Erbprinz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Titel '''Erbprinz''' oder '''Erbprinzessin''' bezeichnet in regierenden [[Fürst]]enfamilien dasjenige Kind, das für die Erb- und Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist, während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben. Bei der Heirat eines ''Erbprinzen'' erhält seine Ehefrau den Titel ''Erbprinzessin''.
Der Titel '''Erbprinz''' oder '''Erbprinzessin''' bezeichnet in regierenden [[Fürst]]enfamilien dasjenige Kind, das für die Erb- und Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist, während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben.  
 
Bei der Heirat eines ''Erbprinzen'' erhält seine Ehefrau den Titel ''Erbprinzessin''.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* {{Wikipedia-Link|Erbprinz}}
* {{Wikipedia-Link|Erbprinz}}
* Eintrag [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Erbprinz ''Erbprinz'']. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5, Leipzig 1906, S. 893–894.
* [https://d-nb.info/gnd/7525754-3 Literatur von und über Erbprinz] im Katalog der [[Deutsche Nationalbibliothek|Deutschen Nationalbibliothek]]


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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[[Kategorie:Adelstitel]]
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Aktuelle Version vom 3. August 2025, 22:03 Uhr

Der Titel Erbprinz oder Erbprinzessin bezeichnet in regierenden Fürstenfamilien dasjenige Kind, das für die Erb- und Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist, während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben.

Bei der Heirat eines Erbprinzen erhält seine Ehefrau den Titel Erbprinzessin.

Weblinks[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]