Eintheilung des Großherzogthums Berg (1809)/06-07: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Departement ist auf folgende Weise begränzet:
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Version vom 5. Dezember 2011, 08:14 Uhr

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Eintheilung des Großherzogthums Berg (1809)
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Das Departement ist auf folgende Weise begränzet:

gegen Mitternacht, von dem Königreiche Holland, nämlich durch eine Linie, welche von der Spitze des Kyffwardes an dem Waal-Strome, bis zu dem alten Strome gleiches Namens, den genannten Wald umgibt, und demnächst diesem Strome bis zur S'Greven ...

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