den Jahren 881 und 1036) orientiert sich entweder an fränkisch (-hessisch)em Sprachgebrauch oder geht von der in der Frühzeit noch unbegrenzten Markenberechtigung einer Siedlungsgemeinschaft aus, die noch nicht in einen Interessenkonflikt mit Nachbarn geraten ist.

Landesmarkenordnungen

Erst 1753 wurde für das Fürstbistum Münster eine allgemein gültige Markenordnung erlassen, welche den mit den Mitteln der Willküren und örtlichen Markenordnungen längst nicht mehr zu steuernden Verfall der Marken nicht aufhalten konnte.

Quelle

Schütte, Leopold: Wörter und Sachen aus Westfalen 800 bis 1800 (2007) ISBN 978-3-932892-22-6

Bibliographie

  • Schütte, Leopold: Markenrecht und Markengerichtsbarkeit in Nordwestdeutschland, 2004
  • Schütte, Leopold: Ortsflur und Gemeindebildung im mittleren Ruhrtal am Beispiel von Geisecke und Lichtendorf, 2001
  • Schütte, Leopold: "Weichbilde" und "Freiheiten" in Westfalen, 1999
  • Schütte, Leopold: Die Verfassung ländlicher Siedlungen in Westfalen vor 1800 im Spiegel ihrer räumlichen Struktur,
  • Schütte, Leopold: Beobachtungen zur Siedlungs- und Flurgeschichte im münsterländischen Streusiedlungsgebiet am Beispiel des Kirchspiels Schöppingen, 1991