Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/283: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Nr. 22.'''</center>
<center>Muster Nr. I.</center>
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Obereinnehmerei
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<center>Geschäftsführung von 1852.</center>
<center>'''Allgemeines Tagebuch'''<br />über<br />sämmtliche Verrichtungen<br />des Districtssteuereinnehmers Beckmann zu Zwingenberg<br />für</center>
::1) Directe Steuern.
::2) Regalien, indirecte Auflagen und Einnahmen aus verschiedenen Quellen.
::3) Criminalkassegelder.
::4) Brandversicherungsbeiträge.
::5) Civildiener-Wittwenkassegelder.
::6) Schullehrerwittwenkassegelder.
::7) Staatsunterstützungskassegelder.
::8) Beiträge zum evangelischen Kirchenfond.
::9) Beiträge zum katholischen Kirchenfond.
::10) Beiträge zum Gewerbverein.
::11) Tilgungsrenten.
::12) Sprunggelder.
::13) Beiträge zum landwirthschaftlichen Verein.
::14)
::15)
::16)
::17)
Bemerkung. Werden von dem Rechner außer den hier oben genannten Fonds noch andere verwaltet oder im Laufe des Jahres zur Verwaltung übernommen, so müssen auch diese den vorstehenden zugesetzt und in das allgemeine Tagebuch aufgenommen werden.
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<references />

Version vom 8. September 2011, 14:41 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Nr. 22.


Muster Nr. I.
zu §. 16.

Obereinnehmerei Bensheim.[1]

Districtssteuer-Einnehmerei
Zwingenberg.
Geschäftsführung von 1852.
Allgemeines Tagebuch
über
sämmtliche Verrichtungen
des Districtssteuereinnehmers Beckmann zu Zwingenberg
für
1) Directe Steuern.
2) Regalien, indirecte Auflagen und Einnahmen aus verschiedenen Quellen.
3) Criminalkassegelder.
4) Brandversicherungsbeiträge.
5) Civildiener-Wittwenkassegelder.
6) Schullehrerwittwenkassegelder.
7) Staatsunterstützungskassegelder.
8) Beiträge zum evangelischen Kirchenfond.
9) Beiträge zum katholischen Kirchenfond.
10) Beiträge zum Gewerbverein.
11) Tilgungsrenten.
12) Sprunggelder.
13) Beiträge zum landwirthschaftlichen Verein.
14)
15)
16)
17)


Bemerkung. Werden von dem Rechner außer den hier oben genannten Fonds noch andere verwaltet oder im Laufe des Jahres zur Verwaltung übernommen, so müssen auch diese den vorstehenden zugesetzt und in das allgemeine Tagebuch aufgenommen werden.


  1. Anm. der Redaktion: Sämtliche Personennamen auf den Seiten 283 bis 360 sind fiktiv!