Deinken (Haltern-Lavesum)-Hofsprache 1710: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2012, 06:30 Uhr
Lavesumer Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > - Haltern am See > > Lavesum (Haltern) > Deinken (Haltern-Lavesum) > Deinken (Haltern-Lavesum)-Hofsprache 1710
Historische Einordnung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Hofsprache 1710[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer: Deineke zu Lavesum.
Identität[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Ad 1. Articulum antwortete Deineke zu Laúesumb: Heiße Johan, seine Fraw Eleßkea.
Eigenhörigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 2: Wehren beyde dem Landtsfürsten äigen.
Erbgewinn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 3: Hette gewúnnen vor 5 Jahren mitt 45 Rt und das Versterb seiner Vorfahren veraccordirt mitt 40 Rt und zahlt.
Abstammung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 4: Er, Colonus, wehre vom Erbe gebohren.
Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 5: Hette 3 Schwestern und 3 Brüder:
- Catharina ad 22 Jahre
- Anna 19 Jahre
- Elßke ahn fürstlichen jungen Zellern Friethoff in Haltern bestattet
- Henrich ad 17 Jahre
- Cleeß ad 13 Jahre alt
- hette beyde bey sich, alle äigen.
- Jacob ist an Meerhoúen Dochter bestattet, welche annoch in diesem Sommer müßte freykaufen.
Kinder[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 6: Habe mit seiner Frawen 1 Kindt, Elßeke ad 2 Jahren. äigen..
Länderei[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 7: Hette 3 Moltgesey Saetlandtund 6 Scheppelgesey Saedtlandt.
Weydelandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Weydelandt hette nicht
Hewgewachs[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Frage 8: Ahn Hwegewachs ein Fuhder
Mastholz[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- 5 Schweine Mast.
Gartenlandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
1 ¼ Scheffel Gartenlandt
Ländereinutzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 9: Gebrauche alles selbsten
Gebäude der Hofstätte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 10: Hette eine bawfällige Behaußung, 1 Schaefstall, 1 Schoppe, 1 Backhauß im zimblichen Standt. Keine Beywohner..
Einkünfte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 11: Hette keine Einkombsten.
Markengerechtigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 12: Wehre mitt allem Viehe, Heide, Plaggenmatt und sonsten in der LLaúesumber Marcken berechtiget.
Pacht[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 13: Ahn die fürstliche Renthmeisterei 6 Scheffel Roggen, 6 Scheffel leichten Habern und 3 Rt Dienstgeld.
Schatzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 14: Gibt an ordinari Monattsschatzung Rt.
Onera[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 15: Ahn Halterischen Pastoren 1 Scheffel roggen, 1 Scheffel Hälterisch, dem Cüstern 1 Spint Roggen. Item an den Thyr zu Laúesumb den blutigen Zehendten.
Schulden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 16: WeHette eben keine Schulden mehr, etwa 15 Rt.
Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 17: Habe dem Erbe nichts beygelagt
Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 18: Habe vollenkommentlich gepflantzet
Holzhau[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 19: und kein Holtz gehawen.
Quelle[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557