Ehevogt: Unterschied zwischen den Versionen

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#'''''Ehevogt''': in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein [[Curator]].'' <ref>Johann Georg Krünitz: ''Oeconomische Encyclopädie'', 1773 - 1858 ([http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Digitalisat])</ref>
#'''''Ehevogt''': in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein [[Curator]].'' <ref>Johann Georg Krünitz: ''Oeconomische Encyclopädie'', 1773 - 1858 ([http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Digitalisat])</ref>
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#Ehevogt: Ehegatte (als Vormund, Rechtsvertreter der Frau) <ref>([http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/eh/evog/ehevogt.htm Quellenbelege] im [[Deutsches Rechtswörterbuch|Deutschen Rechtswörterbuch]])</ref>
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Version vom 1. Oktober 2006, 11:51 Uhr

Ehevogt

Ehevogt ist eigentlich ein Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet.

In der Literatur findet man folgende Angaben:

  1. Ehemann [1]
  2. Ehevogt: in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein Curator. [2]
  3. EHEVOGT, m. maritus, in dessen mundium die frau sich befindet [3]
  4. Ehevogt: Ehegatte (als Vormund, Rechtsvertreter der Frau) [4]

Quellen

  1. Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005
  2. Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie, 1773 - 1858 (Digitalisat)
  3. Ehevogt im Deutschen Wörterbuch
  4. (Quellenbelege im Deutschen Rechtswörterbuch)