Ehevogt: Unterschied zwischen den Versionen
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#'''''Ehevogt''': in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein [[Curator]].'' <ref>Johann Georg Krünitz: ''Oeconomische Encyclopädie'', 1773 - 1858 ([http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Digitalisat])</ref> | #'''''Ehevogt''': in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein [[Curator]].'' <ref>Johann Georg Krünitz: ''[[Oeconomische Encyclopädie]]'', 1773 - 1858 ([http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Digitalisat])</ref> | ||
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*'''Ehevogt.''' Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet. Ehemann als Vormund, Rechtsvertreter der Frau (Götze). Trauzeuge, „maritus, in dessen mundium die Frau sich befindet“ (Grimm). Munt: war im germanischen Recht ein personales Herrschafts-, Schutz- und Vertretungsverhältnis. Sie stand namentlich dem Hausherrn über die Ehefrau, die dem Haushalt angehörenden Kinder und das freie Gesinde zu (Creifelds). | |||
*„Andrießen Jirantzeher als zeitlichen ehevogt [1647]“, „seine Schwegermutter und Lucam, Ehevogt, citiren lassen [1660]“. | |||
*(W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Kierspe 2011). ) | |||
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Aktuelle Version vom 28. September 2011, 09:38 Uhr
Der Begriff Ehevogt ist ein Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet.
In der Literatur findet man folgende Angaben:
- Ehemann [1]
- Ehevogt: in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein Curator. [2]
- EHEVOGT, m. maritus, in dessen mundium die frau sich befindet [3]
- Ehevogt: Ehegatte (als Vormund, Rechtsvertreter der Frau) [4]
- Ehevogt. Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet. Ehemann als Vormund, Rechtsvertreter der Frau (Götze). Trauzeuge, „maritus, in dessen mundium die Frau sich befindet“ (Grimm). Munt: war im germanischen Recht ein personales Herrschafts-, Schutz- und Vertretungsverhältnis. Sie stand namentlich dem Hausherrn über die Ehefrau, die dem Haushalt angehörenden Kinder und das freie Gesinde zu (Creifelds).
- „Andrießen Jirantzeher als zeitlichen ehevogt [1647]“, „seine Schwegermutter und Lucam, Ehevogt, citiren lassen [1660]“.
- (W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Kierspe 2011). )
Quellen[Bearbeiten]
- ↑ Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005
- ↑ Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie, 1773 - 1858 (Digitalisat)
- ↑ Ehevogt im Deutschen Wörterbuch
- ↑ Artikel Ehevogt. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).