Simultaneum: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Simultaneum''' ist ein staatlich oder sonst durch Vertrag geregeltes gemeinsames Nutzungsrecht verschiedener Konfessionen an einer kirchlichen Einrichtung (z. B. Kirchen, Friedhöfe)
Ein '''Simultaneum''' ist ein staatlich oder sonst durch Vertrag geregeltes gemeinsames Nutzungsrecht verschiedener Konfessionen an einer kirchlichen Einrichtung (z. B. Kirchen, Friedhöfe)


[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]] [[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 16. November 2021, 07:46 Uhr

Ein Simultaneum ist ein staatlich oder sonst durch Vertrag geregeltes gemeinsames Nutzungsrecht verschiedener Konfessionen an einer kirchlichen Einrichtung (z. B. Kirchen, Friedhöfe)