Deinken (Haltern-Lavesum)-Hofsprache 1710: Unterschied zwischen den Versionen

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Frage 19: und kein Holtz gehawen.
Frage 19: und kein Holtz gehawen.


====Quelle====
* Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557


[[Kategorie:Familie in Haltern am See]]
[[Kategorie:Familie in Haltern am See]]

Aktuelle Version vom 16. Oktober 2012, 06:30 Uhr

Lavesumer Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Haltern-a-S-Wap.jpg - Haltern am See > > Lavesum (Haltern) > Deinken (Haltern-Lavesum) > Deinken (Haltern-Lavesum)-Hofsprache 1710

Historische Einordnung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Hofsprache 1710[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer: Deineke zu Lavesum.

Identität[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Ad 1. Articulum antwortete Deineke zu Laúesumb: Heiße Johan, seine Fraw Eleßkea.

Eigenhörigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 2: Wehren beyde dem Landtsfürsten äigen.

Erbgewinn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 3: Hette gewúnnen vor 5 Jahren mitt 45 Rt und das Versterb seiner Vorfahren veraccordirt mitt 40 Rt und zahlt.

Abstammung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 4: Er, Colonus, wehre vom Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 5: Hette 3 Schwestern und 3 Brüder:

Kinder[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 6: Habe mit seiner Frawen 1 Kindt, Elßeke ad 2 Jahren. äigen..

Länderei[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 7: Hette 3 Moltgesey Saetlandtund 6 Scheppelgesey Saedtlandt.

Weydelandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Weydelandt hette nicht

Hewgewachs[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Frage 8: Ahn Hwegewachs ein Fuhder

Mastholz[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • 5 Schweine Mast.

Gartenlandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

1 ¼ Scheffel Gartenlandt

Ländereinutzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 9: Gebrauche alles selbsten

Gebäude der Hofstätte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 10: Hette eine bawfällige Behaußung, 1 Schaefstall, 1 Schoppe, 1 Backhauß im zimblichen Standt. Keine Beywohner..

Einkünfte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 11: Hette keine Einkombsten.

Markengerechtigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 12: Wehre mitt allem Viehe, Heide, Plaggenmatt und sonsten in der LLaúesumber Marcken berechtiget.

Pacht[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 13: Ahn die fürstliche Renthmeisterei 6 Scheffel Roggen, 6 Scheffel leichten Habern und 3 Rt Dienstgeld.

Schatzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 14: Gibt an ordinari Monattsschatzung Rt.

Onera[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 15: Ahn Halterischen Pastoren 1 Scheffel roggen, 1 Scheffel Hälterisch, dem Cüstern 1 Spint Roggen. Item an den Thyr zu Laúesumb den blutigen Zehendten.

Schulden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 16: WeHette eben keine Schulden mehr, etwa 15 Rt.

Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 17: Habe dem Erbe nichts beygelagt

Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 18: Habe vollenkommentlich gepflantzet

Holzhau[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 19: und kein Holtz gehawen.

Quelle[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557