Berleburger Weinkaufsbriefe/Verlorene Bände: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bände I und III gelten als verloren, sie umfassen den Zeitraum vom 2. Januar 1728 - 1739 und 1744 - 1745 . | Die Bände I und III gelten als verloren, sie umfassen den Zeitraum vom 2. Januar 1728 - 1739 und 1744 - 1745. Der Zeitraums des Verlusts nicht zu benennen, diese fehlten bereits bei der Übergabe 1905 an das damalige Staatsarchiv Münster.<ref>Nach Auskunft des Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | ||
vom 17. Mai 2017</ref> | |||
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Version vom 24. Mai 2017, 12:01 Uhr
Die Bände I und III gelten als verloren, sie umfassen den Zeitraum vom 2. Januar 1728 - 1739 und 1744 - 1745. Der Zeitraums des Verlusts nicht zu benennen, diese fehlten bereits bei der Übergabe 1905 an das damalige Staatsarchiv Münster.[1]
Einzelnachweise
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- ↑ Nach Auskunft des Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen vom 17. Mai 2017