GOV/Schulzenamt: Unterschied zwischen den Versionen

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;Württemberg: Das Schulzenamt wird dort als Schultheißerei bezeichnet.
;Württemberg: Das Schulzenamt wird dort als Schultheißerei bezeichnet.


Im Verwaltungsedikt von 1822 <ref>abgedruckt in: ''Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt'', Nro. 17 vom Donnerstag den 14. März 1822, S. 131 [http://books.google.de/books?id=IT9GAAAAcAAJ&pg=PAPA135#v=onepage&q&f=false]</ref> wird der Vorsteher einer Stadt oder Gemeinde Stadt-Schultheiß bzw. Schultheiß genannt. Es werden von den Stimmberechtigten 3 Vorschläge gemacht. Unter diesen ernennt bei Städten 1. Klasse der König auf Vortrag des Innenministerium den Stadt-Schultheiß, bei Orten 2. und 3. Klasse die Kreis-Regierung den Schultheiß auf Lebenszeit. Erhält ein Kandidat unter den Vorschlägen mindestens die Zweidrittelmehrheit, so wird dieser auf jeden Fall ernannt.
Im I. Edikt vom 31.12.1818 <ref>abgedruckt in: ''Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt'', Nro. 4 vom Samstag den 23. Januar 1819, S. 17 [http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10510507-1]. Neufassung 1822 abgedruckt in: ''Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt'', Nro. 17 vom Donnerstag den 14. März 1822, S. 131 [http://books.google.de/books?id=IT9GAAAAcAAJ&pg=PAPA135#v=onepage&q&f=false]</ref> wird der Vorsteher einer Stadt oder Gemeinde Stadt-Schultheiß bzw. Schultheiß genannt. Es werden von den Stimmberechtigten 3 Vorschläge gemacht. Unter diesen ernennt bei Städten 1. Klasse der König auf Vortrag des Innenministerium den Stadt-Schultheiß, bei Orten 2. und 3. Klasse die Kreis-Regierung den Schultheiß auf Lebenszeit. Erhält ein Kandidat unter den Vorschlägen mindestens die Zweidrittelmehrheit, so wird dieser auf jeden Fall ernannt.
 


==[[GOV]]-Objekttyp==
==[[GOV]]-Objekttyp==

Aktuelle Version vom 23. März 2019, 13:29 Uhr

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Projekt GOV
hier: GOV/Schulzenamt

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Der Begriff[Bearbeiten]

Schulzenamt ist ein das Amt, welches ein Schultheiß innehat. Es ist in Polen eine Verwaltungseinheit die in etwa mit einer Gemeindeteil zu vergleichen ist.

Einzelne Definitionen[Bearbeiten]

Polen[Bearbeiten]

Ein Sołectwo ist eine der Gmina untergeordnete Verwaltungseinheit in Polen[1].

Deutschland[Bearbeiten]

Württemberg
Das Schulzenamt wird dort als Schultheißerei bezeichnet.

Im I. Edikt vom 31.12.1818 [2] wird der Vorsteher einer Stadt oder Gemeinde Stadt-Schultheiß bzw. Schultheiß genannt. Es werden von den Stimmberechtigten 3 Vorschläge gemacht. Unter diesen ernennt bei Städten 1. Klasse der König auf Vortrag des Innenministerium den Stadt-Schultheiß, bei Orten 2. und 3. Klasse die Kreis-Regierung den Schultheiß auf Lebenszeit. Erhält ein Kandidat unter den Vorschlägen mindestens die Zweidrittelmehrheit, so wird dieser auf jeden Fall ernannt.

GOV-Objekttyp[Bearbeiten]

248 - Schulzenamt - {deu=Schulzenamt, pol=Sołectwo}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext[Bearbeiten]

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Schulzenamt,

Eigenschaften[Bearbeiten]

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen[Bearbeiten]

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten[Bearbeiten]

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen[Bearbeiten]

Anmerkungen und Quellenangaben[Bearbeiten]

  1. Artikel Sołectwo. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. abgedruckt in: Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt, Nro. 4 vom Samstag den 23. Januar 1819, S. 17 [1]. Neufassung 1822 abgedruckt in: Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt, Nro. 17 vom Donnerstag den 14. März 1822, S. 131 [2]