Tegeder: Unterschied zwischen den Versionen

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(fränkische Hufeordnung)
 
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'''Tegeder, Thier'''
'''Tegeder, Thier'''


[[Thier (Familienname)]], Berufsbezeichnung aus Tegeder = Zehnter, Einzieher des Zehntherren für den kleinen oder blutigen Zehnten und des allgemeinen Zehnten meist für den Landesherrn.
* [[Thier (Familienname)]], Berufsbezeichnung aus Tegeder = Zehnter, Einzieher des Zehntherren für den kleinen oder blutigen Zehnten und des allgemeinen Zehnten meist für den Landesherrn.
 
** Die Tegeder hatten nach der fränkischen Hufeordnung je 10 Höfe zu verwalten, von ihnen den Grundzins (Natural) einzusammeln und sie vor dem Hofgericht zu vertreten. Die Zahl der Tegeder betrug für jeden Haupthof anfänglich 4 seit 1563 nur 3 Zehnthöfe.
*** Die Tegeder waren frei von der Abgabe des Sterbefalls.
*** Die Tegeder besaßen das Recht der Koppeljagd (außer Hovesaaten).
*** Der um die Sohlstätte liegende Kamp der Tegeder heißt Friedhof.


Bedeutung: Zehnteinnehmer
Bedeutung: Zehnteinnehmer


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 28. März 2006, 12:12 Uhr

Tegeder, Thier

  • Thier (Familienname), Berufsbezeichnung aus Tegeder = Zehnter, Einzieher des Zehntherren für den kleinen oder blutigen Zehnten und des allgemeinen Zehnten meist für den Landesherrn.
    • Die Tegeder hatten nach der fränkischen Hufeordnung je 10 Höfe zu verwalten, von ihnen den Grundzins (Natural) einzusammeln und sie vor dem Hofgericht zu vertreten. Die Zahl der Tegeder betrug für jeden Haupthof anfänglich 4 seit 1563 nur 3 Zehnthöfe.
      • Die Tegeder waren frei von der Abgabe des Sterbefalls.
      • Die Tegeder besaßen das Recht der Koppeljagd (außer Hovesaaten).
      • Der um die Sohlstätte liegende Kamp der Tegeder heißt Friedhof.

Bedeutung: Zehnteinnehmer