Wittum: Unterschied zwischen den Versionen
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Wittum | *Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch [[Muntschatz]] bezeichnete Gabe zu überreichen. | ||
*Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt. | |||
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Aktuelle Version vom 17. März 2017, 23:45 Uhr
Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum
- Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch Muntschatz bezeichnete Gabe zu überreichen.
- Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.