Ehevogt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Januar 2007, 17:42 Uhr
Der Begriff Ehevogt ist ein Rechtsbegriff, der die rechtliche Stellung des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bezeichnet.
In der Literatur findet man folgende Angaben:
- Ehemann [1]
- Ehevogt: in einigen, besonders oberdeutschen Gegenden, eine Person, welche dazu gesetzt ist, über die Gerechtsamen einer Frau zu wachen; in Obersachsen ein Curator. [2]
- EHEVOGT, m. maritus, in dessen mundium die frau sich befindet [3]
- Ehevogt: Ehegatte (als Vormund, Rechtsvertreter der Frau) [4]
Quellen
- ↑ Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005
- ↑ Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie, 1773 - 1858 (Digitalisat)
- ↑ Ehevogt im Deutschen Wörterbuch
- ↑ Artikel Ehevogt. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).