Capacität (Münsterland): Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==
* [[Capacität (Müsterland)|Capacität]], capabe (lat.), Kapazität
* [[Capacität (Müsterland)|Capacität]], capabe (lat.), Kapazität
** siehe auch [[capabel]]


;Bedeutung: fähig, geeignet <ref>Nützliches Handlungswörterbuch. Vlg. J.L. Montag (1768)</ref>
;Bedeutung: fähig, geeignet <ref>Nützliches Handlungswörterbuch. Vlg. J.L. Montag (1768)</ref>


;Anwendung im Fürstbistum Münster, hier unterschied man folgende Kapazitäten
;Anwendung im [[Fürstbistum Münster]], hier unterschied man folgende Kapazitäten
* 1) volle Kapazität (Volljährigkeit zur Übernahme der Administration, bei größeren Erben teilweise im Alter von 30 Jahren)
* 1) volle Kapazität (Volljährigkeit zur Übernahme der Administration, bei größeren Erben teilweise im Alter von 30 Jahren)
* 2) die Kapazität von nicht Volljährigen
* 2) die Kapazität von nicht Volljährigen
* 3) die Kapazität von Kindern unter 12 Jahren
* 3) die Kapazität von Kindern unter 12 Jahren (ab 12 Jahren kopfsteuerpflichtige Kommunikanten)
* 4) die verminderte Kapazität durch gerichtliche Feststellung (Einschränkung u.a. bei Erbübernahme)
* 4) die verminderte Kapazität durch gerichtliche Feststellung (Einschränkung u.a. bei Erbübernahme, nicht aber bei der Steuerpflicht)


===Beispiel===
===Beispiel===
* [[Haus Ostendorf]]: '' (...)1754, und seyn die hinterbliebene 3 Kinder, alß Margaretha ad 12, der Sohn Herm. ad 9 Jahr, mithin die Jüngste Tochter 6 Jahr alt, und minderjährig bis deren Capacität (...) <ref> Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 46 </ref>
* [[Haus Ostendorf]]: '' (...)1754, und seyn die hinterbliebene 3 Kinder, alß Margaretha ad 12, der Sohn Herm. ad 9 Jahr, mithin die Jüngste Tochter 6 Jahr alt, und minderjährig bis deren [[Capacität (Müsterland)|Capacität]] (...) <ref> Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 46 </ref>


====Fußnoten====
====Fußnoten====

Aktuelle Version vom 19. August 2015, 08:39 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Capacität (Münsterland)

Amtssprache[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Bedeutung
fähig, geeignet [1]
Anwendung im Fürstbistum Münster, hier unterschied man folgende Kapazitäten
  • 1) volle Kapazität (Volljährigkeit zur Übernahme der Administration, bei größeren Erben teilweise im Alter von 30 Jahren)
  • 2) die Kapazität von nicht Volljährigen
  • 3) die Kapazität von Kindern unter 12 Jahren (ab 12 Jahren kopfsteuerpflichtige Kommunikanten)
  • 4) die verminderte Kapazität durch gerichtliche Feststellung (Einschränkung u.a. bei Erbübernahme, nicht aber bei der Steuerpflicht)

Beispiel[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Haus Ostendorf: (...)1754, und seyn die hinterbliebene 3 Kinder, alß Margaretha ad 12, der Sohn Herm. ad 9 Jahr, mithin die Jüngste Tochter 6 Jahr alt, und minderjährig bis deren Capacität (...) [2]

Fußnoten[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  1. Nützliches Handlungswörterbuch. Vlg. J.L. Montag (1768)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 46