Medebach/Zufallsfunde: Unterschied zwischen den Versionen
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*oo 1664 den 22. January sind nach dreymahliger Proclamation ehelich zusahmen gegeben worden Reinhart von der Caldenbach zur Deerte und '''Engel Müllers''' von Medebach. | *oo 1664 den 22. January sind nach dreymahliger Proclamation ehelich zusahmen gegeben worden Reinhart von der Caldenbach zur Deerte und '''Engel Müllers''' von Medebach. | ||
*Kirchenbuch Ev.-Luth. Meinerzhagen | |||
*+1688 den 15. Febr. deß Morgens ümb 7 Uhren ist '''Engel''' auff der Deert von Medebach außem Collnischen Lande bürtig Reinhardten Kaldenbachs daselbsten haußfraw sehlig im Hern entschlaffen, ihres Alters ohngefehr 60 Jahr derer Sie im Ehestand zubracht 24 Jahr, keine Kinder gezeuget. | |||
*Kirchenbuch Ev.-Luth. Meinerzhagen | *Kirchenbuch Ev.-Luth. Meinerzhagen |
Version vom 31. Oktober 2011, 10:58 Uhr
- oo 1664 den 22. January sind nach dreymahliger Proclamation ehelich zusahmen gegeben worden Reinhart von der Caldenbach zur Deerte und Engel Müllers von Medebach.
- Kirchenbuch Ev.-Luth. Meinerzhagen
- +1688 den 15. Febr. deß Morgens ümb 7 Uhren ist Engel auff der Deert von Medebach außem Collnischen Lande bürtig Reinhardten Kaldenbachs daselbsten haußfraw sehlig im Hern entschlaffen, ihres Alters ohngefehr 60 Jahr derer Sie im Ehestand zubracht 24 Jahr, keine Kinder gezeuget.
- Kirchenbuch Ev.-Luth. Meinerzhagen