Erbprinz: Unterschied zwischen den Versionen

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. August 2025, 22:03 Uhr

Der Titel Erbprinz oder Erbprinzessin bezeichnet in regierenden Fürstenfamilien dasjenige Kind, das für die Erb- und Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist, während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben.

Bei der Heirat eines Erbprinzen erhält seine Ehefrau den Titel Erbprinzessin.

Weblinks[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]