Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/037: Unterschied zwischen den Versionen
(automatisch angelegt) |
K (Automatic page editing) |
||
(3 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851|036|37|038| | {{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851|036|37|038|korrigiert}} | ||
==<center>No. 6.</center>== | |||
in drei Erhebungszielen, in den Monaten April, Mai und Juni d. J. erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird. | |||
:Darmstadt den 26. Februar 1851. | |||
<center>'''Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Darmstadt.'''</center> | |||
<center>v. Starck.</center> | |||
<center>'''Bekanntmachung, die Niederschlagung von zwei Zielen Communalumlagen zweiter Klasse in der Gemeinde Bieben, Regierungsbezirks Alsfeld, für 1850 betreffend.'''</center> | |||
Von Großherzoglichem Ministerium des Innern ist genehmigt worden, daß von den Communalumlagen zweiter Klasse der Gemeinde Bieben für 1850 zwei Ziele niedergeschlagen werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. | |||
:Alsfeld den 10. Februar 1851. | |||
<center>'''Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Alsfeld.'''</center> | |||
<center>Hoffmann</center> | |||
<center>'''Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der für 1850 in der Gemeinde Mackenheim vorgesehenen Umlage erster Klasse betreffend.'''</center> | |||
Die Kopfumlage der Gemeinde Mackenheim für 1850 ist von 98 Gulden auf 33 Gulden herabgesetzt worden, was hiermit zur Kenntniß der Interessenten gebracht wird. | |||
:Heppenheim, den 12. März 1851. | |||
<center>'''Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Heppenheim.'''</center> | |||
<center>I.V.d.D.</center> | |||
<center>Zimmermann</center> | |||
<center>'''Ordensverleihung'''</center> | |||
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben am 15. März dem Geheimen Rath '''Dr. Friedrich Böckmann''' dahier das Comthurkreuz erster Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen geruht. | |||
<center>'''Dienstnachrichten'''</center> | |||
1) Am 18. December 1850 wurde der Regierungsrath Franz Heinrich Wolfgang '''Betz''' zu Mainz zum Oberfinanzrath ernannt und demselben der Dienst als Fiskal-Anwalt in der Provinz Rheinhessen übertragen. | |||
2) Am 11. Januar wurde dem Pfarrer Karl Peter Wilhelm '''Heyer''' zu Oberingelheim die evangelische Pfarrstelle zu Biebesheim, im Regierungsbezirke Darmstadt, übertragen. | |||
3) Am 17. Februar wurde der Hauptzollamts-Gehülfe Hermann '''Rau''' zu Mainz zum Gehülfen bei dem Nebenzollamte 1. zu Worms und der seither zu den Geschäften des Hauptzollamts zu Mainz zugelassene Hermann '''Dietz''' zum Gehülfen bei diesem Hauptzollamte ernannt. |
Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 13:57 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [036] |
Nächste Seite>>> [038] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
No. 6. [Bearbeiten]
in drei Erhebungszielen, in den Monaten April, Mai und Juni d. J. erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
- Darmstadt den 26. Februar 1851.
Von Großherzoglichem Ministerium des Innern ist genehmigt worden, daß von den Communalumlagen zweiter Klasse der Gemeinde Bieben für 1850 zwei Ziele niedergeschlagen werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
- Alsfeld den 10. Februar 1851.
Die Kopfumlage der Gemeinde Mackenheim für 1850 ist von 98 Gulden auf 33 Gulden herabgesetzt worden, was hiermit zur Kenntniß der Interessenten gebracht wird.
- Heppenheim, den 12. März 1851.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben am 15. März dem Geheimen Rath Dr. Friedrich Böckmann dahier das Comthurkreuz erster Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen geruht.
1) Am 18. December 1850 wurde der Regierungsrath Franz Heinrich Wolfgang Betz zu Mainz zum Oberfinanzrath ernannt und demselben der Dienst als Fiskal-Anwalt in der Provinz Rheinhessen übertragen.
2) Am 11. Januar wurde dem Pfarrer Karl Peter Wilhelm Heyer zu Oberingelheim die evangelische Pfarrstelle zu Biebesheim, im Regierungsbezirke Darmstadt, übertragen.
3) Am 17. Februar wurde der Hauptzollamts-Gehülfe Hermann Rau zu Mainz zum Gehülfen bei dem Nebenzollamte 1. zu Worms und der seither zu den Geschäften des Hauptzollamts zu Mainz zugelassene Hermann Dietz zum Gehülfen bei diesem Hauptzollamte ernannt.