Freigrafschaft Dingden: Unterschied zwischen den Versionen

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==Freigrafschaft Ringenberg==
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===Lehen===
Im Jahre 1264 schloßen Theodor der VII. von Kleve und Bischof Eberhard von Münster einen Vertrag, wodurch die Herrschaft Ringenberg den Klever Grafen unterstand. Lediglich die Freigerichtsbarkeit und das Burggericht (Hofesgericht) behielten sie als Münsterisches Lehen.


===Umfang===
===Umfang===

Version vom 20. Dezember 2005, 15:22 Uhr

Historische Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Gau Hamaland > Freigrafschaft Dingden

Freigrafschaft Dingden

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Freigrafschaft Ringenberg

Lehen

Im Jahre 1264 schloßen Theodor der VII. von Kleve und Bischof Eberhard von Münster einen Vertrag, wodurch die Herrschaft Ringenberg den Klever Grafen unterstand. Lediglich die Freigerichtsbarkeit und das Burggericht (Hofesgericht) behielten sie als Münsterisches Lehen.

Umfang

Dieselbe hieß ursprünglich Freigrafschaft Dingede und erstreckte sich über die Pfarrbezirke Bocholt, Dingden und Brünen. Jeder dieser Pfarrbezirke hatte einen Freistuhl. Die Lage derselben ist aber unbestimmt, nur von dem Stuhl in Brünen heißt es: „in Hamelo / Haviclo in parochia Brunen.“

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