AVB 1867-01-001: Unterschied zwischen den Versionen
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:Berlin, den 8. Februar 1867 | :''Berlin, den 8. Februar 1867'' | ||
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An den Kriegsminister. | ''An den Kriegsminister. | ||
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntnis der Armee | Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht.'' | ||
: Berlin den 2. April 1867. | :''Berlin den 2. April 1867.'' | ||
:Der Kriegs-Minister. | :''Der Kriegs-Minister.'' | ||
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Version vom 3. Januar 2015, 13:15 Uhr
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preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB) | ||
1867 | Verordnung Nr. 1 | AVB-Ausgabe 1 |
Signatur
95/3. 67. A. II.
Datum
02.04.1867
Titel
Betrifft die Ernennung von Zeug-Premier-Lieutenants
Inhalt
In Betracht der gesteigerten Anforderungen, welche bei den veränderten Verhältnissen an das Personal der Artillerie-Depots gestellt werden müssen, genehmige Ich, daß für 20 Zeug-Lieutenants die Ernennung zu Zeug-Premier-Lieutenants bei Mir in Vorschlag gebracht und diese Charge für die genannte Zahl von Zeug-Offizieren beibehalten werde.
- Berlin, den 8. Februar 1867
- gez. Wilhelm
- ggez. v. Roon
An den Kriegsminister. Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht.
- Berlin den 2. April 1867.
- Der Kriegs-Minister.
- v. Roon