Blutiger Zehnt: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
K (→Amtssprache) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
;Bedeutung: Der '''Blutige Zehnt''' war eine alte Naturalabgabe. Die Abgabepflichtigen wurden in '''Registern''' im Lagerbuch erfaßt. <br /> | ;Bedeutung: Der '''Blutige Zehnt''' war eine alte Naturalabgabe. Die Abgabepflichtigen wurden in '''Registern''' im Lagerbuch erfaßt. <br /> | ||
Wegen der besseren Übersicht wurden diese '''Massenzehnten''' meist in Form eines '''Zehntbuches''' mit fortlaufenden Jahrgängen geführt. | ;Erfassung: Wegen der besseren Übersicht wurden diese '''Massenzehnten''' meist in Form eines '''Zehntbuches''' mit fortlaufenden Jahrgängen geführt. | ||
* Siehe unter [[Zehnt]]. | * Siehe unter [[Zehnt]]. | ||
===Beispiel=== | ===Beispiel=== | ||
* [[Hofsprache]] '' 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer: '' Frage 11: Hette auß nachbenannten Erben den [[Kornzehnt|Korn-]] und deren etlichen den Blutiger Zehnt|blutigen Zehendt, nemblich [[Große Stevermüer (Haltern-Overrath)|Große Stevermüer]], ahn [[Stift Flaesheim|Stift Flaßheimb]] äigen, gibt ahn blutigen Zehenden '''ein Hun, eine Ganß, 1 Lamb, 1 Kodde, das Zehendtfüllen und Kalb''' (...)'' <ref>Quelle: Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557 </ref> | * [[Hofsprache]] '' 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer: '' Frage 11: Hette auß nachbenannten Erben den [[Kornzehnt|Korn-]] und deren etlichen den [[Blutiger Zehnt|blutigen Zehendt]], nemblich [[Große Stevermüer (Haltern-Overrath)|Große Stevermüer]], ahn [[Stift Flaesheim|Stift Flaßheimb]] äigen, gibt ahn blutigen Zehenden '''ein Hun, eine Ganß, 1 Lamb, 1 Kodde, das Zehendtfüllen und Kalb''' (...)'' <ref>Quelle: Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557 </ref> | ||
===[[Lippramsdorf (Haltern)|Lokal: Lippramsdorf]]=== | |||
* [[Lippramsdorf (Haltern)/Werencer Zehnte]] | |||
====Fußnoten==== | ====Fußnoten==== |
Aktuelle Version vom 3. März 2022, 10:16 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Blutiger Zehnt
Amtssprache[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Bedeutung
- Der Blutige Zehnt war eine alte Naturalabgabe. Die Abgabepflichtigen wurden in Registern im Lagerbuch erfaßt.
- Erfassung
- Wegen der besseren Übersicht wurden diese Massenzehnten meist in Form eines Zehntbuches mit fortlaufenden Jahrgängen geführt.
- Siehe unter Zehnt.
Beispiel[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer: Frage 11: Hette auß nachbenannten Erben den Korn- und deren etlichen den blutigen Zehendt, nemblich Große Stevermüer, ahn Stift Flaßheimb äigen, gibt ahn blutigen Zehenden ein Hun, eine Ganß, 1 Lamb, 1 Kodde, das Zehendtfüllen und Kalb (...) [1]
Lokal: Lippramsdorf[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Fußnoten[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- ↑ Quelle: Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557