Benutzer:Arend/Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Februar 2012, 21:04 Uhr
(Titel ≡) Vorlage:Arend
Abriß
der
Genealogie.
in Vandenhoeck und Ruprechts Verlage. 1788. Vorrede. Dieses kleine Buch ist, meines Wissens, das erste systematische über die Genealogie. Man wird also hoffentlich dem zarten Erstling die Mängel, welche er noch an sich hat, um desto williger zu gute halten. Ich habe, seit einem Paar Jahren, halbjährige Vorlesungen über eine Art von historischem Cursus, unter dem bekanntern, aber nicht recht passenden Namen einer historischen Encyklopädie, auf der hiesigen Universität nicht ohne Erfolg in Gang zu bringen gesucht. Die Absicht bey diesen Vorlesungen geht dahin, nicht blos das allein zu lehren, was man gewöhnlich unter dem Worte Encyklopädie versteht: allgemeine Übersicht, Methode und Litteratur der historischen Kenntnisse; sondern Vorlage:Arendzugleich auch, und zwar hauptsächlich, die vornehmsten und allgemein brauchbarsten Lehren und Begebenheiten selbst, aus dem ganzen Umfange des historischen Gebietes auszuheben und darzustellen. Also der Kern, sowol von den sogenannten historischen Hülfswissenschaften, der Heraldik, Geographie, Chronologie, Diplomatik, Numismatik, Genealogie etc., als auch von der allgemeinen Völker- und Menschengeschichte, ist der Gegenstand des encyklopädischen Kollegiums: erst zu Ende einer jeden dieser Wissenschaften werden die Hauptbücher, welche über jede derselben vorhanden sind, vorgezeigt, und nach ihrem Werthe, Nuzen und Gebrauche beurtheilt. Da nun von allen diesen Wissenschaften bereits Abrisse vorhanden sind, die Genealogie allein ausgenommen; so glaubte ich dafür sorgen zu müssen, daß meine Zuhörer auch für diese Wissenschaft einen Leitfaden in die Hände bekommen möchten. Der gegenwärtige Abriß hat auch einen praktischen Theil, weil die Theorie, wie bey den übrigen historischen Wissenschaften, Vorlage:Arendhauptsächlich nur um der Praxis willen gelernet wird. Freylich hat mich auch dieses kleine Buch um einen ziemlich beträchtlichen Theil von Zeit gebracht, die ich hätte auf die Bearbeitung des angefangenen Buchs über die Weltgeschichte verwenden können: und ich glaube, daß manche Leser meiner Weltgeschichte nicht eben sehr damit zufrieden seyn werden. Aber ich kan und darf doch versichern, daß die Fortsezung und Vollendung der Weltgeschichte noch immer die Hauptbeschäftigung meiner Nebenstunden ist: auch ist, seit der Herausgabe des ersten Stücks vom zweyten Theile derselben, eine beträchtliche Anzahl von Stammtafeln zur Weltgeschichte bereits abgedruckt worden, die gewiß schon auf der gegenwärtigen Ostermesse erschienen seyn würden, wenn nicht Sezer und Drucker die Vollendung dieser, für kurze und dunkle Wintertage viel zu schweren und bisweilen kaum möglichen Arbeit, auf die langen und hellen Sommertage zu verspahren genöthiget worden wären. Unter diesen Stammtafeln Vorlage:Arendzur Weltgeschichte befinden sich auch mehrere von der Gattung, die ich in gegenwärtigem Abrisse der Genealogie (§. 24, 31) unter dem Namen der Länderverein- und Trennungs-Tafeln beschrieben habe. Überdas hab ich doch auch inzwischen vom Texte der Weltgeschichte selbst schon manches Stück meistens ganz ausgearbeitet. Es geht freylich, weil ich den Plan zum vortheilhaftern Gebrauche dieses Werks etwas erweitert habe, die Vollendung desselben nicht so geschwind von statten, als ich in der Vorrede des ersten Theils zwar nicht versprochen, aber doch gewünscht und gehoft habe. Indessen, wenn mir Gott noch einige Jahre Leben und Gesundheit erhält, so schmeichle ich mir mit der angenehmen Hofnung, daß ich nicht nur die Weltgeschichte, sondern auch den Abriß der Geographie und die Elementa artis diplomaticae noch zu vollenden im Stande seyn werde. Göttingen,
Inhalt, statt Registers. Theoretischer Theil der Genealogie S. 3 - 65. Erstes Hauptstück: Von der Genealogie überhaupt S. 3 - 16. Genealogie überhaupt. S. 3. Genealogische Schriften. S. 8. Zweytes Hauptstück: Von den genealogischen Tafeln S. 17 - 58.
Drittes Hauptstück: Von den genealogischen Büchern. S. 58 - 65.
Praktischer Theil der Genealogie S. 66 - Ende. Erstes Hauptstück: Von der genealogischen Praxis überhaupt. S. 67 - 70. Zweytes Hauptstück: eine Geschlechtstafel zu verfertigen. S. 71 - 106.
Drittes Hauptstück: Anentafeln zu verfertigen. S. 106 - 128.
Viertes Hauptstück: eine Anenprobe zu führen S. 128 - 159.
(3 ≡) Vorlage:Arend
Die Genealogie soll eine von den historischen Hülfswissenschaften seyn; aber so wie sie bisher in Büchern und Tafeln dargestellt worden ist, leistet sie der Geschichte bey weitem noch nicht allen den Beystand, welchen man von ihr erwarten kan und soll. Ursprünglich, und der Wortbedeutung nach, ist sie freylich nur Darstellung aller, von einem und ebendemselben Vater abstammenden Personen, entweder der männlichen allein, oder der männlichen und weiblichen zugleich. Die alten Hebräer nahmen, ihrer besondern Verfassung wegen, blos männliche Personen, und selbst (4 ≡) Vorlage:Arend
unter diesen nur allein die, den Stamm fortführenden Familienväter in die Stammverzeichnisse auf, wozu sie, schon vor Mose, eigne genealogische Beamte, die Schoteren aus dem Stamme Levi, gebraucht haben. Eben diese Einrichtung hatten, und haben noch, die Stammverzeichnisse unter allen den Völkern, bey welchen man dem weiblichen Geschlechte entweder gar kein, oder doch nur ein sehr eingeschränktes Erbfolgerecht gelassen hat.
Stammesverzeichnisse bestehen entweder in Stammlisten, oder in Stammtafeln. Wenn man blos die stammführenden Familienväter in den Stammverzeichnissen aufzuführen braucht, so kan man sich gar wol nur mit Stammlisten begnügen. Sollen aber alle, von Einem gemeinschaftlichen Vater abstammende Personen verzeichnet werden, so sind blose Stammlisten zur Übersicht eines ganzen Geschlechtes nicht zureichend, sondern diesen Zweck kan man nur durch Stammtafeln erreichen.
Eine eigentliche Wissenschaft ist die Genealogie nicht, wie etwa ihre Schwestern, die Chronologie, die Heraldik u.s.w. Man erzählt und beweist in ihr, wie in der gesamten Historie. Die Genealogie hat also Materie und Form mit der Historie gemein: sie ist ein Theil der Geschichte selbst, welchen man, seiner grosen Brauchbarkeit wegen, aus dem ganzen Umfange der Geschichte heraushebt, und besonders behandelt. (5 ≡) Vorlage:Arend
Genealogie gab es eher unter den Menschen, als Historie: auch ist man, so bald der Gedanke von Genealogie in der Menschenseele erwacht war, noch eher darauf verfallen, Stammtafeln der Götter, als der Menschen, zu machen. Aber die Götter-Stammtafeln waren weiter nichts, als eine rohe Art von Tabellen über physische und astronomische, aus einander fliessende, oder sonst mit einander in Verbindung stehende Begriffe, die man symbolisch dachte und ausdrückte, und genealogisch, als Götterzeugungen, ordnete. Die besten genealogischen Tafeln über die Theogonien der Griechen findet man in des Hofraths Heyne Anmerkungen zum Apollodor[1]. Die Theogonien der alten Egypter bestehen durchgehends aus symbolisch dargestellten astronomischen Begriffen, wie ich in zwoen Societätsabhandlungen[2] bewiesen habe. (6 ≡) Vorlage:Arend
Man hat schon sehr viel, ausserordentlich viel über die Genealogie geschrieben. Wer alle Werke darüber sammeln wolte, der müste ihnen in der That einen ganzen, gewiß nicht engen Büchersaal einräumen. Selbst die blosen litterarischen Verzeichnisse von genealogischen Werken machen eigene Bücher aus. Man hat dergleichen von Reimmann[3] und von Joh. Hübner, dem Jüngern[4].
Ihrer Menge ohngeachtet, lassen sich doch alle genealogischen Werke unter zwo Klassen bringen: sie sind entweder genealogische Tafeln, oder genealogische Bücher.
Diese beyden Arten von genealogischen Werken hat man bey der alten, mittlern und neuen Geschichte, (7 ≡) Vorlage:Arend
und bey der allgemeinen, wie bey der besondern, nöthig: und insofern kan die Genealogie selbst auch, theils in die alte, mittlere und neue, theils in die allgemeine und besondere eingetheilt werden.
Als man noch die Universalhistorie nach dem Plane von 4 Monarchien[GWR 1] geschrieben hatte, und das that man noch vor nicht gar langer Zeit: so wurden auch die allgemeinen genealogischen Werke gewöhnlich nach den 4 Monarchien geordnet.
Nach einem andern Plane werden allgemeine genealogische Werke auch so entworfen, daß man ohne Rücksicht auf Länder, alle Familien von einerley Stand, Würde und Amt zusammenstellt: also kaiserliche, und königliche, churfürstliche und fürstliche, gräfliche und dynastische, adeliche: Familien von Kanzlern und andern Reichsbeamten etc.
Auf die Art eines geographischen Atlas, der aus der Generalkarte eines Landes und aus Specialkarten der einzelnen grösern und kleinern Theile des Landes zu bestehen pflegt, läßt sich auch über jedes Land ein genealogischer Atlas gedenken. So ein genealogischer Atlas müste die Stammtafel des Landesherrn sowohl, als die Stammtafeln des hohen und niedern Adels, und anderer angesehenen Familien enthalten. Diesem Plane nähert sich, insoweit es der Zweck erlaubte, meine Sammlung von Stammtafeln, die, unter dem Titel: Stammtafeln zur Weltgeschichte, wie auch zur Geschichte der europäischen (8 ≡) Vorlage:Arend
Staaten und des teutschen Reichs, zu gleicher Zeit mit dem gegenwärtigen Abriß der Genealogie herauskommt.
Über genealogische Dinge schrieb man in der alten, mittlern und neuen Zeit. Was sich aus dem Mittelalter hiervon erhalten hat, ist zum Theil besonders, meistens aber in den allgemeinen Sammlungen der Chronik- und Historienschreiber der mittlern Zeiten abgedruckt worden. In den neuern Zeiten sind Teutsche und Franzosen die beyden genealogischen Hauptnationen: so wie sie überhaupt, zumal die Teutschen, noch jezt die meisten Bücher drucken lassen. Das 17te Jahrhundert ist reicher an genealogischen Produkten, als alle vorhergehende Jahrhunderte, und selbst auch als das gegenwärtige. Im 17ten Jahrhundert schrieb auch der Hauptverbesserer der genealogischen Methode, Andreas Duchesne († 1640). Die ältesten gedruckten Bücher über die Genealogie kamen zu Ende des 15ten und zu Anfang des 16ten Jahrhunderts heraus. Um diese Zeit fiengen auch die Familien des hohen und niedern Adels an, ihre geschriebenen Stammbücher oder Stemmatographien verfertigen zu lassen: also in einem Zeitalter, da die Diplomatik noch nicht erfunden war, und da man noch stark an Familien-Mährchen hieng, und das Vorurtheil des Alterthums, wie eine Seuche, allenthalben grassirte.
Gerade wie alle genealogischen Versuche der Menschen, nicht mit Menschen-Genealogie, sondern mit Götter-Genealogie anfiengen (§. 4): (9 ≡) Vorlage:Arend
eben so war, meines Wissens, auch das erste gedruckte Buch in der Genealogie ein Werk von den Genealogien der heidnischen Götter, welches von dem Florentiner, Joh. Boccacio († 1375) geschrieben, und erst nach dessen Tode, 1494 herausgegeben worden ist. Die zwey ältesten, mir wenigstens bekannten, gedruckten Werke über Menschen-Genealogien rühren auch von Italienern her: das eine von Benevenut de St. Georgio, einem Mayländer, 1515, und das andere von Philibert Pingon, einem Savoyer 1521. Dann folgten zunächst zwey Werke von Teutschen, das eine von Hieronymus Gebwiler, einem Straßburger, 1527, und das andere von Jacob Meyer aus Flandern, 1531. Endlich 1547 trat Edmund de Bouillay, ein Lothringer, hervor, u.s.w.
(10 ≡) Vorlage:Arend
Über die allgemeine Genealogie hat man die ältesten, grösten und brauchbarsten Werke teutschen Gelehrten zu danken.
(11 ≡)
(12 ≡)
Zur neuesten allgemeinen Genealogie gehören folgende Schriften:
Über die Specialgenealogie des Teutschen Reichs und der Stände desselben, auch verschiedener adelichen Familien sind folgende Schriften, die, zusammengenommen, eine Art von genealogischem Atlas Teutschlandes ausmachen, zu merken:
(13 ≡)
(14 ≡)
(15 ≡)
(16 ≡)
(17 ≡)
Von den genealogischen Tafeln.
Zuerst von den 7 verschiedenen Arten der genealogischen Tafeln (§. 6): dann von dem Entwurfe sowol, als von dem Beweise einer jeden Art.
Bisher waren nur 5 bis 6 Arten von genealogischen Tafeln im Gange: 1) Geschlechtstafeln oder eigentliche Stammtafeln: 2) Anentafeln: 3) RegierungsfolgeTafeln: 4) Erbfolgestreitstafeln, 5) synchronistische Stammtafeln und 6) historische Stammtafeln. Es läßt sich ihnen aber noch 7) eine sehr wichtige Art beyfügen: Länderverein- und Trennungstafeln.
Die Geschlechts- oder Stammtafeln, Tabulae stemmatographicae. oder Stemmata, sind die älteste und eigentlichste Art von genealogischen Tafeln. Sie stellen alle bekannten Personen männlichen und weiblichen Geschlechtes, die zusammen eine Familie ausmachen, in absteigender Linie mit (18 ≡)
allen Seitenlinien dar: gewöhnlich von dem ältesten bekannten Stammvater an, bis auf die lebenden Abkömmlinge desselben herab: zuweilen aber auch, um einer besonderen Absicht willen, von einem spätern Fortpflanzer an, bis zu einem gewissen Zeitpunkt.
Die Anentafeln, Tabulae progonologicae, stellen die Abstammung einer einzelnen Person, entweder männlichen oder weiblichen Geschlechtes, in aufsteigender Linie, sowol von väterlicher als mütterlicher Seite dar: entweder nur bis auf die Groseltern zurück; oder bis auf die Ur-Groseltern; oder bis auf die Ur-ur-Groseltern; oder bis auf die Ur-ur-ur-Groseltern; oder gar bis auf die Ur-ur-ur-ur-Groseltern hinauf: und zwar in jedem der 5 Fälle sowol von väterlicher als mütterlicher Seite. Im ersten Falle entsteht eine Tafel von 4 Anen, 2 auf der väterlichen und 2 auf der mütterlichen Seite; im zweyten Falle eine Tafel von 8 Anen, 4 auf der väterlichen und 4 auf der mütterlichen Seite; im dritten eine von sechzehen Anen, auf jeder Seite 8; im vierten eine von zwey-und dreysig Anen, 16 auf jeder Seite; und endlich im fünften Falle eine Tafel von vier-und sechzig Anen, 32 auf jeder Seite.
Die RegierungsfolgeTafeln enthalten blos die Abstammung derjenigen Personen, die nach und nach zur Regierung gelanget sind, oder ein, es sey nun gegründetes oder ungegründetes Recht, oder allenfalls auch nur Hofnung dazu gehabt haben. (19 ≡)
Die Erbfolgestreits-Tafeln stellen Personen entweder von mehr als Einer Familie, oder von mehr als Einer Linie aus einer und derselben Familie, dergestalt neben einander dar, daß man aus dem Grade der Verwandschaft leicht und geschwind den Streit über die Erbfolge in Ländern, Gütern oder Gerechtsamen beurtheilen und entscheiden kan. Sie sind also in öffentlichen und Privatstreitigkeiten über das Mein und Dein brauchbar.
Die synchronistischen Stammtafeln, eine eben noch nicht sehr gewöhnliche Art von genealogischen Tafeln, bestehen aus Stammtafeln von mehr als Einer Familie, die in verschiedener Absicht neben einander gestellt werden: entweder blos um die Gleichzeitigkeit derselben, zur Erleichterung des historischen Überblicks gewisser Begebenheiten, wahrnehmen zu können; oder um ihre Verwandschaft, jedoch ohne Hinsicht auf daraus gemachte oder herzuleitende Ansprüche, zu zeigen; oder um den Erwerb von Ländern, Gütern oder Gerechtsamen durch Heyrath, Erbverbrüderung etc. klar zu machen; oder um Erzählungen von Erbfolgestreitigkeiten zwischen zwoen oder mehrern Familien, die ihr Recht, nicht auf Abstammung, sondern auf Vermächtnisse, Verträge, u. d. gl. gründen, desto besser verstehen zu können.
Die historischen Stammtafeln unterscheiden sich von gewöhnlichen und eigentlichen Geschlechtstafeln (20 ≡)
(§. 18) dadurch, daß sie nicht blos, wie diese, die Abstammung der zu einer Familie gehörigen Personen von Einem Vater darstellen, sondern auch Lebensbeschreibungen oder Erzählungen von Begebenheiten und Thaten mit einweben, folglich aus Genealogie und Geschichte gemischt sind.
Die LänderVerein- und Trennungstafeln, eine bisher gänzlich vernachlässigte Art von genealogischen Tafeln, ob sie gleich von der grösten Brauchbarkeit in der Historie und Statistik sind. Sie zeigen, wie während der Fortpflanzung des Regentenstammes, der Staat an Ländern und Gerechtsamen zu- und abgenommen hat, mächtig oder ohnmächtig, und überhaupt das geworden ist, was er ist. Diese Ebbe und Flut in Ansehung der Besizungen läßt sich auch bey den Stammtafeln des hohen und niedern Adels darstellen. Man gewinnt hiezu Plaz genug in den Stammtafeln, wenn man darin die nicht hieher gehörigen Personen und Familienumstände übergeht, und, nebst der Regentenfolge bey Staaten, und der Stammführer beym Adel, nur die Personen aufführt, durch welche die Ebbe und Flut des Gebiets oder der Familiengüter bewirkt worden ist.
Entwurf der Geschlechtstafeln (§. 18). Die genealogischen Säze, aus welchen diese Art von genealogischen Tafeln entworfen wird, betreffen (21 ≡)
1) die Herkunft, 2) Zeit und Ort der Geburt, 3) Stand, Amt, Würde etc. 4) Zeit und Ort des Todes, 5) die Vermählung, da dann wieder des Gemahls oder der Gemahlin Herkunft, Geburt, Stand, Würde, Tod etc. nach Zeit und Ort bestimmt werden, 6) die Kinder, sowol weiblichen als männlichen Geschlechts. Die Abkömmlinge der Kinder weiblichen Geschlechts werden nur alsdann aufgestellt, wenn durch sie, nach Verlöschung der Mannslinie der Stamm fortgeführt wird: oder auch, wenn sonst etwas von Belang auf der weiblichen Nachkommenschaft beruhet. Da die Geschlechtstafeln der Grund von allen übrigen genealogischen Tafeln sind; so muß alles möglichst vollständig und genau angezeigt werden; bey den Zeitbestimmungen darf man selbst die Monatstage nicht auslassen. Es verstehet sich, daß diese Vollständig- und Genauigkeit in den ältern Zeiten selten gefordert werden kan. Man thut indessen alles mögliche, was man nur irgends kan: hilft sich auch zuweilen durch Wahrscheinlichkeiten und Muthmassungen.
Entwurf der Anentafeln (§. 19). Diese Tafeln enthalten nur allein die vollständigen Tauf- und Geschlechts-Namen von jeder, sowol männlichen als weiblichen Person. Zeit- und Ortbestimmung von der Geburt, Vermählung und Tod werden in der Beweisführung nachgetragen. Und dieß geschieht aus Noth. Denn da in den Anentafeln die ganze Folge der Anen nur auf der Oberseite von einem Blatt Papier oder Pergamen dargestellt werden muß, um den ganzen Zusammenhang der Abstammung auf einmal und ununterbrochen übersehen und betrachten (22 ≡)
zu können; so bleibt kein Raum für andere Dinge, auser den wesentlichen, die in den vollständig ausgedrückten Vor- und Zunamen bestehen, übrig. Auch der Entwurf ist von dem Entwurfe der gewöhnlichen Stammtafeln ganz verschieden. Man entwirft aber die Anentafeln auf zweyerley Art: entweder wie Quertabellen von der Linken zur Rechten, oder in der Gestalt von Stammbäumen von unten nach oben hinauf.
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Wenn Stammbäume bey Gelegenheit einer abzulegenden Anenprobe verfertigt werden, welches der gewöhnliche Fall ist, so muß der auf Pergamen geschriebene Stammbaum zugleich das Wappen einer jeden Person enthalten. Das Wappen aber muß mit Schild und Helm nebst den Helmkleinodien und Helmdecken, genau nach der heraldischen Wahrheit, über den, wie auf einer Art von fliegenden Zetteln geschriebenen Namen der Person, welcher es zugehört, gemahlt dargestellt werden. Die Verbindung des Anenbeweisers mit seinen Anen wird gewöhnlich durch gemahlte blätteriche Zweige angedeutet; damit aber dadurch nichts von den Wappen bedeckt oder unkenntlich gemacht werde, so müssen (24 ≡)
die Blätter an den Zweigen möglichst klein und in den Zwischenräumen gemahlt werden. Andere, welche in den neuern Zeiten die Anenprobe geleistet haben, liessen nicht ohne Grund seidene Schnüre, an statt der blätterichen Zweige, zur Verbindung der Geschlechtsglieder auf ihre Stammbäume mahlen: obgleich dadurch freylich die Darstellung im Ganzen das äuserliche Ansehen eines Stammbaums verliehrt. In Sachsen besonders mahlt man auch die Stammbäume regenbogenförmig: das ist, die Namen mit den Wappen werden in oberwärts ausgekrümmter, bogenförmiger Gestalt gemahlt.
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§. 27. Entwurf der Regierungsfolge-Tafeln (§. 20). Sie werden wie Geschlechtstafeln (§. 18) entworfen; aber mit Übergehung aller der Personen, die nicht wirklich zur Regierung gekommen sind, noch auch Hofnung oder Anspruchsrechte dazu gehabt haben.
Entwurf der Erbfolgestreitstafeln (§. 21). Hier werden aus einer, oder aus mehrern Geschlechtstafeln (§. 20) nur diejenigen Personen, welche an dem Erbfolgestreit Antheil genommen haben, ausgewählt. In der Darstellung selbst verfährt man wie bey den gewöhnlichen Geschlechtstafeln; nur kommt es hier insonderheit auf die genaueste Bestimmung der Zeit, selbst öfters nach Monatstagen, an: auch muß man bey den streitenden Personen alle die Umstände sorgfältig anzeigen, aus welchen der Grund der Ansprüche genugsam erhellet.
Entwurf der synchronistischen Stammtafeln (§. 22). Um diese Art von Tafeln geschickt zu entwerfen, muß man einen tabellarischen Kopf haben: auch gehört viel Erfahrung und Übung dazu. Der Entwurf selbst ist im Grunde einerley mit dem Entwurf der Geschlechtstafeln (§. 18): die Auswahl wird durch die besondere Absicht, welche man bey jeder Art von synchronistischen Tafeln hat, bestimmt. (26 ≡)
Entwurf der historischen Stammtafeln (§. 23). Sie folgen ganz dem Plane der Geschlechtstafeln: sie sind auch in der That nichts anders, als Geschlechtstafeln, nur daß mehr, oder weniger historische Umstände eingerückt werden. Zu der besten Art von Stammtafeln kan man sie wol nicht rechnen. Da sich Stammtafeln zur Historie, wie Landkarten zur Geographie, verhalten sollen; so erhellet hieraus schon, daß brauchbare Stammtafeln nicht mit historischen Erzählungen angefüllt, nicht historische Stammtafeln seyn dürfen: für die Geschichte enthalten sie zu wenig, und für die Genealogie zu viel. Aber auserdem werden hiedurch auch die Stammtafeln ohne Noth überladen, und der genealogische Zusammenhang wird so sehr zerrissen und verdeckt, daß selten ein lichtvoller Überblick der Abstammung, worin doch das Wesen einer Geschlechtstafel besteht, möglich bleibt. Gleichwol haben sich Reinerus Reineccius, Henninges, Lohmeier, und selbst Gebhardi dieser Methode bedient.
Entwurf der Länder Verein- und Trennungs-Tafeln (§. 24). Da diese Tafeln nichts anders, als Geschlechtstafeln (§. 18) sind, und sich nur darin von ihnen unterscheiden, daß der Erwerb oder Verlust von Ländern oder Gütern und Gerechtsamen bey denen Personen, welche diese Flut oder Ebbe der Besizungen verursacht haben, kurzmöglichst angezeigt wird; so kan der Entwurf derselben keine Schwierigkeit machen. Es kommt nur hauptsächlich darauf an, daß diejenigen Personen vorzüglich ausgewählt werden, von denen Erwerb oder Verlust (27 ≡)
herrührt. Aber werden durch diese Zusäze die Stammtafeln nicht eben so zur Unzeit, wie vorhin bey den historischen Stammtafeln angemerkt worden ist, überladen? Ich solte denken: Nein! denn die Zusäze selbst sind gar nicht zahlreich, und werden nur, wie durch einen Wink, angedeutet.
Genealogische Wahrheit besteht in der Übereinstimmung der Quellen mit den genealogischen Säzen, die man daraus gezogen hat. Wer demnach andere, so wie sich selbst, überzeugt, daß er keine andere genealogischen Säze in den genealogischen Tafeln verarbeitet hat, als die in den Quellen enthalten sind, der bewirkt Überzeugung von der Wahrheit der genealogischen Tafeln: oder welches einerley ist, der beweist die genealogischen Tafeln. Da die eigentlichen Geschlechtstafeln (§. 25) der Grund von allen übrigen genealogischen Tafeln sind; so müssen sie, wie die vollständigsten, so auch die zuverlässigsten seyn, damit man sich bey dem Entwurf und Beweise der übrigen Tafeln mit völliger Beruhigung auf sie beziehen kan.
In der alten Genealogie sind die Schriften der Hebräer, Griechen und Römer, und die übrig gebliebenen alten Münzen nebst den übrigen (28 ≡)
Arten von Denkmälern, die einzigen Quellen, aus welchen genealogische Säze und Beweise geschöpft werden können und müssen. Diese Arbeit, die in der That nicht leicht ist, haben bereits verschiedene Gelehrte übernommen, deren Werke oben (§. 13) angezeigt worden sind. Für jezige Genealogen ist hierin nichts weiter mehr zu thun übrig, als die Angaben dieser verdienten Männer hier und da kritischer zu bestimmen und zuweilen zu ergänzen. An Urkunden ist hier nicht zu gedenken, da sich keine Original-Urkunde aus den Zeiten vor dem 5ten Jahrhundert nach Christi Geburt erhalten hat.
Hier stehen I) Urkunden aller Art mit Rechte oben an. Sie sind, wenn sie diplomatisch wahr befunden worden, die ergiebigste und reineste Quelle genealogischer Wahrheit. Ihnen werden, in genealogischen Dingen, II) Auszüge aus Kirchenbüchern u. d. gl. gleich geachtet. Dann gehören III) Münzen, Siegel, und alle übrige Arten von Denkmälern hieher. Endlich IV) folgen Auszüge aus Geschlechts-Geschichts-Wappen- und andern glaubwürdigen Büchern.
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Große Vorsicht ist nöthig 1) bey der Feststellung des Ursprungs einer Familie, 2) bey der Bestimmung mancher, oft vorkommenden, zweydeutigen Wörter, 3) bey der Deutung sowol der Tauf- als 4) der Geschlechtsnamen.
Weiland, da man in der Genealogie noch fabelte, beliebte man den Ursprung der Familien aus dem Trojanischen Pferde abzuleiten: in der Folge, da man etwas gescheuter wurde, rückte man auf die Zeiten Augusts und seiner Nachfolger herab: wer aber nachher, beym Fortgang der historischen Kritik, recht viel Anen, der Wahrheit zu lieb, aufzuopfern scheinen wolte, blieb doch noch bey Karl dem Grosen und dessen nächsten Abkömmlingen stehen: endlich die gröste Verleugnung seines FamilienAlters bewies, glaubte man, derjenige, welcher zufrieden war, seine Anen unter den Turnierrittern zu den Zeiten des K. Heinrichs des Finklers zu finden - Aber kein Stammvater von unsern Christenfamilien steckte im Trojanischen Pferde, und half Troja verbrennen: auch war der König Priamus nicht Stammvater des Hauses Habsburg. - Die alten (35 ≡)
Herzoge von Lithauen haben nicht die Ehre, von einem Bastard des Kaisers August abzustammen: auch hat Österreich keine Privilegien von Julius Cäsar und dem Kaiser Nero empfangen, obgleich Kaiser Friedrich IV es diplomatisch behaupten will, und Lünig die Urkunden hierüber seinem ReichsArchiv einverleibt hat. Freylich versprizten viele vornehme Teutsche ihr edles Blut im Dienste Römischer Kaiser: Es können auch wol Teutsche mit unter den Römischen Truppen gewesen seyn, welche das Bedeckungscorps bey der Kreuzigung Christi ausmachten: vielleicht war selbst der kommandirende Officier dieses Corps, vielleicht auch der, welcher Christum in die Seite gestochen hat, ein edler Teutscher gewesen; aber dem allen ohngeachtet dürfen doch an der Spize einer Stammtafel des hohen und niedern Adels keine Männer aus den Zeiten der alten Römischen Kaiser gedultet werden: auch darf man dem unverschämten oder einfältigen Ulmer-Mönch, Felix Faber, nicht mehr glauben, daß der Kaiser Vespasian die Markgrafen von Baden aus Teutschland zum Feldzuge wider die Juden in Palästina berufen habe, und daß das VocationsSchreiben noch im Badnischen Archive vorhanden sey. Die Familie von Welser stammt nicht, auch nicht einmal etymologisch, von Belisar, Justinians I. General, und das Haus der Markgrafen von Brandenburg nicht von dem Italienischen Hause Colonna ab - Keine Familie darf mehr ihren Stammvater unter den Helden aufsuchen, welche Karl den Grosen über die Pyrenäer nach Spanien begleitet haben. Und wer wolte mit Wittikind, der freylich Nachkommen hinterlassen hat, noch ferner genealogischen Unfug treiben? - In Rüxners Turnierbuche sieht man Adeliche in Menge, schon von Heinrichs des (36 ≡)
Finklers Zeiten her, da es leider! gar nicht einmal noch Turniere gegeben hat, in Turniere einreiten. Aber wer wolte auch heutzutage aus Rüxners Buche die Existenz von Edelleuten und die Turniermäsigkeit von Familien beweisen? Der Mann verkaufte ja den Familien des hohen und niedern Adels turnierende Anen so viel als sie wolten und bezahlten.
Familien gabs, wie unter den übrigen Europäischen Völkern, so auch unter den Teutschen natürlicher Weise von jeher; aber darum gabs nicht auch von jeher Familien-Ableitungen, oder Griechisch gesagt, Genealogien. Ein einziges diplomatisches Axiom schlägt alle bisherigen Fabeln, allen genealogischen Wahn und Unsinn, die von Anenstolz, Unwissenheit, Schmeicheley erzeugt worden sind, auf einmal zu Boden: Über 1000 Jahre lang seit Christi Geburt gabs noch keine Familiennamen. Zuvor heist es in Urkunden von Grafen, Reichsherren und Edelleuten so: Eberhardus Comes, Fridericus Comes, Ernestus Comes; oder Eberhardus, Fridericus, Ernestus, Ludovicus, Rudolfus, Giselerus, u. s. w. Wer kan aus diesen blosen Taufnamen genealogisch-klug werden? Aber seit der Mitte des 11ten Jahrhunderts fiengen Grafen, Reichsherren und Edelleute an, theils von ihren Schlössern und Wohnsitzen, theils von gewissen Ämtern u. d. gl. Zunamen zu führen. Seitdem hat sich nun auch die Urkundensprache zum Vortheil der Genealogie geändert: seitdem heist es nicht mehr Henricus, sondern (schon A. 1062) Henricus (37 ≡)
de Sinna[6]); ferner (A. 1075): Dietmarus Subadvocatus, Ecdac de Wassenhusen et frater ejus Rubbracht, Hildiwart et Heriman de Neddere &c.[7]); desgleichen (A. 1174) unter den Zeugen einer Urkunde[8]): Liberi (homines): Comes Sizzo de Swarceburch, Comes Ernestus de Tunna, Comes Ludovicus de Lare, Dedo de Zigenberch. Ministeriales: Helpericus Vicedominus, Anoldus de Blehoue, Wernerus Dapifer, Godeboldus Marscalcus, Arnoldus de Heiligenstad, Hawardus, Cuonradus et alii quam plures; endlich zum Überfluß noch ein Beyspiel (A. 1190) unter den Zeugen: Rembertus de Monechusen, Elwart de Holthusen; Helmarkus, Reinerus, Arnoldus, fratres de Hastenbike[9]). Also seit der Mitte des 11ten Jahrhunderts, da unter dem hohen und niedern Adel Zunamen, als Familien-Namen, Mode geworden sind, fängt erst die Genealogie des hohen und niedern Adels an. Aber dieses ist nicht so zu verstehen, als wenn um diese Zeit schon bey allen Familien des hohen und niedern Adels die Geschlechtsnamen aufgekommen wären. Im 11ten Jahrhundert geschah nur erst ein geringer, kaum merklicher Anfang: die meisten Zeugen, und andere, in den Urkunden erwähnte Personen treten da noch ohne Geschlechtsnamen auf. Erst seit dem 12ten Jahrhundert (38 ≡)
sind sie, zumal beym hohen Adel, gewöhnlicher geworden; doch so, daß noch im 13ten Jahrhundert mehrere Zeugen, neben denen, die bereits Geschlechtsnamen führten, blos unter ihren Taufnamen erscheinen. So kommen in einer Urkunde von 1249 [10] noch 7 Zeugen vor, die keine Geschlechtsnamen gehabt haben. Also brauchte diese Mode eine Zeit von mehr als 200 Jahren, bis sie allgemein wurde. Die Geistlichen haben ohnedem erst seit dem 13ten Jahrhundert ihrem Amtsnamen den Geschlechtsnamen beygefügt: und zwar die Prälaten, wie Dompröbste, Domdechante, erst im letzten Viertel dieses Jahrhunderts.
Noch zweyerley ist in Ansehung des Ursprungs der Familien zu bemerken. I. Kaiser, Könige, und andre Landesherren nennen sich bekanntermassen nach dem Namen der Reiche und Länder, welche sie beherrschen. Hier vertrit also der Name des Reichs oder Landes die Stelle des Geschlechtsnamens. Sind nun diese Reiche und Länder in einer Familie erblich, so sind es auch die Namen, die von ihnen geführt werden: oder, welches einerley ist, solche Reichs- und Ländernamen sind zugleich wahre Geschlechtsnamen. Also überall, wo Erbreiche und Erbländer waren und noch sind, gab es von jeher und gibt es noch jezt Genealogien von Kaiser- Königs- und Landesherrn-Familien. Ein förmliches Erbreich ist zwar das Römisch-Teutsche Reich nie gewesen; aber ehemals blieb (39 ≡)
man doch immer gern bey der einmal gewählten Königs- und KaiserFamilie, obgleich die Individuen noch besonders gewählt worden sind. Folglich gibt es im Römisch-Teutschen Reiche, bis von den Zeiten der Karolinger her, wahre Genealogien der Kaiserfamilien. Ungefähr eben so verhält es sich mit den vormaligen Familien der grosen Reichsbeamten, der alten Herzoge von Sachsen, Bayern etc., der alten Markgrafen von Brandenburg, von Österreich u. s. w. II. Nicht nur Kaiser, Könige und andere erbliche Landesherren, sondern auch selbst Grafen, Reichsherren und Edelleute haben zuweilen, doch die leztern höchstselten und nur zufälliger Weise, das Glück, ihre Anentafel noch über die Mitte des 11ten Jahrhunderts hinauf zu verlängern. Der fast einzigmögliche Fall ist dieser, wann etwa einer aus der Familie, welcher schon den Familiennamen führt, im 12ten, oder gar im 11ten Jahrhundert ein sogenanntes (versteht sich auf unsere Zeiten erhaltenes und durch einen Glücksfall aufgefundenes) Seelgeräth zur Erlösung der Seele seiner Voreltern aus dem Fegefeuer gestiftet, und darin diese Voreltern einzeln, wie nicht ungewöhnlich ist, mit Namen angeführt hat. Denn obgleich die Voreltern in jenen Zeiten, da es noch keine Geschlechtsnamen gegeben hat, nur mit den Taufnamen, also dem äuserlichen Ansehen ganz unkenntlich für die Genealogie, genannt werden; so erhellet doch daraus ganz unstreitig, daß solche Personen zur Familie desjenigen gehören, der sie als Vater, Grosvater u. s. w. angegeben hat: zumal bey einer so höchstwichtigen Gelegenheit, wo es nicht auf irdische Vortheile, sondern auf den Erwerb der ewigen Seeligkeit angetragen wird. (40 ≡)
In Urkunden, Denkmälern und andern Arten von genealogischen Quellen kommen öfters zwey- und wol gar vieldeutige Wörter und Redensarten vor, so daß man, wenn man nicht äuserst vorsichtig ist, in grose Gefahr geräth, bald den Adel überhaupt mit Unadelichen, bald den hohen und niedern Adel, bald den hohen Adel unter sich zu verwechseln.
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Bey den Taufnamen kommen zuweilen solche Schwierigkeiten vor, daß dadurch manche Personen ganz unkenntlich, folglich für die Stammtafeln völlig unbrauchbar werden. Die vornehmsten Schwierigkeiten, wobey Vorsicht nöthig ist, sind folgende:
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Aalf, Adolf – Aalke, Aalheit, Alheit, Adelheid – Adalbert, Adilbert, Albert, Albrecht – Anteni, Teni, Antonius – Aribo, Aripo oder Eribo, Aribaldus – Armengard, Armgard, Irmengard – Asmus, Erasmus – Aschwin oder Asche .... Mannsname.
Baltildis, Batild, Batahild, Baldehildis – Balburg, Walburg – Barthold, Barteld, Bertulf, Berthold – Bartha, Bartje, Bertha, Berta oder Bertrada – Bartel, Bartholomäus – Beer, Bernhard – Beke, Gebke, Gebekka – Benno, Bernhard – Berend .... Mannsname – Betta, Bette, Betje, Elisabet – Blosel, Blasius – Bodo, Wodo, Waldo, Baldus – Börries, Borjes, Borriges, Liborius – Bucco, Burchard.
Carst, Karst, Cristan, Christian – Cauzbert, Codobert, Cosbert, Cotabreht, Gottbert (46 ≡)
oder Gottbrecht – Cecilge, Cäcilia – Ceizo, Kyso, Giso, Gisel, Gieselbert – Chono, Chunzo, Cono, Cuno, Conzo, Cunzo, Cunz, Cuz: Cunzel, Cozil, Cozzel, Cozzilo: Coerd, Cord, Curdt: Cundarat, Conrad (noch mehrere Namensverändrungen von Conrad siehe unter K) – Christein, Stine, Christina – Clamor, Clamhorus, Clamberg – Claus, Nikolaus – Cotefrid, Cotfried, Cothefried, Gottfried – (die übrigen siehe unter G) – Cozbold, Gottwald – Cozhart, Gotthard – Cunise, Cuniza, Kunigunda.
Dannel, Dannehl, Daniel – Deddo, Dedo: Deti, Deto: Diet, Dietho, Dieto, Dioto, Duoto, Dioza, Diez: Deodericus, Deotrich, Dietricus, Dietrih, Dirch, Dirk, Dyrtze: Deotheri, Deutoris, Dhietheri, Diether, Dietherus, Diotire: alles für Dietrich oder Theodoricus (die übrigen siehe unter T) – Denies, Anteni, Antonius – Drätje, Druutje, Druda, Traudel, Gertraud – Dreves, Drewes, Dröves, Endreß, Andreas.
Eilke, Heilke, Eglika: Eilike, Oylike, Alheit, Adelheid – Eler, Elard – Else, Elze, Ilse, Ilsebee, Elsbet, Elzpet, Elsebeht, Lise, Elisabet – Endres, Drevs etc. Andreas – Engele, Angelika – Eribo, Aribo, Aripo, Aribaldus – Esso, Hesso, Hezzo, Henz, Heinrich – Everd, Evert, Eberhard. (47 ≡)
Fredeken ... weibl. Name – Friedel, Friz, Friedrich.
Gangolf, Wolfgang – Gara, Gere, Gerthus, Gerhus, Gerhaus oder Gertraud – Garvert, Gerward – Geerd, Gerd, Gerdt, Gerth (vermuthlich auch Geerke), Gerhard – Gebke, Beke, Gebekka – Gesa, Gesina, Geeske, (vermuthlich auch Gesche), Gise, Gisle, Gisela – Gilgen, Ilgen, Egidi, Aegidius – Giso, Gizo, Gisal, Gisel, Gisul; Gisbert, Gisebert, Gisabric, Gisalbrecht, Gisilbracht, Gislebert: Gilbert, Guillebert, Giselbert oder Giselbrecht – Godebert, Godipert, Gotbert, Gotpert, Gotabraht, Gosbert, Gausbert, Gozbrecht, Gozberaht, Gottbert oder Gottbrecht – Godebold, Godbold, Gosbald, Gozbold, Gozboto, Gottbald oder Gottwald – Gotfrid, Gotafort, Gaufred, Gaudefried, Gosfred, Gosfried: Götz, Gotz, Gutz, Gotzo, Götzel, Gotelo: Götje, Guttke, Gödike, Gottfried – Godhard, Gozhard, Gozhere, Gotharius, Gottharius, Gotthard – Gräte, Greetje, Margareta – Guarnerius, Warnerius, Werner, Wernhard, Bernhard – Guepa, Gerberg – Guido, Vit, Vitus, Veit.
Harm, Harmen, Hermann – Haymran, Emmeran – Heil, Hille, Helia: Heilke, Eilika, Alheit, Adelheid – Hein, Heinz, Heino, (48 ≡)
Heineko, Heinemann, Heintzil, Henz, Hetzel, Hetzil, Hetzilo, Hezzo, Hesso, Esso, Heinrich – Helmar, Helmer, Hilmar, Helmke, Hillmann, Hellembert, Helmbert oder Helmbrecht – Helwig, Heilwig, Hedwig – Hemmeke, Immeke, Emma – Hibbel, Hebella – Hilpolt, Hiltepold, Hippolytus.
Jaabs, Jobs, Jodel, Jodocus, Jobst – Jaaks, Jakob – Jan, Johans, Hans, Johann – Jasper, Gasper, Kaspar – Jetta, Henrietta – Jewte, Jeute, Jutha, Gutta: Jitte, Jütte, Judith – Ilgen, Gilgen, Egidi, Aegidius – Ilse, Ilsebee, Ilsabet, Elspet, Elisabet – Immeke, Hemmeke, Emma oder Imma – Jodfriedt, Josfred, Gottfried – Jochen, Joachim – Josbert, Gottbert oder Gottbrecht – Jorig, Jörge, Jürge, Jürgen, Jürken, Georg – Jost, Joost, Justus.
Käte, Katrey, Katharina – Karst, Carst, Christian – Kisalbert, Kisalbreht, Kisalperch: Giso: Kyso: Kero, Giselbert oder Giselbrecht – Klaus, Klaas, Niklas, Nikolaus – Koerd, Koord: Kunz, Kunzo: Kunderat, Konrad – Kunl, Kunel, Kundel: Kunne, Künke, Könke, Kunigunda.
Lammert, Lambert – Lene, Leenka, Helena – Lenz, Lenzel, Lanzel, Landolo, Landolt (49 ≡)
– Levert, Libert, Libertus – Lienhart, Leonhard – Levichen, Leveke . . . . weibl. Name – Liese, Lise, Elisabet – Lippel, Lippelt, Leipolt, Leupolt, Luipold, Leopold – Lips, Philipp – Loddig, Lüdike, Lütke, Ludwig – Lorenz, Laurentius – Lukke, Lucia – Lüder, Lüer, Lür, Lothar, Luther – Luleph, Ludolf – Lux, Laux, Lukas.
Madlen, Matz, Magdalena – Mas, Maß, Maas, Thomas – Matheß, Matheis, Mattis, Matz, Matthäus – Mechel, Mechtild – Meimerich, Meimerikus und Meimerika – Meinert, Meinhard – Mergen, Mila, Maria – Mertein, Mertel, Martin – Metta, Metje, Metzze, Mathild – Meves, Mewes, Bartholomäus.
Niklas, Nyclos, Nikkel, Nikolaus.
Oylike, Eilike, Adelheid – Ortgies . . . .
Perl . . . . weibl. Name (etwa Margareta, aus dem Lateinischen Margarita? oder Berl oder Bärl, für Ursula?). (50 ≡)
Raimbert, Renobert, Regnobert, Rembert, Reinbert – Ratger, Raatje, Radeke, Rutger, Ruger, Ruggerus, Rocarus, Roccardus – Rauert, Ruward, Ruthardus, Rotherus, Ruardus – Regenbald, Reinbod, Reinbold – Regindrud, Ramtrud, Raintrud, Reintrud – Reginwart, Reinwart – Reimoot, Reimoth, Reinmuth – Reiner, Reinier, Reinher, Reineke, Reinard, Ragenhard, Reinhard – Rembrand, Regimbrand, Reginbrand, Reinbrand – Ribke, Ribbke, Rebekka – Rix, Rixenda – Robert, Ruobbert, Ruopert, Raubert, Raupert, Rubbert, Ruotbert, Rothbert, Ruitbert, Ratbert, Rupert oder Ruprecht – Röpke, Rebekinus, Rool, Raul, Rulf, Roleff, Rudolf.
Scharjes, Anscharius oder Ansgarius – Seitz, Sifrit, Seyfried oder Sigfried – Sillke, Sibylleke, Sibyl, Sibylla – Statz, Statius, Justatius – Stine, Stineke, Stienke, Christein, Christina – Stoffer, Stoffel, Christoffer, Christoffel, Christoph – Suffeye, Sophia.
Tenje, Tönjes, Denies, Anteni, Antonius – Theobald, Diephold – Theithere, Theotheri, Thiethere, Thiothere: Teuderius, Teutharius, Teoterius: Theodorich, Theotherich, Thiorihc, Thiorich, Tehtrich, Tieterich, Tutricus, Thiadericus, Theotrich, Tetricus: Theodrochus, (51 ≡)
Thietrochus, Theotaro: Theodo, Teuto: Thizo, Tizmann, Titzko etc., alle diese Namen für Dietrich oder Theodoricus (Mehrere siehe unter D.) – Teus, Teevs, Tijes, Matthäus – Tibbke, Tibeta . . . . ein weibl. Name – Tied, Tido, Titje, vermuthlich so viel als Dietrich – Thiale, Tile, Tilo, Tilemann oder Tillmann – Töle, Tölke, Thölke . . . . Mannsname - Trine, Trienke, Katharina – Truda, Traudel, Gertraud.
Utz, Ulrich.
Veltin, Valentin – Vit, Vitus, Guido, Veit.
Waldo, Wodo, Baldus, Bodo (s. unter B.) – Waltasar, Balthasar – Wernhard, Wernard, Warnerius, Guarnerius, Werner, Bernhard – Wessel . . . . Mannsname – Wibbeke, Wubke . . . . weibl. Name – Wiglas, Wigilas, Wigles, Wigleis, Wigoles, Wygeleys, Wigulejus – Wilm, Wilhalm, Wilhelmken, Wilken, Willekinus, Wilhelm – Wolbern . . . . Mannsname – Woler, Wolter, Wöltje, Woldeke, Walther – Wunnke, Wunneke, Jucunda.
Zirich, Zirik, vermuthlich Cyriakus. (52 ≡)
Die Geschlechtsnamen sind nicht aus einerley Quelle entsprungen. Gewöhnlich führte oder erhielt man den Namen von dem Schloß, Dorfe, oder sonst von einem Orte, wo man wohnte; aber viele führten auch den Namen von dem Amte, das sie bekleideten. Von der leztern Art sind die Namen Scultetus, Schultheis; Vicedominus, Viztum; Advocatus, Vogt; Monetarius, Münzer; Camerarius, Kämmerer; Dapiser, Truchseß; Marscalcus, Marschall; Pincerna, Schenk, u. s. w. Zuweilen bedeutet der Name, welchen man von einem Ort oder Lande führte, nicht den Besiz desselben, sondern das Vaterland. Auch trugen nicht selten die Diener (Ministeriales) den Namen ihrer Herren. Endlich gibt es auch nicht wenige Geschlechtsnamen, die von körperlicher Gestalt, von zufälligen Begebenheiten, auffallenden Sitten u. d. gl. hergenommen worden sind: z.B. Magnus, Gros oder Grote, Longus, Lang, Luchtekanna, Nezsten, Zelekop, Wittop, Teufel, Swengel, Stuven, Balbutus, Bloc, Freytag, Spiegel, Blomea, Pinke. Man darf nur in irgend einem diplomatischen Kodex herumblättern; so wird man seine Wunder auf allen Seiten sehen. Bey der leztern Gattung von Geschlechtsnamen, so wie auch bey den Amtsnamen, gebrauchte man natürlicher Weise das Wörtchen de oder von nicht in den Urkunden - Jezt ein Paar Worte von den Schwierigkeiten, die ein Genealoge bey der Deutung von so vielerley Arten von Geschlechtsnamen zu überwinden hat. Wenn der Herr und der Diener einerley (53 ≡)
Namen führen, so kan man leicht den einen mit dem andern vewechseln. Oft sind in einer und derselben Familie mehrere Geschlechtsnamen gebräuchlich gewesen: der eine Bruder führte den Namen von dem einen Dorfe, der andere von einem andern: der eine schrieb sich von dem Erbgute, der andere von seinem Amte: manchmal nimmt auch ein Bruder den Namen von einer Familie an, in die er sich verheyrathet hat. Ehe noch die Bauern eigne Zunamen hatten, empfiengen und führten sie den Namen von dem Dorfe, worin sie wohnten: und wie konnten sie anders? Aber in so einem Falle kan man leicht den Gutsherrn, der sich ebenfalls von demselben Dorfe schreibt, mit den Bauern des Dorfs verwechseln, und umgekehrt. Es sind auch die Beyspiele nicht selten sowol von mehrern Geschlechtsnamen, welche eine und dieselbe Person zu verschiedenen Zeiten geführt hat; als auch von Vätern und Söhnen, die nicht einerley Geschlechtsnamen haben. Diese Schwierigkeiten, welche theils die Verschiedenheit der Geschlechtsnamen, theils die Veränderlichkeit derselben in den ersten Zeiten, da sie entstanden, und nur nach und nach erblich worden sind, hervorbrachte, sind von Pedanten noch durch eine, und gar nicht unbeträchtliche bereichert worden: als wenn jene Schwierigkeiten, welche der allmähliche Gang der Sache selbst verursachte, nicht schon gros genug wären, um unvorsichtige und eilfertige, oder unerfahrene Genealogen fast bey jedem Schritte irre zu führen. Kurz, es gefiel manchem lateinischen Manne der vorigen Zeiten, die adelichen Geschlechtsnamen mit unter auch zu latinisieren. So machte man z. B. aus Spiegel oder Spegel Speculum; aus Haller Obolus; aus Holzschuher Calceator; aus Fleischer (54 ≡)
Carnifex; aus Eßler Asinarius; aus Gros oder Grote Magnus; aus Stammler Balbutus: eben so auch Iohannes ab Inferno, Gerhardus Saxo, Nicolaus de Monte, Iohannes Caput, Fridericus Nudipes &c.
Um in der Hauptsache, das ist, in genauer Bestimmung und Darstellung der Abstammung und der verschiedenen Grade der Verwandschaft nicht zu irren, muß man auch die Wörter, wodurch sie in Urkunden, Denkmälern und andern genealogischen Beweisthümern angezeigt werden, richtig deuten. Zur Erleichterung dieses Geschäftes wird das hier folgende alphabetische Verzeichnis von veralterten oder durch Verschiedenheit der Mundarten oder auf andere Weise entstellten Wörtern, welche Abstammung und Verwandschaft bestimmen, vielleicht nicht undienlich seyn.
Aberäne oder Alberene, Urgrosvater der Ältervater - Anke-Moer, Urgrosmutter oder Ältermutter - Äne oder Ano, Ahni, Ehni, Anche, Anherr, Grosvater - Ane oder Ana, Anfrau etc. Grosmutter - Ama, Mutter - Atta oder Ätte: Ete, Tatta, Taire, Vater, - Aden, Aiden, Eidam Schwiegersohn. (55 ≡)
B. Barn, Sohn oder Tochter (auch Freyherr) - Base, Wase und Wäschke oder Wäske, des Vaters und der Mutter Schwester: auch Vade oder Vadhe, das aber vorzüglich des Vaters Schwester bedeutet - Bastard, ein Kind aus unstandesmäsiger Ehe - Bole, Vetter, Oheim - Brutgamer oder Brutgemer, Bräutigam - Businen oder Bussem, ein Verwander.
Chan, Chon, Rhon, Ehegatte - Chane, Rane, Runne, Geschlecht - Chanschaft, Ehe - Chunneling, Verwande - Conleut, Ehegatten
Degen-Kind, männlicher Erbe - Dot, Dotin, Pathe und Pathin - Dotlein oder Dötlein, das aus der Taufe gehobene Kind: zuweilen auch Pathe und Pathin
Echtschop, Ehestand - Ehrentag, Hochzeit-Tag - Ehni, Ahni, Anche, Grosvater - Ehvogt, Ehemann - Ete, Aette, Atta, Vater
Fridil oder Vridil, ein verlobter Bräutigam - Frie, Ehe.
Ganerben, Seitenverwande: auch Gesamtbesizer - Gekunne, Kunne, Geschlecht: auch (56 ≡)
Ehegatte - Gemagt, Gemacht, Magt, Verwandschaft - Gerhab oder Gerhaber, Vormund - Gerhabschaft, Vormundschaft - Vergerhaben, einen Vormund bekommen - Geschway oder Geschweih, des Manns Schwester, oder des Bruders Frau - Gesippe, Sipschaft, Verwandschaft
Hausehr, Hausfrau, Hauswirtin, Gemahlin - Hausher, Hauswirt, Gemahl - Heylech, Hylich: Hillik, Ehe, Ehestand - Hilliken, ehlichen, heyrathen - Hilliks-Vorworden, Eheberedung - Hylichs-Verschreibung, Eheverschreibung - Huusher, Ehemann
Kane, Chane, Kunne, Geschlecht - Khon, Chon, Chan, Ehegatte - Konmann, Ehemann - Kunne, Gekunne, Geschlecht: auch Ehegatte - Kunneschaft, Nachkommen.
Mag, Mog, Magen, Verwander - Nagel-Mog, Glied in der Geschlechtsverwandschaft - Schwermagen, männlicher- und Spillemagen, weiblicher Verwander - Magt, Gemagt, Gemacht, Mageschop, Magerheide, Verwandschaft - Magenscheid, ein Vergleich zwischen Verwanden - Megin, Verwandin - Medder, Mödder: Moic, Moje, Muhme, der Mutter Schwester - Mome, Mume, Müemel, vor Alters des Vaters oder der Mutter Schwester: nachher auch Geschwisterkind (57 ≡)
N. Nagel-Mog, Glied in der Geschlechtsverwandschaft - Neve, Neffe, Bruders- oder Schwester-Sohn.
Ober-Sipschaft, Verwandschaft in aufsteigender- und Untersipschaft in absteigender Linie - Öm, Öhm, Öhem, Öheim, Oom, eigentlich der Mutter-Bruder.
Schnur, Schwiegertochter oder SohnsFrau - Schwäher, Schweher, Schwer, Schwiegervater - Schwermagen, männlicher und Spillemagen, weiblicher Verwander - Schwieger, Schwiegermutter - Sipp, Gesippe, Sipschaft, Blutsfreundschaft - Ober-Sipschaft, Verwandschaft in aufsteigender- und Unter-Sipschaft in absteigender Linie - Sünerin, des Sohns Frau.
Tatta, Taite, Atta oder Ätte, Ete, Vater - Tiehter, der oder die Enkel und Enkelin - Urriehter, der Urenkel und die Urenkelin.
Unter-Sipschaft, Verwandschaft in absteigender- und Ober-Sipschaft in aufsteigender Linie - Urriehter, der Urenkel und die Urenkelin - Tiehter, Enkel und Enkelin. (58 ≡)
Vade oder Vadhe, Wase, Base, des Vaters und der Mutter Schwester - Vergerhaben, einen Vormund bekommen - Gerhab, Gerhaber, Vormund - Vridil oder Fridil, ein verlobter Bräutigam
Wäsche, Wäske, Wase, Vade oder Vadthe, Base - Weib, Gemahlin, Wirt, Weerd, Hauswirt, Gemahl - Wirtin, Weerdin, Hauswirtin, Gemahlin
Die vornehmsten Arten genealogischer Bücher sind folgende 6: Geschlechtshistorien, genealogische Geschichtbücher, Geschichtbücher mit Stammtafeln, genealogisch-kritische Bücher und Abhandlungen, genealogische Lexika und Adelslexika.
Geschlechtshistorien sind die vornehmste Art von genealogischen Büchern. Sie bestehen aus Genealogie und Historie: denn man beschäftiget sich darin nicht blos allein mit der Abstammung der Personen, (59 ≡)
die zu einem Geschlechte gehören, sondern zugleich auch mit ihren Begebenheiten.
Genealogische Geschichtbücher unterscheiden sich dadurch von den eigentlichen Geschlechtshistorien (§. 49), daß der genealogisch-historische Text nicht blos die gewöhnlichen Familienbegebenheiten, sondern vollständige Lebensbeschreibungen, und bey regierenden Häusern, die ganze Regierungsgeschichte eines jeden Regenten enthält.
Geschichtbücher mit Stammtafeln. Hier ist Geschichte die Hauptsache: Genealogie die Nebensache. Stammtafeln werden nur beygefügt, um alles lichtvoller überschauen zu können.
Genealogisch-kritische Bücher und Abhandlungen. Da in der Genealogie, zumal des Mittelalters, noch vieles, entweder ganz dunkel und unbekannt, oder zweifelhaft,oder durch Fabeln und Hypotheken entstellt ist; so müssen dergleichen kritische Bücher und Abhandlungen jederzeit willkommen seyn.
Genealogische Lexika enthalten, in alphabetischer Ordnung, Beschreibungen der Familien eines Kantons, Landes oder Staats, oder auch mehrerer oder aller Kantone, Länder, Staaten. (60 ≡)
§. 54. Adels-Lexika beschreiben, in alphabetischer Ordnung, weniger, oder mehrere, oder alle adeliche Familien eines Landes oder Staats, oder auch mehrerer Länder und Staaten.
§. 55. Entwurf der Geschlechtshistorien (§. 49). Da die Hauptsache bey jeder Geschlechtshistorie auf Geschlechtstafeln und auf einem genealogisch-historischen Texte beruht; so kommt alles darauf an, daß diese beyden Dinge wol geordnet, und in eine solche Verbindung mit einander gesezt werden, daß sie ein zusammenhängendes Ganze vorstellen können. Was zuerst die Stammtafeln in den Geschlechtshistorien anbetrifft, so werden darin die Personen einer Familie gewöhnlich in absteigender Linie dargestellt; aber der P. Herrgott hat, um sich den Gang seiner kritischen Untersuchungen zu erleichtern, die Abstammung in absteigender Linie mit der in aufsteigender Linie verbunden, so nämlich, daß er den K. Rudolf I von Habsburg als Mittelpunkt annahm, und von da aus zuerst Rudolfs I Voreltern in aufsteigender, und hernach dessen Nachkommen, bis Max I, in absteigender Linie ausfindig zu machen suchte. Weil ferner eine Geschlechtshistorie, auser den Stammtafeln, doch auch noch einen genealogisch-historischen Text erfodert; so haben, auser Reiner Reineccius, dem Vater der allgemeinen Geschlechtshistorien, auch einige Verfasser von SpecialGeschlechtshistorien, wie Herrgott, Treuer, und ich selbst, blos die Namen der Familienpersonen, (61 ≡)
wie in Anentafeln zu geschehen pflegt, in den Stammtafeln angesezt, und alle übrigen Umstände dem genealogisch-historischen Texte vorbehalten; andere hingegen, wie Köhler, Schöpflin und von Schliffen, haben noch überdieß sowol die Namen der Gemahlinnen und Gemahle, als auch genaue Zeitbestimmungen bey allen Personen, mit in die Stammtafeln gesezt. Was endlich die Verbindung zwischen den Tafeln und dem Texte anbelangt, so äusert sich auch hierin ein nicht geringer Unterschied unter den Genealogen. Reiner Reineccius scheint an gar keine Verbindung gedacht zu haben: er sezt alle Stammtafeln zusammen an das Ende eines jeden Toms von seinem grosen Werke, ohne Beziehung des Textes auf die Tafeln, noch der Tafeln auf den Text; aber diesen Mangel hat er dadurch wieder gut gemacht, daß er dem Texte selbst die Gestalt von Stammtafeln gegeben hatte. Fast alle übrigen Verfasser zeigen auf den Tafeln genau die Stellen des Textes an, worin die Lebensumstände von jeder Person weitläuftiger beschrieben worden sind. Zu einer dritten Klasse gehören Lohmeier und Gebhardi: diese unterscheiden Text und Tafeln gar nicht von einander, sondern das Ganze sieht so aus, wie eine historische Stammtafel (§. 23 u. 30): wodurch aber freylich der Überblick der Abstammung nicht wenig erschweret wird.
Auser dem (§. 55) beschriebenen Hauptinhalt einer Geschlechtshistorie, kommen darin meistens auch noch verschiedne Nebensachen vor: Abhandlungen über den Ursprung und das Alter einer Familie, über ihre Würde und Verdienste, über die Ritterbürtigkeit, Turnir- und Stiftsmäsigkeit: über (62 ≡)
die Länder oder Güter derselben: über Wappen und Siegel: auch zuweilen Anentafeln und Stammbäume. Manche enthalten überdieß weitläufige kritische Untersuchungen, wie die Origines Guelficae; andere schildern Sitten und Gewohnheiten, machen pragmatische Anwendungen einzelner Fälle zur Erläuterung allgemeiner Rechtslehren, u. s. w. wie die Geschichte des Hauses Geroldseck. Im leztern Falle kann eine Geschlechtshistorie so gar eine unterhaltende Lectüre erschaffen, wie insonderheit die von Schliffensche.
Entwurf genealogischer Geschichtbücher (§. 50). Ihr Inhalt ist historisch-genealogisch: und der Plan genealogisch, wie in Geschichtshistorien (§. 55). Zum Muster kan Schöpflins Historia Badensis dienen.
Entwurf der Geschichtbücher mit Stammtafeln (§. 51). Historie ist hier die Hauptsache: die Stammtafeln machen nur die Nebensache aus. So wie die Stammtafeln bisher in dergleichen Geschichtbüchern, als in Wegeners Universalhistorie, in der Gebauerischen Geschichte der europäischen Staaten etc. eingerichtet waren, konnten sie wenig oder gar keinen Nuzen schaffen: sie sind zu kurz und zu unbestimmt. Am besten ist es, neben einem Geschichtbuche, eine besondere Sammlung von guten Stammtafeln zur Hand zur nehmen: an statt sich mit solchen kleinen unnüzen Stammtäfelchen zu begnügen. (63 ≡)
§. 59 Entwurf genealogisch-kritischer Bücher und Abhandlungen (§. 52). Inhalt und Plan hangen von der Absicht ab, die man zu erreichen sucht. Zuweilen bietet der Zufall noch ungebrauchte Urkunden, Denkmäler u. d. gl. dar; meistens aber muß man die Beweisthümer erst mühsam aus Archiven, auf Kirchhöfen, in Kirchen und Kapellen etc. zusammensuchen. Hat man nun, auf die eine oder die andere Art, solche ungenuzte, oder noch nicht recht genuzte Schäze herbeygeschaft; so sucht man, durch scharfsinnige Zusammenstellung, behutsame Vergleichung, und unpartheyisch-strenge Beurtheilung des gesammleten Vorraths, das Dunkle aufzuklären, das Mangelhafte zu ergänzen, das Streitige zur Gewißheit zu bringen, und die Ungeheuer der Familien-Mährchen zu bekämpfen. Die Origines Guelficae, die oben (§. 13) angezeigten historisch-genealogischen Untersuchungen von Sam. Lenzen, die (§. 15 Num. 4) angeführten Schriften von Crollius, von Kremer, von Preuschen können als Muster gebraucht werden. Auch gehören vorzüglich mit hieher: Joh. Ludw. Lev. Gebhardi's historisch-genealogische Abhandlungen I Theil Lüneb. u. Leipz. 1747; II Theil Braunschw. und Hildesh. 1762; III Theil ebendas. 1766; IV Theil ebendas. 1767, in 8.
Entwurf der genealogischen Lexiken (§. 53). Man folgt, wie natürlich ist, der alphabetischen Ordnung in der Stellung der Familien. (64 ≡)
§. 61. Entwurf der Adelslexiken (§. 54). Der Plan ist ebenfalls alphabetisch.
Die Quellen sind hier ebendieselben, wie oben (§. 32 bis §. 38) bey den genealogischen Tafeln: auch sind beym Gebrauche der Quellen alle oben (§. 39 bis §. 46) angezeigte Vorsichtsregeln zu beobachten
Da die Geschlechtshistorien (§. 49, 55) der Grund aller genealogischen Bücher, so wie die Geschlechtstafeln (§. 18, 25) der Grund aller genealogischen Tafeln, sind; so muß in beyden alles aufs strengste bewiesen werden: und dieß geschieht, wenn man einen jeden, in dem genealogische-historischen Texte enthaltenen Saz aus den Quellen darthut, das ist, wenn man die hieher gehörige Beweisstelle wörtlich beybringt (Vergl. unten §. 75). Schon hieraus erhellet, wie unbequem, unschicklich und unsicher die Beweisart derjenigen ist, welche, um genealogisch-historische Säze zu beweisen, blos den Namen des Schriftstellers oder einer andern Art von Quelle anführen: und da diese Genealogen ihre Citate gewöhnlich nicht einem, von den Tafeln abgesonderten genealogisch-historischen Texte, sondern sogleich den Tafeln selbst, einverleiben, so (65 ≡)
werden hiedurch auch die Stammtafeln ohne Noth überladen, und zur Übersicht der Abstammung fast ganz unbrauchbar; zumal da sie ohnedem schon, wie beym Lohmeier und Gebhardi, zur Unzeit mit Lebensbeschreibungen und RegentenThaten angefüllet sind (§. 30).
Fast immer pflegt man den Geschlechtshistorien theils einen diplomatischen Kodex, theils Abschriften von Denkmälern und andern Dokumenten wie auch in Kupfer gestochene Siegel, Münzen, Wappen, Stammbäume, Urkunden u. d. gl. beyzufügen. Haben Geschlechtshistorien eine solche, eben so nüzliche, als kostbare Mitgift; so ist es in manchen Fällen zum Beweise schon hinreichend, wenn man sich auf sie blos beruft: aber in wichtigen Dingen, zumal solchen, welche die rechtmäßige Abstammung betreffen, muß man doch die Beweisstellen wörtlich ausziehen (vergl. unten §. 73, §. 75).
Quellen und Vorsichtsregeln haben alle übrigen Arten von genealogischen Büchern, die oben (§. 50 bis 54, und §. 56 bis 62) beschrieben worden sind, mit den Geschlechtshistorien (§. 63) gemein. Was darin Genealogisch ist, wird, wie in Geschlechtshistorien bewiesen, und was Historisch ist , nach den Regeln der Geschichtswissenschaft behandelt. (66 ≡)
§. 66. Wer Geschlechtstafeln (§. 18, 25 und §. 32, ff.), Anentafeln und Anenproben, (§. 19, 26 und §. 32, ff.) entwerfen und beweisen kan, der ist auch im Stande, alle übrige genealogische Arbeiten zu verrichten: denn beurkundete Geschlechts- und Anentafeln sind der Grund von allen übrigen genealogischen Tafeln (§. 17 bis §. 24), und Geschlechtshistorien, die wieder bey allen übrigen genealogischen Büchern zum Grunde liegen (§. 48 bis §. 54), sind weiter nichts, als eine Sammlung von beurkundeten Geschlechtstafeln, entweder einer ganzen Familie, oder eines Theils einer Familie (§. 49, 55 und 63, f.). Es wird sich also die gegenwärtige Anweisung zur genealogischen Praxis nur auf die gedachten 3 Hauptarten von genealogischen Arbeiten einschränken können, ohne deßwegen unvollständig zu seyn.
(67 ≡)
Genealogische Wahrheit überhaupt besteht in der Übereinstimmung der Quellen mit den genealogischen Säzen, die man aus ihnen hergeleitet hat (§. 32). Aber nicht blos nach Wahrheit überhaupt soll der Genealoge streben, sondern, wo es nur immer die Umstände erlauben, nach höchstfaßlicher, nach evidenter Wahrheit. Es findet aber Evidenz in der Genealogie alsdann statt, wann die Übereinstimmung der genealogischen Säze und der Quellen, aus denen sie gezogen sind, dergestalt ins Licht gesezet wird, daß man diese Übereinstimmung, diese Identität der Säze und der Quellen, sogleich ohne Mühe wahrnehmen kan; oder welches einerley ist: wann es sogleich ins Auge fällt, daß das, was der Genealoge mit seinen Worten und in seiner Sprache sagt, völlig eben das ist, was ein Diplom, oder ein Denkmal, ein glaubwürdiger Schriftsteller u. s. w. hievon sagt.
Hieraus folgt erstlich, daß man die Quellen der genealogischen Säze nicht blos citiren, sondern die Beweisstellen selbst wörtlich beybringen müsse: und zweytens, daß man die genealogischen Säze (68 ≡)
und die Beweisstellen unmittelbar zusammen stellen muß, damit man ihre Übereinstimmung, ihre Identität gleichsam mit einem Blick übersehen könne. Das erstere geschieht wirklich bey Duchesne's Methode: die Beweisstellen werden fast immer wörtlich mitgetheilt: und daher hat auch diese Methode mit Recht so vielen Beyfall und fast allgemeine Nachahmung gefunden. Allein die genealogischen Säze und ihre Beweise können bey der Duchesneschen Methode einander nicht so nahe gebracht werden, daß man ihre Identität leicht und geschwinde wahrnehemn kan. Folglich läßt sich durch diese Methode die Kenntnis der genealogischen Wahrheit nicht bis zur Evidenz bringen.
Die eine Ursache von dem Mangel der Evidenz bey der Duchesneschen Methode ist diese, daß die genealogischen Säze nicht besonders ausgezeichnet werden, sondern blos in den Stammtafeln stehen: die andere Ursache aber ist, daß eine ganze Menge von Säzen zusammen gepreßt wird, an statt daß jeder Saz einzeln mit seinem Beweise erscheinen solte: such solten, da diese Vereinzelung der Säze in dem engen Raum einer Stammtafel nicht Plaz findet, alle Säze zusammen und von der Stammtafel abgesondert erscheinen. Man darf nur die nächste die beste Stammtafel in Köhlers genealogischen Disputationen (§. 15. Num. 2), oder in andern nach der Weise des Duchesne ausgearbeiteten genealogischen Werken, vor die Hand nehmen; so wird man bald die Unbequemlichkeit und Unsicherheit der Duchesneschen Methode wahrnehmen können. Ich wenigstens gestehe, daß ich sehr oft, um mich von der Wahrheit der genealogischen (69 ≡)
Säze zu überzeugen, manche Stelle 3 bis 4 mal habe durchlesen und durchdenken müssen. Jede Stammtafel macht hier ein Ganzes, und die dazu gehörigen Beweisstellen machen wieder ein besonderes Ganze aus: da doch beyde in der genauesten und sichtbarsten Verbindung stehen solten. Daß beyde Ganze zusammen gehören, wird blos dadurch bemerklich gemacht, daß in den Stammtafeln Numern sind, denen gleichlautende Numern in den besonders beygefügten Probationen entsprechen. Diese Numern stehen nun freylich in der Absicht da, um die Übereinstimmung, die Identität der genealogischen Säze in den Stammtafeln, und der Beweisstellen in den Probationen zu zeigen; allein da erstlich die Säze und die Beweise zuweit von einander entfernt sind, und zweytens unter jeder Numer meistens eine ganze Menge von Säzen und Beweisen zusammengefaßt worden ist: so sieht man zwar auf die Lezte und mit Mühe, eben das langweilige Hin- und Herschauen, und das wiederholte Lesen und Vergleichen der Säze und der Beweise hindert die Evidenz.
Noch mehr: die Duchesnesche Methode, ob sie gleich unter den sonst gebräuchlichen unstreitig den Vorzug hat, ist nicht nur unbequem, mühsam und der Evidenz hinderlich; sie ist auch unsicher und kan zu Irrthümern, oder wenigstens zu Erschleichung mancher Säze führen. Man prüfe nur die darnach ausgearbeiteten Stammtafeln, so wird man sehen, daß, bald aus Mangel einer genauen Zergliederung der Säze, bald wegen des Abstandes der Säze von den Beweisen, den Stammtafelmachern (70 ≡)
hier dieser, dort jener Saz entwischet ist, den sie erwiesen zu haben glauben, und doch nicht erwiesen haben. Es ist uns eingeschränkten Menschen nicht gegeben, zu einer und derselben Zeit mehr als einen Gedanken lebhaft und sicher genug zu denken.
Diese Unvollkommenheit der zur Zeit bekannten besten Methode in der Genealogie auf der einen Seite, und auf der andern die Erwägung der Wichtigkeit und Unentbehrlichkeit genealogischer Arbeiten haben mich bewogen, in einer, schon vor 24 Jahren im historischen Institut über die Evidenz in der Genealogie vorgelesenen Abhandlung[14] dasjenige, was mich eine vieljährige Übung gelehrt hatte, zur Verbesserung der Duchesneschen Methode beyzutragen.
(71 ≡)
Die Methode, welche ich aus Erfahrung als die beste kennen gelernt habe, besteht im folgenden. An die Ausarbeitung der Stammtafeln denket man zwar ganz zulezte; aber einen rohen Entwurf von Interims-Tafeln muß man doch, als Wegweiser beym Aussuchen der Materialien, gleich anfangs zur Hand haben. Dergleichen Entwürfe von Tafeln besizt jede noch blühende Familie in ihrem Stammbuche, und von ausgestorbenen Familien findet man sie hin und wieder schon in gedruckten Büchern; in dem, obgleich äuserst seltenen, Fall aber, daß noch nichts Brauchbares hievon irgendwo aufzutreiben wäre, müste man freylich die Interimstafeln selbst erst entwerfen - Nun mit solchen Tafeln in der Hand, unternimmt man die erste Hauptarbeit, die gewiß eine der beschwerlichsten ist: sie besteht, wie jeder leicht vermuthen wird, in der Sammlung des Stoffs nach den oben ($. 25) bemerkten Stücken, die in die Stammtafeln kommen sollen - Wenn man, wie es in der neuen Genealogie mit Rechte gefodert, alles so umständlich, genau und zuverlässig, als es nur immer (72 ≡)
möglich ist, darstellen muß; so reichen, selbst bey Fürstlichen und Königlichen Familien, die bereits gedruckten Sammlungen von Urkunden, Denkmälern u. d. gl. bey weitem nicht zu, sondern die Familie, für die man arbeitet, muß dem Genealogen ihr Archiv öfnen: auch darf sie sich keine Mühe dauern lassen, von allen noch blühenden Familien, mit welchen sie sich verheyrathet, oder sonst in Verhältnissen gestanden hat, oder auch noch steht, alle zweckdienliche archivalische und andere völlig glaubwürdige Nachrichten herbeyzuschaffen.
Da die Materialien theils aus Urkunden, theils aus noch 3 anderen Klassen von Dokumenten bestehen, welche oben (§. 34 bis §. 38), unter dem Namen der Quellen, genau specificiert worden sind; so werden alle diese Materialien so zusammen gestellt, daß ein Codex probationum daraus entsteht. Die Urkunden gehen insgesamt voran, und zwar in chronologischer Ordnung, und mit fortlaufenden Ziffern numerirt. Urkunden-Extrakte müssen nicht aufgenommen werden: denn aus ihnen läßt sich die diplomatische Wahrheit einer Urkunde nicht bestimmen: auch nuzen Extrakte nur blos für den gegenwärtigen Fall; da hingegen eine ganz vollständige Urkunde auch in vielen andern Fällen einer ganzen Menge von Leuten brauchbar zu seyn pflegt. Es versteht sich von selbst, daß in dem Falle, wenn man eine zum Beweis unentbehrliche Urkunde nicht anders, als im Extrakt erhalten kan, man damit zufrieden seyn müsse, und sich mit dem Weidspruche trösten, daß die Nothwendigkeit kein Gesez habe. (73 ≡)
Nur muß man sich darüber ein Archiv-Zeugnis erbitten, daß der Extrakt wörtlich in einer noch im Archiv vorhandenen Urkunde enthalten ist - Die 3 übrigen Klassen von Dokumenten werden nach den einzelnen Gattungen, woraus sie bestehen, gleich hinter die Urkundensammlung, und zwar ebenfalls in chronologischer Folge gestellt, und mit lateinischen grosen Buchstaben und Numern bezeichnet, um sie bequem citiren zu können - endlich müssen auch noch die nuzbarsten und zweckdienlichsten Siegel, Münzen, Medaillen, Urkunden Wappen ja auch zur Probe einige Hauptdenkmäler in genauen Zeichnungen, oder, bey gedruckten Werken, in guten Kupferstichen beygefügt, und nach Tafeln und Stücken numerirt werden.
Wenn nun der Verfasser auf diese Weise alles in Bereitschaft hat, was ihm zur Bearbeitung der Materialien nöthig ist: so verfestigt er zuerst den genealogisch-historischen Text, und dann endlich die erfoderlichen Geschlechtstafeln.
Der Genealogisch-historische Text besteht aus den genealogischen Säzen und aus ihren Beweisen. Da die 4 Klassen von Materialien (§. 73) bereits alle in dem Kodex der Probationen chronologisch geordnet sind, so offenbaren sich die darin enthaltenen genealogischen Säze von selbst, zumal wenn man die Interimstafeln (§. 65), als Wegweiser, (74 ≡)
mit zu Hülfe nimmt. Aber auch die Beweise hat man zu gleicher Zeit schon gleichsam in den Händen: denn sie bestehen in eben den Worten der Urkunde oder eines andern Dokuments, woraus man die Säze gezogen hat. Mehr, als die hieher gehörigen Worte des Dokumentes braucht man zum Beweise nicht auszuziehen, sondern man beruft sich, wegen des Zusammenhangs, worin die beweisenden Worte stehen, blos auf den Kodex der Probationen, in welchem jeder, der mistrauisch gegen den Beweis ist, das ganze Diplom oder Dokument unter der citirten Numer aufsuchen kan.
Die ganze Arbeit folgt nun einzeln so auf einander:
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§. 77.
Den genealogisch-historischen Text, das ist, die ganze Folge der hinter einander gestellten und einzelnen bewiesenen genealogischen Säze betrachtet und gebraucht man als Materialien zu den Stammtafeln, und korrigirt daraus die Interimstafeln: da sich dann, völlig zuverlässige Geschlechtstafeln, ohne viele Mühe daraus von selbst ergeben werden.
Wenn man nach der bisherigen Mehode verfahren hat, so hat man nicht, wie bey der Duchesneschen Methode, nöthig, die Stellen des genealogisch-historischen Textes in den Geschlechtstafeln zu citiren: man kan doch den Zusammenhang zwischen den Tafeln und dem Texte ohne viele Mühe finden. Um aber doch die Übersicht bey der Vergleichung der Geschlechtstafeln und des Textes noch mehr zu erleichtern, darf man nur dem Texte eine Art von Stammtafel-Form geben, oder welches einerley ist, die Folge der Personen im Texte mit der Folge der Personen auf den Tafeln gleichförmig machen. Zwey kleine Kunstgriffe verhelfen zu diesem Zweck: wenn man im Texte
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Zur Erläuterung der, von mir vorgeschlagenen und bisher beschriebenen VerfahrungsArt, Geschlechtstafeln zu entwerfen, und durch einen genealogisch-historischen Text evident , das ist, höchstfaßlich zu beweisen, behandle ich nach dieser Methode eine, vom sel. Köhler (in der Disputation de Familia Augusta Staufensi) nach Duchesnescher Methode beurkundete Geschlechtstafel. Wer die gedachte Köhlerische Disputation bey der Hand hat, wird leicht im Stande seyn, zu beurtheilen, welche von beyden Methoden am nächsten, nicht nur zur Wahrheit überhaupt, sondern auch zur gewissesten und faßlichsten Kenntnis der Wahrheit in der Genalogie führt. So viel aber läßt sich doch schon aus meinen, dem genealogisch-historischen Texte (§. 80) beygefügten, meistens mit einem Sternchen bezeichneten Anmerkungen abnehmen, daß selbst der grose, sein ganzes Leben hindurch so eifrig nach lauterer Wahrheit strebende Köhler bey dem Gebrauche der Duchesneschen Methode nicht gesichert war, viele genealogische Säze ganz unbewiesen vorbeyzulassen. Umdeßwillen habe ich auch, in der, am Ende dieses Abrisses beygefügten TAB. I, die von Köhlern erschlichenen Säze in Klammern eingeschlossen - Schon vor 19 Jahren hat der jezige Professor Sprengel zu Halle, nach meiner Methode ein Beyspiel von einer beurkundeten Geschlechtstafel dem Historischen Institut, als damaliger Assessor desselben, übergeben. Diese Abhandlung findet man gedruckt im 12ten Bande der allgem. histor. Bibliothek S. 18 bis 46. Sie wurde eigentlich in kritischer Absicht ausgearbeitet, um eine, sonst wol geschriebene genealogische (78 ≡)
Abhandlung über die gemeinschaftliche Abstammung der Häuser Habsburg und Fürstenberg zu prüfen. Der Erfolg von dem Gebrauche der evidenten Methode war dieser, daß der Hauptsaz, die gemeinschaftliche Abstammung, nicht erwiesen wäre.
§. 80.
2. Saz: die Hohenstauffische Stammmutter Hildegardis, lebte im J. 1094.
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(81 ≡)
9. Saz: Friederich I. ist in dem, von ihm gestifteten Kloster Lorch begraben worden.
10. Saz: Friederichs I. Gemahlin hies Agnes.
11. Saz: Diese Agnes war Kaiser Heinrichs IV. Tochter, vermählt 1080.
12. Saz: Agnes vermählte sich 1106 als Wittwe zum zweytenmal mit Marggrafen Leopold IV von Österreich.
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16. Saz: Walter lebte im J. 1094.
17. Saz: Conrad I lebte im J. 1094.
18. Saz: Adelheid lebte im J. 1094.
19. Saz: Friederich I zeugte mit seiner Gemahlin Agnes 2 Söhne, Friederich II und Conrad II.
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25. Saz: Conrad II (als Römisch-Teutscher König, III) war des Schwäbischen Herzogs Friedrichs I zweyter Sohn; war, da der Vater im J. 1105 starb, 12 Jahre alt; und ist folglich 1094 gebohren.
(87 ≡)
27. Saz: Conrad II ist (als Conrad III) zum Römisch-Teutschen König d. 22 Febr. 1138 erwählet worden.
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33. Saz: Friedrich III, oder als Kaiser I, war Friedrichs II, Herzogs von Schwaben, erstgebohrner Sohn von der ersten Gemahlin Judith.
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36. Saz: Conrad war des Schwäbischen Herzogs, Friedrichs II Sohn von der zwoten Gemahlin Agnes.
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43. Saz: Claritia war des Schwäbischen Herzogs Friedrichs II Tochter von dessen zwoter Gemahlin Agnes, und des Thüringischen Landgrafens Ludwigs (III, mit dem Beynamen Ferreus) Gemahlin.
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44. Saz: Claritia hies auch Jutta oder Juditha, ja der leztere Name scheint der wahre Name gewesen zu seyn.
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45. Saz: Claritia oder Jutta (Juditha) soll sich im J. 1140 mit dem Thüringischen Landgrafen Ludwig (Ferreus) vermählt haben.
48. Saz: Heinrich war König Conrads III Sohn, und ist als ein noch junger Prinz 1147 bey Lebzeiten (97 ≡)
50. Saz: Der junge König Heinrich ist im Kloster Lorch begraben worden. (98 ≡)
51. Saz: Friedrich war des Kön. Conrads III zweyter sohn.
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Anentafeln zu verfertigen.
Für jede Person in einer Anentafel muß man Materialien zu 3 Säzen und deren Beweisen sammeln: der eine Saz betrifft die Abstammung (Filiatio) vom Vater, die andere die von der Mutter, und der dritte die standesmäsige Verehelichung des Vaters und der Mutter: die Personen, der lezten Reihe allein ausgenommen, bey welchen natürlicher Weise nicht mehr die Abstammung, sondern nur die standsmäsige Verehelichung eines jeden Paars, in Betrachtung kommen kan - Im Ganzen verfährt man nun zwar bey der Sammlung der Materialien für Anentafeln (§ 19, 26), wie bey den Geschlechtstafeln (§ 72), und man hat auch hier eine Art von Interimstafel zum Wegweiser nöthig. Aber bey Anentafeln braucht man genealogischen Stoff nicht blos für Personen von einer einzigen Familie, sondern von so vielen Familien, als Anen in der lezten Reihe dargestellt werden müssen: also eine Anentafel von 16 Anen erfordert Materialien für 16 Familien, und eine von 64 Anen muß genealogischen Beystand bey 64 Familien (107 ≡)
suchen. Nun sind viele Familien schon ausgestorben, und ihre Archive und Registraturen sind zerstreut, und meistens in unbekannte Hände gefallen, oder gar verlohren gegangen: manche Familien haben durch Krieg, Feuer, Überschwemmung, und andere Landesnöthen, wo nicht alle, doch viele, und nicht selten die wichtigsten Archivstücke, Familien-Dankmäler u. d. gl. eingebüst: so wie hingegen andere durch eigne Schuld, Nachlässigkeit oder Unwissenheit ihre Archive und Registraturen haben in Unordnung gerathen lassen, und folglich keine genealogische Hülfe leisten können, wenn sie auch wollen: endlich noch andere Familien sind ausländisch und zuweilen gar nicht auszukundschaften, u. s. w. Schon die Länge der verflossenen Zeit an sich macht oft die unverdrossenste Mühe des Sammlers vergeblich. Bey einer Tafel von 4 Anen muß man schon ein ganzes Jahrhundert zurückgehen; aber eine von 16 Anen erfodert einen Rückgang von fast 200 Jahren: und eine von 64 führt auf 2 1/2 Jahrhunderte in die Vorzeit hinauf. Wie viele Familien musten indessen ausgestorben, wie viele Familien-Dokumente verlohren gegangen seyn! Gerade die reichhaltigsten Quellen: Bescheinigungen aus Kirchenbüchern, verstopfte oder trübte der Lauf der Jahrhunderte. Wie viele Kirchen und Kapellen, und noch mehr Kirchenbücher, Registraturen, Leichensteine und andere Denkmäler hat in Teutschland nur allein der 30jährige Krieg vernichtet! - Bey diesen, der Genealogie so ungünstigen Umständen kan man sich in der That nicht genug verwundern, daß es gleichwol noch so viele Familien gibt, zumal in Teutschland, welche ihre 16, 32, oder gar 64 Anen darstellen, und aufs strengste beweisen können. Aber freylich ist die Mühe dessen, der die Anentaflen zubereitet (108 ≡)
und verfertigt, in den meisten Fällen ganz unbeschreiblich gros.
Hier verfährt man ganz anders, als bey den Geschlechtstafeln (§. 73). Nicht nach den 4 Klassen der Quellen, auch nicht in chronologischer Folge, werden die Materialien für Anentafeln zusammengestellt; sondern die ganze Masse, woraus der Probations Kodex, oder die Sammlung der Beylagen bestehen soll, wird unter zwo Abtheilungen gebracht, wovon die erstere die Probationen oder Beylagen für die Abstammung von väterlicher Seite, und die andere für die von mütterlicher Seite enthalten muß. In jeder von diesen beyden Abtheilungen folgen die einzelnen Stücke gerade so auf einander, wie die personen selbst in der Anentafel, und zwar von unten zu den Anen aufwärts, dargestellt sind: und den Anfang bey jeder Person macht die Probation für den Vater, dann folgt die für die Mutter, und den Beschluß macht die für die rechtmäsige Verehelichung des Vaters und der Mutter. In der erstern Abtheilung über die väterlichen Anen werden die Probationen oder Beylagen mit fortlaufenden Ziffern, und in der andern über die mütterlichen Anen, Unterschieds halber, mit grosen lateinischen Buchstaben in alphabetischer Ordnung bezeichnet und numerirt.
Man kan entweder, so wie oben bey den Geschlechtstafeln (§. 74 ff.), zuerst den Text, und (109 ≡)
dann die Tafel ausarbeiten: oder allenfalls auch umgekehrt verfahren.
Anentafeln können, nach Verschiedenheit der Absicht, entweder als Quertafeln, oder in Gestalt von Stammbäumen entworfen werden, wie oben (§. 26) bereits gezeigt worden ist. Aus einer, im voraus schon entworfenen Interimstafel läßt sich leicht eine gültige Anentafel, entweder mit Zuziehung der Beylagen im ProbationsKodex, oder nach Anleitung des genealogischen Textes, wenn dieser allenfalls schon ausgearbeitet ist, verfertigen.
Die bisher üblich gewesene Deduktionsform des progonologischen Textes führt nicht zur Evidenz. Die Säze werden dadurch so in einander verwickelt, daß sowol derjenige, der den Anenbeweis führt, als auch diejenigen, welche ihn prüfen, nicht gleich alles überschauen, und daher manche Säze, aller Vorsicht ohngeachtet, erschleichen oder übersehen können: zumal da bey dieser juristischen Form die Beweise aus dem ProbationsKodex blos citirt, nicht wörtlich beygebracht werden. Unter diesen Umständen kan es dann freylich an Monitis, Ausstellungen, anderweitigen Notaminibus und Erinnerungen, und an wiederholten Beantwortungen der Nonitorum und Motaminum niemals (110 ≡)
fehlen: wie die Erfahrung lehrt *). Bey dem Gebrauche der, oben (§. 75 f.) für Geschlechtstafeln vorgeschlagenen, und durch ein Beyspiel (§. 80) erläuterten evidenten Methode, hat man dergleichen genealogische Zweykämpfe gar nicht nöthig: vielmehr läßt sich diese Methode bey den Anentafeln noch viel leichter und nützlicher anwenden, als bey Geschlechtstafeln. Denn bey Anentafeln besteht der progonologische Text für jede Person nur aus 3 Säzen und deren wörtlich beygebrachten Beweisen (§. 81). Das übrige Verfahren ist, in der Hauptsache, von dem, oben (§. 80) bey den Geschlechtstafeln beobachteten gar nicht verschieden, und bedarf daher keiner weitern Erläuterung.
Ich wähle hiezu, aus Estors praktischer Anleitung zur Anenprobe, den, am Ende dieses Abrisses (in Tab. II.) in einem kopirten Kupferstich abgebildeten Baumbachischen Stamm oder Anenbaum, und ändere den progonologischen Text im Estor (S. 147 bis 168, vergl. mit S. 242 bis 253) nach meiner Methode um; aber die Beylagen excerpire ich nur so weit, als sie zum wörtlichen Beweise nöthig sind, ohne die citirten Beylagen in der Gestalt eines ProbationsKodex mit abdrucken zu lassen, weil dieß für die Kürze eines Abrisses
*) Beyspiele findet man in der Baumbachischen Anenprobe beym Estor in der Anleitung zur Anenprobe S. 157 bis 168, und S. 242 bis 253. (111 ≡)
zu weitläuftig und zur Erreichung der gegenwärtigen Absicht unnöthig seyn würde.
§. 87.
I. 1. Saz: Karl Friedrich Reinhold von Baumbach geb. zu Cassel d. 8 und getauft d. 14 Nov. 1713.
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II. 2. Saz: Der Vater war Wolf Georg Heinrich von Baumbach, Erb- und Gerichtsherr auf Nassen-Erfurt, Hofgerichtsrath zu Marburg.
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5. Saz: Der väterliche Grosvater war Asmus oer Erasmus von Baumbach
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21. Saz: Die dritte väterliche Ur-ur-Grosmutter war Anna Rebecca von Oynhausen, gebohrne Schutzbar, genannt Milchling.
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23. Saz: Der vierte väterliche Ur-ur-Grosvater war Claus Spiegel zum Desenberg.
24. Saz: Die vierte väterliche Ur-ur-Grosmutter war Dorothea Spiegelin zum Desenberg, gebohrne von Münchhausen.
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- ↑ Ad Apollodori Bibliothecam Notae, auctore Chr. G. Heyne. Göttingen. 3 Theile 1783 in 12. Die Stammtafeln, deren 19 sind, findet man Th. 3, S. 998 - 1034. Voran stehen auch, S. 911 ff. gründliche Betrachtungen über die Entstehung der griechischen Mythologie aus Genealogien, mit Beziehung auf des Verf. Societätsabhandlungen, als Comment. de origine et caussis fabular. Homeric. in Nov. Commentar. Vol. VIII, de Theogonia ab Hesiodo condita in Commentat. anni 1779 T. II, und Prolus. anni 1765 de caussis fabular. physicis.
- ↑ Meine Societätsabhandlungen de Theogonia Aegyptior. stehen in Commentat. T. VII annor. 1784 et 1785, S. 1 - 57.
- ↑ Ioh. Frid. Reimmanni Historia litteraria de fatis studii genealogici apud Hebraeos, Graecos, Romanos et Germanos, in qua scriptores harum gentium potissimi enumerantur, et totus Genalogiae cursus ab orbe condito ad nostra vsque tempora deducitur. Ascan. et Quedlinb. 1702. 8.
Ejusd. Historiae litterariae exotericae et acroamaticae particula, s de libris genealogicis vulgatioribus et rarioribus commentatio: accedit disquisitio historica de necessitate Scepticismi in studio genealogico. Lips. et Quedlinb. 1710. 8. - ↑ Joh. Hübners, jun. Juris Candidati, Bibliotheca genealogica, das ist, ein Verzeichnis aller alten und neuen genealogischen Bücher von allen Nationen in der Welt. Hamb. 1729. 8.
- ↑ Ein Beispiel hievon steht in meiner Hist. Holzschuher. in der Vorrede S. 9 f.
- ↑ In Schannats Buchonia veteri p. 339.
- ↑ In Scheidts Nachrichten von dem hohen und niedern Adel S. 174.
- ↑ Beym Scheidt S. 306.
- ↑ In Treuers Geschlechtshistorie der Herren von Münchhausen, im Urkundenbuch S. 7.
- ↑ Beym Treuer auf der 8ten Kupfertafel.
- ↑ aus Schannati Hist. Wormat. im Urkundenbuche S. 118.
- ↑ S. Treuers Geschlechtshist. der Herren v. Münchhausen S. 115.
- ↑ S. Estors Anleitung zur Anenprobe s. 157, f. u. S. 162, f.
- ↑ Diese Abhandlung ist 1764 vorgelesen, und hernach im 12ten Bande der allgemeinen historischen Bibliothek, S. 1-18, gedruckt worden.
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Nach Dr. Heinrich Leo, Lehrbuch der Universalgeschichte, Erster Band, 3. Aufl., Halle 1849, sind die 4 Monarchien: „1) die chaldäische (oder baylonische, oder assyrische – wir wollen lieber sagen die der älterern priesterlichen Richtung angehörige), 2) die persische, 3) die griechiche, und 4) die römische, welche noch dauerte.“
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: Inlia
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: Astammung (statt Abstammung)
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: Dncibus (statt Ducibus)
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: gefodert
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: verürzten