Sonderheft/2014/Korrekturen/23-Grabsteinprojekt: Unterschied zwischen den Versionen
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Oft wird in diesen Fällen auf Nachfrage eine Ausnahmegenehmigung zur fotografischen Dokumentation und Veröffentlichung der Grabsteine erteilt. [KT] | Oft wird in diesen Fällen auf Nachfrage eine Ausnahmegenehmigung zur fotografischen Dokumentation und Veröffentlichung der Grabsteine erteilt. [KT] |
Version vom 9. Oktober 2014, 21:02 Uhr
S. 74, Sp. 2, Abs. 2, Z. 18: hi-|storischer --> his-|torischer [BR][MK] S. 74, Sp. 3, Abs. 2, Z. 9/10: http://grab-%7Csteine.genealogy.net --> http://grab%7Csteine.genealogy.net [BR, PAA, MK] S. 74, Sp. 3, Abs. 3. Z. 11/12: ...selbstverständlich eingehalten. --> ... selbstverständlich eingehalten, was manchmal leider dazu führt, dass digitale Dokumente nicht veröffentlicht werden können, da es die Firedhofsordnung bzw. -verwaltung untersagt. [PAA] nach Rücksprache mit Doris und Holger Holthausen neue Version: selbstverständlich eingehalten. Die wenigsten Friedhofsordnungen beinhalten ein generelles Fotografierverbot. Oft wird in diesen Fällen auf Nachfrage eine Ausnahmegenehmigung zur fotografischen Dokumentation und Veröffentlichung der Grabsteine erteilt. [KT]