Urbar (Verzeichnis): Unterschied zwischen den Versionen

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(Differenzierung zwischen Urbar und urbarium (Verzeichnis eines Urbars))
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Ein Urbar war früher ein Verzeichnis, in dem die Abgaben und Dienste der einzelnen Höfe gegenüber dem Landesherren genau festgelegt und festgehalten wurden.
Mit '''Urbar''' wird oft das Verzeichnis des eigentlichen '''Urbars''' gemeint.
 
==Der Begriff==
Das Urbar selbst ist zunächst allgemein ein Grundstück, auch ein Hof, besonders aber eine Guts- oder Grundherrschaft.
 
Andere Bezeichnungen für das Verzeichnis eines Urbars sind:
*Berain
*Berein
*Lagerbuch
*Rechtung
*Rodel
*Salbuch
*Stockurbar
*Urbarbuch
*liber praedialis
*urbarium
 
In diesen Verzeichnissen werden neben den Grundstücken selbst die darauf ruhenden Abgaben und Dienste gegenüber dem Herrschaftsinhaber genau festgehalten. Sie sind Vorläufer der [[Grundbuch|Grundbücher]] und [[Kataster]].
 


[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie: Historischer Begriff]]
[[Kategorie: Historischer Begriff]]

Version vom 15. Dezember 2005, 15:56 Uhr

Mit Urbar wird oft das Verzeichnis des eigentlichen Urbars gemeint.

Der Begriff

Das Urbar selbst ist zunächst allgemein ein Grundstück, auch ein Hof, besonders aber eine Guts- oder Grundherrschaft.

Andere Bezeichnungen für das Verzeichnis eines Urbars sind:

  • Berain
  • Berein
  • Lagerbuch
  • Rechtung
  • Rodel
  • Salbuch
  • Stockurbar
  • Urbarbuch
  • liber praedialis
  • urbarium

In diesen Verzeichnissen werden neben den Grundstücken selbst die darauf ruhenden Abgaben und Dienste gegenüber dem Herrschaftsinhaber genau festgehalten. Sie sind Vorläufer der Grundbücher und Kataster.