Ehevogt: Unterschied zwischen den Versionen
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Ehevogt ist eigentlich ein Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet. | |||
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# Ehemann <ref>{{Quelle Berufe Gerholz}}</ref> | # Ehemann <ref>{{Quelle Berufe Gerholz}}</ref> | ||
#'''''Ehevogt''': in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein Curator.'' <ref>Johann Georg Krünitz: ''Oeconomische Encyclopädie'', 1773 - 1858 ([http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Digitalisat])</ref> | #'''''Ehevogt''': in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein Curator.'' <ref>Johann Georg Krünitz: ''Oeconomische Encyclopädie'', 1773 - 1858 ([http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Digitalisat])</ref> |
Version vom 30. September 2006, 16:25 Uhr
Ehevogt
Ehevogt ist eigentlich ein Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet.
In der Literatur findet man folgende Angaben:
- Ehemann [1]
- Ehevogt: in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein Curator. [2]
- Ehevogt: Ehegatte (als Vormund, Rechtsvertreter der Frau) [3]
Quellen
- ↑ Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005
- ↑ Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie, 1773 - 1858 (Digitalisat)
- ↑ (Quellenbelege im Deutschen Rechtswörterbuch)