Erbprinz: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Heirat eines ''Erbprinzen'' erhält seine Ehefrau den Titel ''Erbprinzessin''. | |||
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* Eintrag [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Erbprinz ''Erbprinz'']. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5, Leipzig 1906, S. 893–894. | |||
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Aktuelle Version vom 3. August 2025, 22:03 Uhr
Der Titel Erbprinz oder Erbprinzessin bezeichnet in regierenden Fürstenfamilien dasjenige Kind, das für die Erb- und Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist, während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben.
Bei der Heirat eines Erbprinzen erhält seine Ehefrau den Titel Erbprinzessin.
Weblinks[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Artikel Erbprinz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Eintrag Erbprinz. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5, Leipzig 1906, S. 893–894.
- Literatur von und über Erbprinz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek