Ehevogt: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ehevogt ==
Der Begriff '''Ehevogt''' ist ein Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet.
Ehevogt ist eigentlich ein Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet.


In der Literatur findet man folgende Angaben:
In der Literatur findet man folgende Angaben:
# Ehemann <ref>{{Quelle Berufe Gerholz}}</ref>
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#'''''Ehevogt''': in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein [[Curator]].'' <ref>Johann Georg Krünitz: ''Oeconomische Encyclopädie'', 1773 - 1858 ([http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Digitalisat])</ref>
#'''''Ehevogt''': in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein [[Curator]].'' <ref>Johann Georg Krünitz: ''[[Oeconomische Encyclopädie]]'', 1773 - 1858 ([http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Digitalisat])</ref>
#EHEVOGT,  m. [[maritus]], in dessen [[mundium]] die frau sich befindet <ref>[http://www.woerterbuchnetz.de/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GE00001 Ehevogt] im [[Das Deutsche Wörterbuch|Deutschen Wörterbuch]]</ref>
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#Ehevogt: Ehegatte (als Vormund, Rechtsvertreter der Frau) <ref>([http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/eh/evog/ehevogt.htm Quellenbelege] im [[Deutsches Rechtswörterbuch|Deutschen Rechtswörterbuch]])</ref>
#Ehevogt: Ehegatte (als Vormund, Rechtsvertreter der Frau) <ref>{{DRW-Link|Ehevogt}}</ref>
 
 
*'''Ehevogt.''' Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet. Ehemann als Vormund, Rechtsvertreter der Frau (Götze). Trauzeuge, „maritus, in dessen mundium die Frau sich befindet“ (Grimm). Munt: war im germanischen Recht ein personales Herrschafts-, Schutz- und Vertretungsverhältnis. Sie stand namentlich dem Hausherrn über die Ehefrau, die dem Haushalt angehörenden Kinder und das freie Gesinde zu (Creifelds).
*„Andrießen Jirantzeher als zeitlichen ehevogt [1647]“, „seine Schwegermutter und Lucam, Ehevogt, citiren lassen [1660]“.
*(W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Kierspe 2011). )  


== Quellen ==
== Quellen ==

Aktuelle Version vom 28. September 2011, 09:38 Uhr

Der Begriff Ehevogt ist ein Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet.

In der Literatur findet man folgende Angaben:

  1. Ehemann [1]
  2. Ehevogt: in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein Curator. [2]
  3. EHEVOGT, m. maritus, in dessen mundium die frau sich befindet [3]
  4. Ehevogt: Ehegatte (als Vormund, Rechtsvertreter der Frau) [4]


  • Ehevogt. Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet. Ehemann als Vormund, Rechtsvertreter der Frau (Götze). Trauzeuge, „maritus, in dessen mundium die Frau sich befindet“ (Grimm). Munt: war im germanischen Recht ein personales Herrschafts-, Schutz- und Vertretungsverhältnis. Sie stand namentlich dem Hausherrn über die Ehefrau, die dem Haushalt angehörenden Kinder und das freie Gesinde zu (Creifelds).
  • „Andrießen Jirantzeher als zeitlichen ehevogt [1647]“, „seine Schwegermutter und Lucam, Ehevogt, citiren lassen [1660]“.
  • (W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Kierspe 2011). )

Quellen[Bearbeiten]

  1. Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005
  2. Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie, 1773 - 1858 (Digitalisat)
  3. Ehevogt im Deutschen Wörterbuch
  4. Artikel Ehevogt. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).