Apanage: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Apanage''' (französisch aus mittellateinisch ''appanare'' „mit Brot versorgen“) ist die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder eines [[Adel]]sgeschlechts mit Landbesitz, Einkünften aus Liegenschaften oder Geldzahlungen zur Ermöglichung eines standesgemäßen Lebenswandels. | Die '''Apanage''' (französisch aus mittellateinisch ''appanare'' „mit Brot versorgen“) ist die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder eines [[Adel]]sgeschlechts mit Landbesitz, Einkünften aus Liegenschaften oder Geldzahlungen zur Ermöglichung eines standesgemäßen Lebenswandels. | ||
Sie wurde entweder bis zum Tod des apanagierten Adligen gewährt oder bis zum Aussterben der von ihm begründeten Linie. Da es im mittelalterlichen [[Europa]] lange Zeit kein einheitliches, klares [[ | Sie wurde entweder bis zum Tod des apanagierten Adligen gewährt oder bis zum Aussterben der von ihm begründeten Linie. Da es im mittelalterlichen [[Europa]] lange Zeit kein einheitliches, klares [[Erbfolge]]recht gab, versuchte man die nichtregierenden Angehörigen einer Dynastie mit einer Apanage abzufinden, um eine Teilung des Herrschaftsgebiets zu verhindern. | ||
== Siehe auch == | |||
* [[Primogenitur]] | |||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* {{Wikipedia-Link|Apanage}} | * {{Wikipedia-Link|Apanage}} | ||
* Eintrag [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Apanage ''Apanage'']. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 608. | |||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] | [[Kategorie:Historischer Begriff]] | ||
[[Kategorie:Französischer Begriff]] | [[Kategorie:Französischer Begriff]] | ||
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]] | [[Kategorie:Lateinischer Begriff]] |
Aktuelle Version vom 3. August 2025, 23:49 Uhr
Die Apanage (französisch aus mittellateinisch appanare „mit Brot versorgen“) ist die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder eines Adelsgeschlechts mit Landbesitz, Einkünften aus Liegenschaften oder Geldzahlungen zur Ermöglichung eines standesgemäßen Lebenswandels.
Sie wurde entweder bis zum Tod des apanagierten Adligen gewährt oder bis zum Aussterben der von ihm begründeten Linie. Da es im mittelalterlichen Europa lange Zeit kein einheitliches, klares Erbfolgerecht gab, versuchte man die nichtregierenden Angehörigen einer Dynastie mit einer Apanage abzufinden, um eine Teilung des Herrschaftsgebiets zu verhindern.